© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 43/21 / 22. Oktober 2021

Meldungen

Muezzinruf: Jeder Dritte sieht Herrschaftsanspruch 

ERFURT. Jeder dritte Bundesbürger (35 Prozent) sieht im Muezzinruf den Ausdruck eines Herrschaftsanspruches des Islam. Das ergab eine Umfrage des Markt- und Sozialforschungsinstituts Insa-Consulere im Auftrag der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. 25 Prozent der Befragten teilen diese Einschätzung nicht. 30 Prozent wissen nicht, wie sie dazu stehen, zehn Prozent machten keine Angabe. Die Zustimmung zu der These steigt mit zunehmendem Alter: Während bei den 18- bis 29jährigen 17 Prozent im Muezzinruf den Ausdruck eines islamischen Herrschaftsanspruches sehen, sind es bei den über 60jährigen 44 Prozent. Unter den Anhängern der politischen Parteien bringen die Wähler der AfD den Muezzinruf mit 66 Prozent am häufigsten mit einem Herrschaftsanspruch in Verbindung, gefolgt von den Parteigängern der FDP (47 Prozent) und der CDU/CSU (44 Prozent). Für die Erhebung wurden 2.140 Erwachsene im Zeitraum zwischen 15. und 18. Oktober befragt. (idea/JF)





Deutscher Buchpreis für Antje Rávik Strubel 

FRANKFURT/MAIN. Potsdams Bürgermeister Burkhard Exner (SPD) hat der Gewinnerin des diesjährigen Deutschen Buchpreises, Antje Rávik Strubel, gratuliert. Die 1974 in Potsdam geborene Schriftstellerin habe mit ihren Büchern und Texten seit Jahren die Literaturlandschaft bereichert, teilte Exner am Montagabend dieser Woche mit. Zuvor hatte die Preisjury in Frankfurt am Main bekanntgegeben, daß Strubel für ihren Roman „Blaue Frau“ (S. Fischer Verlag) geehrt werde. Darin schildere sie „mit existentieller Wucht und poetischer Präzision“ die Flucht einer jungen Frau aus Tschechien vor ihren Erinnerungen an eine Vergewaltigung. Strubel gelinge es, so die Jury, „das eigentlich Unaussprechliche einer traumatischen Erfahrung zur Sprache zu bringen“. Die Auszeichnung ist mit 25.000 Euro dotiert.





Frauenrechtsgruppe klagt gegen Schönheitswettbewerb 

PARIS. Eine französische Frauenrechtsgruppe hat die Organisatoren des Schönheitswettbewerbs „Miss France“ verklagt. Wie französische Medien berichteten, werfen die Gruppe „Osez le féminisme“ (Wagt den Feminismus) sowie drei gescheiterte Kandidatinnen dem Miss-France-Unternehmen und der Produktionsfirma Endemol Diskriminierung im Sinne des Arbeitsrechts vor. Sie argumentieren, es sei unzulässig, angehenden Schönheitsköniginnen unter anderem vorzuschreiben, über 1,70 Meter groß und ledig sowie „repräsentativ für die Schönheit“ zu sein. Diese Kriterien seien diskriminierend. Über die Zulässigkeit der Klage muß jetzt ein Arbeitsgericht entscheiden. (tha)





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Best Food Retailer 2021

Bewertung der 1934 gegründeten Nürnberger Gesellschaft für Konsumforschung (GfK – Growth from Knowledge) für den besten Lebensmittelhändler Deutschlands