© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 42/21 / 15. Oktober 2021

Parteien, Verbände, Personen

Deutscher Bundestag

Der Deutsche Bundestag hat mit einem Beschluß  zur „Boycott, Divestment and Sanctions“-Bewegung (BDS) aus dem Jahr 2019 nicht in die Meinungs- oder Versammlungsfreiheit eingegriffen und die Anforderungen des Sachlichkeitsgebots gewahrt. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin vergangene Woche entschieden. Die Kammer wies damit die Klage von Mitgliedern der BDS-Bewegung ab, die sich durch den Beschluß in ihren Grundrechten verletzt sahen. Der Bundestag hatte in seinem Beschluß festgestellt, die Argumentationsmuster und Methoden der BDS-Bewegung seien antisemitisch. Zudem beschlossen die Abgeordneten, Organisationen, die sich antisemitisch äußern oder das Existenzrecht Israels in Frage stellen, keine Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Weiterhin forderte das Parlament die Regierungen von Bund und Ländern auf, die BDS-Bewegung nicht zu unterstützen. Den Richtern zufolge handelte es sich dabei „um eine Positionsbestimmung des Deutschen Bundestags in einer kontroversen Debatte“, zu der er aus seinem allgemeinpolitischen Mandat heraus befugt sei. Dies stelle keinen Eingriff in die Rechte der Kläger dar.  

 www.berlin.de





Saarland I

Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (beide CDU) haben angekündigt, auf ihr jeweiliges Bundestagsmandat zu verzichten. Sie wollen damit einen Generationenwechsel ermöglichen, teilten die Politiker aus dem Saarland am vergangenen Samstag mit. Dort hatte die SPD bei der Bundestagswahl alle vier Direktmandate geholt. Mit dem Verzicht, über die Landesliste ins Parlament einzuziehen, ist der Weg frei für die Nachrücker Nadine Schön und Markus Uhl, die sonst den Wiedereinzug in den Bundestag verpaßt hätten. 

 www.cdu-saar.de





Saarland II

Das Landgericht Saarbrücken hat die Vorstandswahlen auf dem Landesparteitag der AfD im vorigen Jahr gekippt. Die Richter gaben damit einer Anfechtungsklage des ehemaligen Landesvorsitzenden, Josef Dörr, statt. Der nannte dies einen „wichtigen Schritt zur Rückeroberung unseres Landesverbandes“. Der im Oktober gewählte Landesvorsitzende, der Bundestagsabgeordnete Christian Wirth, kündigte Einspruch an. Er habe keine Ladung zu dem Verfahren erhalten. 

 www.afd.saarland