© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 46/21 / 12. November 2021

Gruppenvergewaltigung in Hamburg
Wieder laufengelassen
Günter Bertram

Die ungesühnte, stundenlange Gruppenvergewaltigung eines 15jährigen Mädchens im September 2020 nächtens im Hamburger Stadtpark schlägt nach über einem Jahr wieder hohe Wellen. Mit  Recht, denn die Tatenlosigkeit der Justiz ist unentschuldbar. Die Polizei hatte – soweit ihr möglich – vorzügliche Arbeit geleistet, den brutalen Tathergang sowie alle zwölf Täter ermittelt und entscheidendes Beweismaterial wie  Spermaspuren, Raubgut und Bildmaterial sichergestellt. 

Aber nur einer der Täter kam kurzfristig in Haft, ehe eine Richterin ihn wieder laufenließ. Wenn die Sprecherin der Staatsanwaltschaft verkündet, es werde jetzt geprüft, ob und weshalb demnächst  Anklage erhoben werden solle, kann dies – zumal in den Ohren des geschundenen und entwürdigten Opfers sowie aller Frauen, für die sie Symbol geworden ist – nur wie blanker Hohn klingen. Gibt es eine Erklärung?

Die Namen der zwölf Beschuldigten wie Arsen K., Amir Hossein N., Hassan A., Ahmed F., Djulina A. und immer so weiter lassen ahnen, was die weisungsberechtigte grüne Justizsenatorin hier erschrecken ließ. Vorsicht: Migrationshintergrund! Nur kein Wasser auf die Mühlen der politisch Falschen schütten! Und die Frauen, für die das Opfer doch steht? Für sie muß grüne Rhetorik genügen.






Günter Bertram war Vorsitzender Richter am Landgericht in Hamburg.