© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 45/21 / 05. November 2021

Mehr Spielraum für den digitalen Raum
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Bundesländer einigen sich auf Neuformulierung des Auftrags
Ronald Berthold

Verschwindet der Sender Phoenix aus dem Fernsehprogramm? Der neue von den Bundesländern einstimmig verabschiedete Entwurf zur Beauftragung der Öffentlich-Rechtlichen macht das möglich. Das Angebot könnte demnächst ins Internet verlegt werden. Denn die Politik hat nun deutlich weniger TV-Programme beauftragt. Die Anstalten bekommen damit Spielraum für Veränderungen bei ihrem ausufernden Angebot.

So erscheint es wahrscheinlich, daß Phoenix mit ZDF.info und tagesschau.de zu einer Online-Plattform zusammengelegt wird. ARD-alpha könnte ebenfalls nur noch digital empfangbar sein. Die öffentlich-rechtlichen Sender haben nun die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie diese sogenannten linearen Programme weiterführen, ins Internet verlegen oder sogar komplett einstellen.

Nach einem langwierigen Prozeß haben die Bundesländer nur noch die Hauptprogramme von ARD und ZDF sowie die Dritten beauftragt. Allerdings soll auch ein Kinderkanal weiterhin verpflichtend linear ausgestrahlt werden. Über Arte und 3sat entschieden die Landesregierungen noch nicht. Grund: Hier gibt es internationale Kooperationen; ein deutscher Alleingang ist unmöglich. Als wahrscheinlich gilt, daß die Beauftragung auch diese beiden Sender umfassen wird.

Zudem haben die Länder den Rahmen der Unterhaltungsprogramme neu gesetzt. Entertainment wurde neu definiert und damit begrenzt. Laut Entwurf ist Unterhaltung nun ein Format, das vor allem Wissen und Kultur vermittelt. Quizsendungen würden wohl darunter fallen. Aber wie das mit Musik-Shows aussieht, bleibt noch unklar. Neu ist auch, daß der Staatsvertrag, in dem die Beauftragung enthalten ist, die Sender zur Gewährleistung einer „unabhängigen, sachlichen, wahrheitsgemäßen und umfassenden Information und Berichterstattung sowie zu Objektivität und Unparteilichkeit“ verpflichtet. Die Angebote sollen „einen offenen Meinungsbildungsprozeß und breiten inhaltlichen Diskurs“ ermöglichen.

Dafür haben die Gremien der Anstalten Zielvorgaben zu erarbeiten, die die Qualität meßbar machen. Ob darin zum Beispiel festgelegt wird, daß alle Bundestagsparteien ihrem Stimmenanteil entsprechend zu Wort kommen, ist noch offen. Bisher fühlte sich die AfD hier benachteiligt. Darüber hinaus müssen ARD, ZDF und Deutschlandradio den Landtagen über die Erfüllung ihres Auftrags Bericht erstatten.