© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 46/21 / 12. November 2021

Leserbriefe

Zu: „Freiheit der Lehre in Gefahr“ von Dieter Stein & „… und raus bist du“ von Lukas Steinwandter und Moritz Schwarz, JF 45/21

Übergriffiger „Verfassungsschutz“

Vielen Dank, daß Sie dieses wichtige Thema prominent ansprechen. Der „Fall Wagener“ ist ein Skandal, ein Übergriff auf die Wissenschaftsfreiheit. Es ist offenkundig, warum Martin Wagener als unbequemer Politikprofessor der Hochschule des Bundes plötzlich an den Pranger gestellt wird. Er hat es gewagt, auf fragwürdige, möglicherweise verfassungswidrige Praktiken des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) hinzuweisen, und prompt schlägt dieses zurück. Wagener hat in einem sehr lesenswerten Gastbeitrag in der Neuen Zürcher Zeitung (Internationale Ausgabe) vom 19. August 2021 unter der Überschrift „Der Verfassungsschutz läßt sich politisch instrumentalisieren“ scharfe Kritik am BfV unter seinem Präsidenten Haldenwang geäußert – nüchtern, sachlich und klug argumentiert er. Nun soll er offenbar kaltgestellt werden. Es ist absurd, daß seine Verfassungstreue angezweifelt wird, weil er auf den Wandel des „Staatsvolks“-Begriffes hin zu einer multikulturellen Interpretation kritisch hinweist. Martin Wagener hat in seinen Schriften immer Verfassung, Demokratie und Rechtsstaat verteidigt, aber auf Mißstände hingewiesen. Indem das BfV ihn nun anschießt, die BND-Hochschule daraufhin notgedrungen Hausverbot erläßt und man ihm damit faktisch die Lehrerlaubnis entzogen hat, wird in eklatanter Weise die im Grundgesetz garantierte Wissenschaftsfreiheit („Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“ GG Art. 5, Abs. 3) verletzt. Eigentlich wäre dieser Skandal auch ein Fall für das von Ihnen erwähnte „Netzwerk Wissenschaftsfreiheit“. Die Öffentlichkeit muß wachgerüttelt werden.

Dr. rer. pol. Peter Müller, München






Zu: „Kindereien im Parlament“ von Kurt Zach & „Impfzwang nicht gerechtfertigt“ von Ulrich van Suntum, JF 45/21

Es ist die Höhe der Reichstagskuppel

Der Bundestag wird ja als das „Hohe Haus“ bezeichnet. Wenn ich sehe, wie vor vier Jahren von diesem „Herz unserer Demokratie“ die Eröffnung durch den ältesten Abgeordneten (AfD-Mitglied) verhindert wurde (erstmals hatte das Hermann Göring praktiziert), wie fünfmal die Wahl eines AfD-Abgeordneten – frei, demokratisch und geheim gewählt – zum Bundestagsvizepräsidenten durch die selbsternannten „Demokraten“ der Altparteien boykottiert wurde und wie aktuell – frei nach der Buddelkastenmanier: „Mit denen spiele ich nicht“ – keine andere Fraktion neben der AfD sitzen will, kann mit dem eingangs genannten Begriff eigentlich nur die Höhe des Reichstagsgebäudes gemeint sein.

Klaus-W. Warda Lange, Berlin




Deutschland mißachtet Europarat

Die Impfung und die Sitzordnung im Bundestag sind anscheinend die „wichtigsten Probleme“ unseres Landes. Parallel hierzu werden die Ungeimpften immer stärker diskriminiert. Dies widerspricht der Resolution Nr. 2361 des Jahres 2021 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. Dort werden in Punkt 7.3.2 die EU-Mitgliedsstaaten nachdrücklich dazu aufgefordert sicherzustellen, „daß Personen, die nicht geimpft sind, weil dies aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken nicht möglich ist oder die betreffende Person dies nicht möchte, nicht diskriminiert werden“. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich am 10. August 2021 darüber hinweggesetzt. Daraus läßt sich schlicht und einfach ersehen: Wenn EU-Bestimmungen nicht in den eigenen Kram passen, dann setzt sich die politische Klasse Deutschlands einfach darüber hinweg. Ad libitum. Wozu benötigen wir dann eigentlich noch die EU und den Europarat? 

Die ersten fünf Worte unserer Hymne lauten: „Einigkeit und Recht und Freiheit.“ Die Einigkeit hat in den letzten Jahren tiefe Risse bekommen. Das Recht wird mit den Füßen getreten. Und der im Grundgesetz verankerten Freiheit wurden die Flügel gewaltig gestutzt. Quo vadis Rechtsstaat? Quo vadis Demokratie? Quo vadis Deuschland?

Josef Stadler, Bubenreuth




Mahnung: Nürnberger Kodex von 1949

Die Zahl der „Impfdurchbrüche“ und „Superspreader“ nimmt ständig zu, mit anderen Worten: Die Impfung taugt nicht. Die Ignoranz von Politik und Medien dieser Erkenntnis gegenüber läßt die Vermutung zu, daß es sich um ein zynisches, aber gewinnträchtiges Human-Experiment an der Menschheit handelt. Es muß daher an den Nürnberger Kodex von 1949 erinnert werden, der solche Experimente beziehungsweise Versuche an Menschen ausdrücklich – durch Völkerrecht geschützt – an Menschen verbietet! Jetzt mit der Impfung auf Kinder loszugehen – siehe den Todesfall im Landkreis Cuxhaven – ist Totschlag! Eltern, wehrt euch: verlangt eine Haftungsgarantie für Impfschäden – mit rechtsverbindlicher Unterschrift!

Uwe Kreckel, Riedering






Zu: „Unkenntnis“ von Helmut Matthies & „Wenn Blut statt Altbier fließt“ von Christian Schreiber, JF 45/21

Diese Heuchelei ist nicht mehr auszuhalten

Es ist sehr merkwürdig. Geht ein Bio-Deutscher gewalttätig oder mordend gegen Menschen vor, ist er rechtsextrem und steht der AfD sehr nahe. Das steht stets sofort fest und ist unverrückbar. Sticht ein sogenannter „Schutzsuchender“ Menschen nieder – die sind in der Gruppe der Gewalttätigen überproportional vertreten – heißt es sofort, er sei „schuldunfähig, traumatisiert“ usw. Das ist ein großartiges Signal an Nachahmer! In Deutschland kann man Menschen meucheln, ohne ins Gefängnis zu müssen. Man kommt stattdessen in ein Krankenhaus respektive Psychiatrie und wird bestens versorgt. Das gleiche gilt für „Schutzsuchende“, die in Kirchen eindringen und sie „ausräumen“! Unsere Kirchen sind besoffen vom Gutmenschentum. Sie sind höchst lukrativ im Schlepperunwesen tätig. Das ist höchst gefährlich für unsere Gesellschaft. Ich halte diese Heuchelei in dem „besten Deutschland, das wir je hatten“, nicht mehr aus.

Christa Wolf-Kesseler, Nürnberg






Zu: „Mehr gequält als gewählt“ von Ronald Berthold, JF 45/21

Fälschungssichere Briefwahl

Abgesehen vom Wahlchaos in Berlin erlebte ich als Briefwahlhelfer der Bundestagswahl in Baden-Württemberg folgendes: Mir fiel in der Wahlhelferschulung auf, daß der Arbeitsschritt „namentlicher Abgleich der Briefwähler mit dem Wählerverzeichnis“ nicht vorgesehen war. Als ich nachfragte, erhielt ich vom Kreiswahlleiter die Auskunft, dieser Abgleich sei tatsächlich – ganz im Gegensatz zur Präsenzwahl – nicht vorgesehen, und zwar sei er bereits 1989 für die Briefwahl gestrichen worden, warum, wußte er nicht. Das heißt aber, daß es bei der Briefwahl keine Handhabe gibt, zusätzliche gefälschte, nicht tatsächlich von echten Wählern angeforderte Briefwahlstimmen zu erkennen – ganz im Gegensatz zur Präsenzwahl, bei der man den Ausweis vorzeigen muß und namentlich im Wählerverzeichnis abgehakt wird. Ein eklatanter Verfahrensfehler, der offensichtlich gewollt ist und einer Wahlfälschung über die Briefwahl Tür und Tor öffnet. Solange die Bundeswahlordnung nicht geändert wird (Paragraphen 74 und 75 BWO) und der namentliche Abgleich für die Briefwahl nicht wiedereingeführt wird, dürfen sich keine Behörde oder Medien über von ihnen zu Unrecht so genannte „Verschwörungstheorien“ über Wahlfälschung beschweren.

Iris Schmidt, Bruchsal






Zu: „Was es heißt, jiddisch zu sein“ von Paul Leonhard, JF 45/21

Heute Sachsen, aber damals Schlesien

In dem ansonsten gut fundierten Bericht heißt es, daß in Sachsen einzig die Synagoge von Görlitz von den Flammen verschont worden sei. So sehr ich Sachsen eine verschonte Synagoge wünsche, aber im betreffenden Jahr 1938 gehörte Görlitz zur preußischen Provinz Schlesien.

Manfred Wandtke, Düsseldorf






Zum Leitartikel: „Und schon wieder gespalten“ von Michael Paulwitz, JF 44/21

Rassismusopfer Joshua Kimmich

Da hat ein junger Fußballprofi den Mut, sich vor laufende Fernsehkameras zu stellen und zu erläutern, warum er sich nicht gegen Corona hat impfen lassen, und was wird anschließend getan? Es wird eine inquisatorische mediale Hetzjagd gegen Herrn Kimmich eröffnet. In meiner heimatlichen Tageszeitung habe ich gelesen, daß fünf Bayern-Profis nicht geimpft sind; neben Herrn Kimmich handelt es sich dabei ausnahmslos um dunkelhäutige Spieler. Da frage ich mich doch: Wenn fünf Spieler nicht geimpft sind, ein Weißer und vier Dunkelhäutige, und nur der eine weiße Spieler wird beinahe als Schwerverbrecher abgestempelt, während die anderen nur am Rande erwähnt werden, ist das nicht Rassismus? Würde man über Joshua Kimmich genauso herfallen, wenn er eine andere Hautfarbe hätte?

Andreas Schlömer, Willingen




Großangelegter Test der Exekutive

Ja, ich glaube, daß es Corona gibt, ich glaube auch, daß Menschen daran erkrankt sind und auch viele daran gestorben sind. Aber das ist nicht der Punkt. Völlig unbestritten muß in einem freiheitlichen Rechtsstaat klar sein, daß jeder Mensch für seine Gesundheit selbst verantwortlich ist und es seine eigene Privatangelegenheit ist, ob sich impfen läßt oder nicht. Wenn eine prominente Persönlichkeit wie Nationalspieler Joshua Kimmich von diesem Recht Gebrauch macht, gegen die unselige Kumpanei aus Politik und Mainstream-Medien, gebührt ihm dafür keine unsachliche Kritik, sondern höchste Anerkennung für seinen Mut. Ohnehin wird es Zeit, daß die Corona-Politik als das bezeichnet wird, was sie in Wahrheit ist: nämlich ein großangelegter Test der Exekutive, inwieweit man den Bogen der Kontrolle und Bevormundung der Bevölkerung spannen kann. Das scheint in Deutschland sehr lange zu sein. Noch immer sieht es so aus, betrachtet man die Ergebnisse der Bundestagswahl, die eine weiter aufgeblähte, aber immer mehr entmachtete Legislative hervorgebracht hat, daß eine Mehrheit ahnungslos glaubt, daß die da oben schon irgendwie das Richtige tun werden. Nein, tun sie nicht; zu viele Interessen, die nicht dem Wohle der Menschen dienen, stehen dagegen. Diese alle aufzuzählen verbietet sich, denn der Leserbrief würde zu lange und die JUNGE FREIHEIT tut dies schon zur Genüge.

Heinz J. Leusch, Zell






Zu: „ʻWir müssen in die Offensive kommen’“, im Gespräch mit Prof. Dr. Hans Jürgen Wendel, JF 44/21

Konservativ: Bewährtes bewahren

Die Lagebeurteilung des ehemaligen Rektors der Universität Rostock trifft weitgehend auch meine Einschätzung. Entschieden widerspreche ich jedoch seinem Verständnis von „konservativ“, wonach dieser Begriff nur dazu dient, die faktisch bestehenden Zustände zu konservieren und fortzuschreiben, also auch und gerade die gegenwärtige links-grüne Politik. Doch genau solches oberflächlich nominalistisches Verständnis ist mitverantwortlich dafür, daß sich die verschiedenen Wenden und Erneuerungen immer schneller ablösen und daß die jetzt wieder anstehende Erneuerung die Keime für ihr mögliches Scheitern in sich trägt. Die semantisch anspruchsvollere Bedeutung von „konservativ“ dagegen lautet: Bewährtes bewahren – beide teilen den selben Wortstamm – und adaptiv weiterentwickeln! Eine daran ausgerichtete Kontinuitätspolitik kann gut und gerne auf hochtrabende Sprüche wie Transformation, Revolution etc. verzichten. Solange selbst unter den Anhängern der AfD bei den zentralen Begriffen solche Verwirrung und Konfusion herrscht, besteht wenig Hoffnung auf Besserung der Lage.

Dr. Roman Bauer, Bühl/Baden






Zur Meldung: „Wuhan: Virus-verstärkende Forschung von NIH bezahlt“, JF 44/21

Der (Un-)Geist ist aus der Flasche

Wäre es die Absicht gewesen, eine kaum besiegbare biologische Waffe zu entwickeln, hätte es kaum anders gemacht werden können als hier geschehen. Die lange bestrittene US-amerikanische Beteiligung und Finanzierung ist nicht besser als die chinesische Repression. Der (Un-)Geist ist aus der Flasche ...

Dr. med. Wolfgang Eisenbrand, Heusweiler-Wahlschied






Zu: „2G wie Grundgesetz“ von Dietrich Murswiek, JF 42/21

Absoluter Bruch der Solidargemeinschaft

Ein gelungener Beitrag von Dietrich Murswiek zur Einführung von 2G. Die Ungleichbehandlung am Beispiel der aktuellen Impfpflicht kann auch in andere Bereiche des Lebens übertragen werden; dann wären die Impfung und weitere Corona-Maßnahmen nur weitere Blaupausen gewesen. Der Weg zu 2G bahnte sich übrigens schon im Dezember letzten Jahres an. Damals äußerte der Humangenetiker und Mitglied des Deutschen Ethikrates Wolfram Henn, daß Ungeimpfte auf eine Notfallbehandlung im Krankenhaus schriftlich verzichten sollten. Ein absoluter Bruch mit der Gleichheit aller Menschen und unserer Solidargemeinschaft – zumindest, wie wir sie bis vor kurzem verstanden. Michael Hüther, Direktor des Instituts der Deutschen Wirtschaft, reihte sich dort ein und schlug vor, daß Impfverweigerer im Falle einer Covid-19-Erkrankung ihren Versicherungsschutz verlieren und für die Kosten der Behandlung selbst aufkommen müßten.

Elvira Sellin, Erfurt