© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 44/21 / 29. Oktober 2021

Meldungen

Unternehmen stoppt Impf-Pranger

HEILBAD HEILIGENSTADT. Ein Thüringer Druckguß-Unternehmen hat nach massiver Kritik ein Informationsblatt mit Fotos und Namen von nicht gegen das Coronavirus geimpften Mitarbeitern zurückgezogen. „Der Aushang wurde aufgrund der in den sozialen Medien entstandenen Diskussion entfernt“, teilte die Firma „Groß Druckguß“ mit Sitz in Heilbad Heiligenstadt am Montag mit. Zuvor waren in sozialen Medien Fotos des Aushangs veröffentlicht worden. Über das Unternehmen ergoß sich ein Sturm der Entrüstung. Mehrere Nutzer kritisierten, durch ein solches Vorgehen würden ungeimpfte Mitarbeiter an den Pranger gestellt. Außerdem verstoße das Unternehmen gegen den Datenschutz. Die Firma gab nun allerdings an, daß der Beschluß, den Impfstatus der Mitarbeiter offenzulegen, „einvernehmlich und nach interner Absprache“ entstanden sei. Die Leitung des rund 100 Mitarbeiter großen Unternehmens habe um Vorschläge gebeten, wie die im Sommer beschlossenen Lockerungen der Corona-Regeln umgesetzt werden könnten. Auch habe sie die Zustimmung der Mitarbeiter eingeholt. „Dazu standen wir mit dem Amt für Datenschutz in Verbindung und hatten auch einen Termin vor Ort. Bei Widerspruch seitens einzelner Mitarbeiter hätten wir diese Mitarbeiterinformation nicht in dieser Form umgesetzt.“ Auf Nachfrage der JUNGEN FREIHEIT ergänzte das Unternehmen, der Aushang sei erstmals am 4. Oktober aufgehängt worden. Das in sozialen Medien verbreitete Foto zeige den Pausenraum. Dieser sei nur für Mitarbeiter zugänglich. Laut der EU-Datenschutzgrundverordnung müssen Arbeitnehmer keine Fragen zu ihrem Impfstatuts beantworten. Ausnahmen gelten seit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes für Mitarbeiter in Schulen, Krankenhäusern, Kindertageseinrichtungen, Obdachlosenunterkünften oder Justizvollzugsanstalten. (ls)





Terrorprozeß: Zehn Jahre für IS-Rückkehrerin 

BERLIN. In ihrem Terror-Prozeß vor dem Oberlandesgericht München ist die IS-Rückkehrerin Jennifer W. zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht verurteilte sie am Montag nach 77 Verhandlungstagen unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, wegen Beihilfe zum versuchten Mord sowie zum versuchten Kriegsverbrechen und wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit. Die Richter sahen es als erwiesen an, daß sich die Angeklagte im Sommer 2014 der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat (IS) angeschlossen hatte. Ein Jahr später habe die Angeklagte nach islamischem Recht den vor dem Oberlandesgericht Frankfurt Angeklagten Taha Al J. geheiratet, der nach den Feststellungen des Senats ebenfalls ein Mitglied des IS war. Das Ehepaar hielt sich  demnach im Irak eine Mutter und ihre 5jährige Tochter als Haussklaven. Der Ehemann habe unter Kenntnis der Angeklagten beide regelmäßig mit Schlägen bestraft. Die 5jährige sei schließlich in einem Innenhof des Hauses in der Mittagshitze angekettet worden, weil es auf eine Matratze uriniert habe. Der Senat sah es als erwiesen an, daß das Kind infolge dessen letztlich verstarb. Die Angeklagt habe „nichts unternommen“, um dem Mädchen zu helfen – obwohl ihr das „möglich und zumutbar“ gewesen sei, argumentierte das Gericht. Zudem seien ihr die menschenfeindlichen Ziele und Taten des IS bekannt gewesen. Sie habe mit ihrer IS-Mitgliedschaft die „Vernichtung der jesidischen Religion“ und die „Versklavung des jesidischen Volkes“ unterstützt. (ha)