© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 46/21 / 12. November 2021

Der „Fall“ des Pastors Olaf Latzel: Progressive gegen konservative Ultras
Religionsrechtlich blanke Juristen
(dg)

Mit seiner ungestümen Rhetorik hat sich der wegen „Homophobie“ in die Schlagzeilen geratene Bremer Pastor Olaf Latzel (54) keinen Gefallen getan. Es war daher für den Amtsrichter ein leichtes, Latzels auf der Kanzel verkündete Gleichsetzung von Homosexuellen mit „Verbrechern“ als von der Religionsfreiheit nicht gedeckte Volksverhetzung einzustufen und den als „ultrakonservativ“ geschmähten Geistlichen zu einer Geldstrafe von 8.100 Euro zu verurteilen. Dagegen ist Latzel in Berufung gegangen, über die das Bremer Landgericht erst 2022 entscheiden wird. Bis dahin schlägt der an der Weser tobende „Religionskrieg“ weiter publizistisch hohe Wellen. Zumal weder das von „ultraprogressiven“ Protestanten angestoßene Dienstenthebungsverfahren durch die Bremer Evangelische Landeskirche erfolgreich war, noch der „Vorschlag“ Gehör fand, den Fall zum Anlaß zu nehmen, um der Verkündigung in „allen EKD-Landeskirchen engere Fesseln“ anzulegen (zeitzeichen, 8/2021). Und doch weitere Forderungen an die Kirche provozierte, mit Latzel disziplinarrechtlich „kurzen Prozeß“ zu machen und nicht länger ihre „Arme für christliche Fundamentalist*innen und Faschist*innen“ zu öffnen“, wie es eine Mitarbeiterin des nach dem „EU-Superstaat“ gierenden Europarechtlers Andreas Fischer-Lescano ausdrückt (Kritische Justiz, 3/2021). Den Schwarzen Peter schiebt das EKD-Organ zeitzeichen (10/2021) derweil dem Landgericht zu, weil es ein theologisches Gutachten zum Thema Bibel und Homosexualität bestellte. Was nur zeige, daß eine Generation von Juristen „in unserem Land herangewachsen ist, die religionsrechtlich blank ist“. 

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