© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 43/21 / 22. Oktober 2021

Meldungen

Verfassungsgericht weist Befangenheitsantrag ab 

KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat im Verfahren um die „Bundesnotbremse“ einen Befangenheitsantrag gegen seinen Präsidenten Stefan Harbarth und eine weitere Verfassungsrichterin abgelehnt. „Ein Teil der von den Beschwerdeführenden vorgebrachten Gründe ist schon gänzlich ungeeignet, die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter zu begründen. Im übrigen ist das Gesuch ebenfalls unbegründet“, teilte das Gericht am Montag mit. Der Berliner Rechtsanwalt Niko Härting hatte im Verfahren um die von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung mit einem Befangenheitsantrag sowohl die Unvoreingenommenheit des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, als auch die seiner Richterkollegin Susanne Baer angezweifelt. Hauptgegenstand der Beschwerde war ein gemeinsames Arbeitsessen von Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht am Abend des 30. Juni. Bei dem Treffen waren unter anderem Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), aber auch Habarth und Baer zugegen. Dabei wurden mehrere Vorträge zum Thema „Entscheidung unter Unsicherheiten“ gehalten. Laut Härting bestehe die Gefahr des Eindrucks, Richterin Baer fühle sich der Bundesregierung näher als den Beschwerdeführern. Auch eine Rede von Justizministerin Lambrecht wurde von den Beschwerdeführern als versuchte Einflußnahme auf die anwesenden Verfassungsrichter interpretiert. Am 22. April hatte der Bundestag das sogenannte Vierte Bevölkerungsschutzgesetz verabschiedet. In diesem wurden bundeseinheitliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Gegen das Gesetz wurden mittlerweile schon mehrere hundert Verfassungsbeschwerden eingereicht. (fw) 





Spahn kündigt Ende der epidemischen Notlage an 

Berlin. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sich am Montag in einer Konferenz mit seinen Ressortkollegen aus den Ländern dafür ausgesprochen, den seit März 2020 bestehenden Gesundheits-Notstand wieder aufzuheben. Bereits 80 Prozent der erwachsenen Menschen in Deutschland seien bereits geimpft. Das Robert-Koch-Institut (RKI) stufe „das Risiko für geimpfte Personen als moderat ein“. Daher könne man die Notlage zum 15. November 2021 auslaufen lassen. Zustimmung kam aus der FDP. „Wir als Bundestagsfraktion haben uns schon wiederholt dafür ausgesprochen, daß die epidemische Lage nationaler Tragweite auslaufen sollte“, sagte der Gesundheitsobmann der Freien Demokraten im Bundestag, Andrew Ullmann. Die Vorsitzenden der AfD-Bundestagsfraktion, Alice Weidel und Tino Chrupalla, nannten es höchste Zeit für ein Ende des Ausnahmezustands. Die epidemische Lage müsse umgehend beendet werden. „Die aktuelle Situation rechtfertigt in keiner Weise derart weitreichende Grundrechtseingriffe und Machtbefugnisse für die Regierung.“ Spahns Ankündigung sei indes Augenwischerei. „Die verfassungsrechtlich bedenkliche und die Gesellschaft spaltenden 2G- und 3G-Regelungen sollen fortgeführt werden. Die ‘neue Normalität’ wird durch eine andere ersetzt und umetikettiert“, kritisierte die AfD. SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach zeigte sich überrascht von dem Vorstoß des Gesundheitsministers. „Wir sind in einer Situation, in der die Fallzahlen zunehmen, der Impffortschritt stagniert und an Schulen in den kalten Monaten deutlich mehr Fälle zu erwarten sind.“ (fw)