© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 47/21 / 19. November 2021

Ein Hymnus auf die umfassende Desinformation
Rundfunkbeitrag verdoppeln!
(ob)

Der einzige Pfeiler, auf dem beide in dieser Hinsicht nahezu identischen „Rundfunkurteile“ beruhen, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 2018 und 2021 fällte, ist das Argument, daß nur ein nicht-kommerzieller Sendebetrieb eine „objektive“, unparteiische, nicht-manipulative Berichterstattung über Politik, Wirtschaft und Kultur garantiere. Eine Begründung, die entweder kraß zynisch ist oder bezeugt, daß Karlsruhes rote Roben seit 20 Jahren nicht mehr das zu 90 Prozent links-grünen Zeitgeist ausstrahlende GEZ-TV schauen. An solcher Ignoranz nimmt sich jetzt Paul-Henri Campbell ein Beispiel, indem der mit dem Bayerischen Kunstförderpreis 2017 und dem Hermann-Hesse-Förderpreis 2018 ausgezeichnete Schriftsteller doch für eine Verdoppelung des Rundbeitrags (Neue Gesellschaft/Frankfurter Hefte, 10/2021) trommelt. Statt „dumpf gegen die ‘Zwangsabgabe’ zu polemisieren“, sollten sich Kritiker der Öffentlich-Rechtlichen lieber darüber freuen, daß jeder mit gut 200 Euro jährlich ein „Solidarmodell“ finanzieren dürfe, das als „fortschrittliches, kulturproduktives und intellektuell solides System zur Sicherstellung einer demokratischen Öffentlichkeit“ diene. Nicht ganz allein zwar, wie Campbell mit Blick auf ominöse „aktivistische“ wie auf notorisch positiv benotete „soziale Medien“ einräumt, aber doch maßgeblich schüfe der Staatsfunk eine „vielfältige, gegen den korrosiven Einfluß von Desinformation [abzudämmende] Öffentlichkeit“, wie sie „ein Land mit selbstbestimmten Bürgerinnen und Bürgern verdient“. Und dieser Hymnus auf die „Demokratieabgabe“ verdient gleich zwei Förderpreise: einen von der GEZ, einen vom BVerfG. 


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