© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 45/21 / 05. November 2021

Verschärfung der Corona-Politik
Impfzwang nicht gerechtfertigt
Ulrich van Suntum

Ab dem 25. November soll die „epidemische Notlage nationaler Tragweite“ auslaufen. Was nach Entspannung klingt, ist in Wahrheit eine drastische Verschärfung der Corona-Politik. Denn die Maßnahmen sollen trotzdem anwendbar bleiben, jetzt eben sogar ohne Notstandsbeschluß. Schon plant man, von der 3G-Regel auf 2G überzugehen. Ungeimpfte dürften nicht mehr ins Kino oder Restaurant, selbst wenn sie negativ getestet sind.

Schon jetzt verwehrt man ihnen grundlegende Rechte wie die Lohnfortzahlung im Quarantänefall. Dabei gefährden sie hauptsächlich sich selbst und andere Ungeimpfte. Umgekehrt können auch Genesene oder Geimpfte durchaus das Virus übertragen. Ein guter Test ist daher vielleicht sogar sicherer. 

Zudem gibt es ja noch andere Infektionskrankheiten, von Masern bis Malaria. Mit all dem kann man nach wie vor ungehindert überall hineinspazieren. Obwohl wir 2018 allein rund 25.000 Grippetote hatten, gibt es auch nach wie vor keine Einschränkungen für Influenza-Impfmuffel. 2G dürfte schon wegen dieser Ungleichbehandlung verfassungswidrig sein. 

Und wollen wir künftig auch Raucher und Fettleibige ächten, weil sie die Kliniken zu stark belasten? Auch wenn Impfen sinnvoll ist, einen Impfzwang rechtfertigt das noch lange nicht – auch nicht durch die Hintertür.






Prof. Dr. Ulrich van Suntum lehrte von 1995 bis 2020 VWL an der Wilhelms-Universität Münster.