© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 44/21 / 29. Oktober 2021

Leserbriefe

Zum Schwerpunktthema: „Rückkehr der Kernkraft“, JF 43/21

Wir brauchen Kohlekraftwerke

Jeder mit physikalischen Grundkenntnissen muß der Aussage zustimmen, nur die Kernkraft kann den Energiehunger der Welt langfristig befriedigen. In Deutschland spielt die Kernenergie mit einer verbliebenden Leistung von acht Gigawatt jedoch nur noch eine untergeordnete Rolle. Wir sind von den Kohlekraftwerken abhängig aus zwei Gründen: Nur sie können die für ein stabiles Netz ausreichende Grundlast und Regelleistung liefern. Darüber hinaus werden Preisschwankungen auf dem Weltmarkt durch die heimische Braunkohle abgebaut und die Erpreßbarkeit Deutschlands verringert. Wir müssen jetzt die Braunkohlekraftwerke ausbauen und dürfen kein Kohlekraftwerk schließen. Kernkraftwerke können erst in den kommenden Jahrzehnten die Versorgung übernehmen. 

Die Autoren der Energieberichte lassen immer wieder durchblicken, das Kohlenstoffdioxid aus fossilen Brennstoffen sei klimaschädlich. Sie sollten besser die Klima-Wissenschaftler und Klima-Politiker auffordern, endlich den optimalen Gehalt an Kohlenstoffdioxid in der Luft zu nennen, der für ein ausreichendes Pflanzenwachstum zur Ernährung von Mensch und Tier notwendig ist und der gleichzeitig eine kritische Erwärmung der Erde verhindert.

Prof. Dr.-Ing. Hans-Günter Appel, Schortens 






Zu: „Die Pandemie kommt“ von Mathias Pellack, JF 43/21

Impfung wichtiger als Glaubensbekenntnis

Die Kolumne von Mathias Pellack, mit der unseligen Regelung am Dom zu Worms, ist leider traurige Wahrheit. Als gläubiger Christ, zumal noch ungeimpft, wird mir so der Zugang zum Gotteshaus verwehrt. Waren die Corona-Schikanen seither noch einigermaßen erträglich, wird durch diese Maßnahme eine neue Form der Gängelei durch die katholische Kirche eröffnet. Eine religiöse Institution, in der ich mich seither sozusagen „zu Hause“ fühlte. Leider paßt dies in das negative Gesamtbild der Kirche, was auch mit der Obrigkeit, in meinem Falle dem Domprobst, zu tun hat. Wenn die Regenbogenfahne schon am Pfarrhaus weht, so ist das ein eindeutiger Kotau vor dem satanischen Zeitgeist. Somit ist klar, in welche Richtung die Reise (der Irrweg) geht. Obwohl die Bibel in dieser Sache eindeutig ist. All diese Vorkommnisse würden einen Kirchenaustritt rechtfertigen, doch es gibt in meinem Fall noch Alternativen. O tempora, o mores!

Claus Erdmann, Worms






Zu: „Im Fadenkreuz der Weltpolitik“ von Peter Kuntze, JF 43/21

Der wirklich separatistische Staat: VR China

Ich stimme den Darstellungen des Autors im wesentlichen zu, aber einige Passagen sind unztutreffend. Obgleich nur ein sehr interessierter Laie, erlaube ich mir einige Anmerkungen zu den im folgenden zitierten Passagen.

Es heißt hier: „Generalissimus Tschiang Kai-schek erklärte die Inselhauptstadt Taipeh zum provisorischen Regierungssitz der weiter bestehenden Republik China.“ Das ist vollkommen korrekt. Da die 1911 gegründete Republik China auf einem kleinen Territorium weiter bestand, ist eigentlich die Volksrepublik China eine Neugründung. Deshalb ist der Satz „die Frage, ob die Vertretung Chinas durch das Exilregime auf Taiwan rechtmäßig sei“ falsch, denn die bisher legale Regierung ist nicht ins Exil ‒ also ins Ausland ‒ gegangen, sondern in die ‒ 1894/95 bis 1945 von Japan annektierte ‒ Provinz Taiwan. Taiwan wurde 1945 an die Republik China zurückgegeben und logischerweise nicht an die erst 1949 gegründete Volksrepublik.

Logisch wäre eine Uno-Mitgliedsentscheidung ähnlich wie später bei Deutschland und Korea, bei denen jeweils beide Teilstaaten aufgenommen wurden. Auch Deutschland war aus Sicht der BRD de jure ein einziger Staat, wenn auch de facto in zwei Staaten geteilt. Auch da gab es einen Alleinvertretungsanspruch.

Daß „die Vollversammlung der Vereinten Nationen (...) die Wiedereinsetzung der Volksrepublik China in alle ihre Rechte und die Anerkennung der Vertreter ihrer Regierung als die einzigen legitimierten Vertreter Chinas in der Uno“ beschlossen habe, ist also demzufolge auch nicht korrekt, da die Volksrepublik eben nicht wie in osteuropäischen Ländern die Macht im gesamten Staatsgebiet, sondern nur in einem (wenn auch im größten) Teil des Landes übernommen hatte. Formal könnte man dies als Separatismus betrachten. Der Terminus „Wiedereinsetzung“ ist hier falsch, denn die VR China war ja noch nie in der Uno.

Daß also „die Volksrepublik (...) der einzig legitime Rechtsnachfolger der Republik China“ sei, stimmt daher nicht, denn die Republik China (Taiwan) hat bisher nie aufgehört zu existieren. Und ich hoffe, daß diese nach der De-facto-Übernahme Hongkongs einzige chinesische Demokratie noch lange existieren wird und vielleicht in ferner Zukunft zum Vorbild auch für Festlandchina wird.

Siegmar Baumgärtel, Dresden






Zu: „2G wie Grundgesetz“ von Dietrich Murswiek, JF 42/21

Diese Impfung befreit jedenfalls nicht

Dietrich Murswiek sei vielen Dank, daß er hier die Grundgesetz-Brüche und Mißstände in (nicht nur) unserem Land bezüglich der Corona-Pandemie und der Impfungen ausführlich beschrieben hat. Trotz einseitiger Berichterstattung gab es seit 2020 genügend außerordentlich kompetente Wissenschaftler sowie Journalisten auf alternativen Kanälen, welche die Wahrheit über die vielen widersprüchlichen und falschen Aussagen aufdeckten.

Nun aber sind wir tatsächlich mit einem indirekten Impfzwang konfrontiert, der uns das Recht auf die körperliche Unversehrtheit nehmen will – und da hört der „Spaß“ auf! Mögen sich alle, aus welchen Gründen auch immer, impfen lassen so oft sie wollen, aber laßt uns, die aus berechtigtem Zweifel solche mangelhaft getesteten Stoffe nicht im Körper haben wollen, bitte in Ruhe! Selbstverständlich ist es höchst ungerecht, Ungeimpfte so zu benachteiligen, indem man sie für ihre Vernunft noch bestraft.

Mein Mann und ich sind glücklicherweise Rentner, aber wir haben doch Mitgefühl mit allen Berufstätigen, die jetzt in Not kommen, und den jungen Leuten, die seit fast zwei Jahren auf viele Freiheiten verzichten müssen. Denn diese Art von Impfung – möglichst alle sechs Monate – befreit jedenfalls nicht! Und den Ungeimpften nun die Kosten für Tests aufzubürden, ist ebenso ungerecht. Das Argument, daß der Steuerzahler doch nicht für die Kosten aufkommen sollte, da sie sich ja impfen lassen könnten, kann man kaum gelten lassen, denn: Wer bitte zahlt denn für die Impfungen? Zahlen wir diese etwa mit unseren Steuern nicht auch mit?

Das zitierte Gutachten führt mich zu der Frage: Wer unternimmt nun endlich etwas, wer klagt dagegen, und welches Gericht nimmt solche Klagen noch an? Das ist doch das Dilemma in unserem Land, daß wir inzwischen der Politik vollkommen ausgeliefert sind, daß Recht und Gesetz immer wieder außer Kraft gesetzt wird.

Ursula Berger, Bad Münder






Zur Karikatur: „Moderne Allianzen“, JF 42/21

Nicht schimpfen – impfen, impfen, impfen

Als überzeugter Corona-Impfbefürworter empfinde ich diese Karikatur total daneben. Es ist absolut nicht hinnehmbar, mit dem treffend porträtierten linksfaschistischen „Aktivisten“ (Figur ganz rechts) auf eine Stufe gestellt zu werden. Das leider in der JF immer wieder durchbrechende subtile Verständnis für Quer-„Denker“, Impfskeptiker und ähnliche, die in meinen Augen Saboteure an der deutschen Volksgesundheit sind, befremdet mich zutiefst. Die einzige Chance, jemals aus der Corona-Misere herauszukommen, heißt impfen, impfen und nochmals impfen. Alles andere ist Voodoo-Zauber und Kaffeesatzleserei. Wir könnten längst über den Berg sein, wenn es notorischen Nörgeldefätisten nicht immer wieder gelänge, große Teile der Bevölkerung zu verunsichern und vom dringend notwendigen Handeln abzuhalten.

Wolfgang Walter, Kutzenhausen






Zu: „Wir geben unsere Kultur auf“ von Marco F. Gallina, JF 42/21

Wo bleibt das Wort von Horst Seehofer?

Wir geben hier nicht nur unsere Kultur auf, sondern unsere Demokratie. Denn dieses „Allahu akbar“ (Es gibt keinen Gott außer Allah und Mohammed ist sein Prophet) ist ein Aufruf zum politischen Umsturz. Er ist das proklamierte Programm des Islams, wie es im Koran und in den Hadithen festgelegt ist. Münchens OB Dieter Reiter (SPD) begrüßt dieses islamische Gebet im öffentlichen Raum – dabei haben die Münchner mit Unterschriftensammlungen das geplante Zentrum für Islam in Europa zum Scheitern gebracht. Wo bleibt das Wort von Bundes­innenminister Horst Seehofer (CSU)? Wurde doch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung von 2017/18 festgelegt, daß „Moscheen, die gegen die Verfassung verstoßen, geschlossen werden“.

Heute stellt sich die Frage: Wie viele Moscheen sind seither in den deutschen Bundesländern geschlossen worden? Statt dessen wird gegen den Widerstand der Bürger eine Moschee nach der anderen eröffnet; so war Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow bei der Eröffnung des Ahmadyya-Kalifatstützpunkts anwesend; in Leipzig-Gohlis wurde jüngst eine Moschee genehmigt, und in Chemnitz wird gerade eine Moschee geplant.

Margit Hirmer-Schreiber, München




Der Feind ruft im Abendland zum Kampf

Alle Muslime sind verpflichtet, ihr Denken und Handeln nach dem Koran auszurichten. Mit dem feindseligen Muezzinruf wird der geforderte Überlegenheits- und Herrschaftsanspruch des Islam gegenüber allen anderen Religionen und Kulturen ausgerufen. Der Islam bezeichnet in zahlreichen Suren alle, die sich nicht zu Allah bekennen, als Kuffar (Lebensunwürdige), die etwa nach Sure 7 Vers 179 ohnehin weniger wert seien als das Vieh. Wenn sich die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker freut, mit der Duldung des Muezzinrufs ein vermeintliches Zeichen für gegenseitige Akzeptanz und Religion zu setzen und das Glockenläuten dem Muezzinruf gleichstellt, enthüllt das in erschreckender Weise ihre Inkompetenz durch Unwissen oder Nichtwissenwollen. Von Muslimen zugleich Akzeptanz und Respekt zu erwarten, ist daher an unverantwortlicher Naivität nicht zu überbieten. Akzeptanz und Respekt werden Muslimen schon lange zugestanden, indem ihnen unter Aushöhlung unseres Grundgesetzes schariakonforme Ausnahmen und Privilegien erteilt wurden (im Arbeits-, Straf-, Schul-, Paß-, Familien-, Bestattungs- und Tierrecht). Wenn jetzt noch der Muezzinruf hinzutritt, bedeutet dies eine weitere tiefgreifende Schwächung unserer christlichen abendländischen Identität und Kultur.

Gisela Recki, Eitorf






Zu: „‘Weder Belege noch Beweise’“, im Gespräch mit Dr. Erik Lehnert, JF 42/21

Extremisten: Väter des Grundgesetzes

Seit circa 15 Jahren lese ich die Sezession des Instituts für Staatspolitik (IfS). Wenn die Vorstellung einer ethnisch verwandten Bevölkerung, die darüber hinaus eine kulturell wie durch historische Erfahrung verbundene Gemeinschaft darstellt, extremistisch sein soll, dann wären die sogenannten „Väter des Grundgesetzes“ allesamt Extremisten. Die Umdeutungen, die „ihr“ Grundgesetz inzwischen erfahren hat, hätten sie sich wahrscheinlich nicht träumen lassen. Ich wage sogar die Behauptung, daß nicht einmal die Alliierten, die diese „Modalität von Formen der Fremdherrschaft“ (Carlo Schmid) in Auftrag gaben, sich solche Umdeutungen, wie sie heute gang und gäbe sind, vorstellen konnten (Stichwort „Hippie-Staat“). Wir wissen natürlich, daß die Idee der „Umvolkung“ (die Durchsetzung der Deutschen mit fremden Menschen) damals im Raum stand. Dies wäre wohl allein daran gescheitert, daß niemand Lust gehabt hätte, ausgerechnet in diesem zerbombten Land eine neue Existenz zu gründen. Heute sieht die Sache anders aus ... Gleichwohl: Als Künstler (Maler und Grafiker) bestehe ich darauf, auch weiterhin in einem Land leben zu können, wo ich mein „Sosein“ nicht hinterfragen lassen muß, schon gar nicht von Leuten, die keinen blassen Schimmer davon haben, daß die Mitte Europas in Deutschland liegt mit seinen aus selber Wurzel entstandenen Nachbarn, die alle eine mehrtausendjährige Geschichte verbindet.

Detlef Moraht, Königsfeld






Zu: „In den sozialen Kältetod schicken“ von Thorsten Hinz, JF 42/21

Erich Mielke läßt grüßen

Bereits in der Pressekonferenz vom 12. März 2020 erklärte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit großer Emphase für sein Amt, es habe sich als „Gewißheit verdichtet“ und sei somit „erwiesen“, daß der innerhalb der AfD agierende „Flügel“ extremistische Bestrebungen verfolge. Jetzt stuft das Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt das Institut für Staatspolitik als „gesichert rechtsextreme Gruppierung“ ein. Damit überschreiten diese Behörden ihre gesetzlich zugewiesene Kompetenz. Somit maßen sich die „Geheimdienste“ entgegen der verfassungsrechtlichen Vorgabe – Artikel 20 Absatz 2 GG bindet sie an Recht und Gesetz – an, verbindlich festzustellen, ob die in Rede stehenden Bestrebungen vorliegen, ohne daß ihnen in Medien und Politik widersprochen wird. Erich Mielke läßt grüßen!

Dr. Theodor Seidel, Berlin