© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 48/21 / 26. November 2021

Meldungen

Google schließt Verträge mit deutschen Medien

Berlin. Google hat mit zahlreichen deutschen Medien Lizenzverträge nach dem neuen Leistungsschutzrecht geschlossen. Für angezeigte „erweiterte Vorschauen von Nachrichten“ bekommen die Pressehäuser künftig eine Vergütung. Die Vereinbarungen betreffen unter anderem den Spiegel, die Zeit, das Handelsblatt und den Tagesspiegel sowie mehrere Netzseiten wie t-online, Golem oder Watson. Zu der Höhe der Zahlungen halten sich alle Unternehmen bedeckt. Weitere Gespräche mit „großen und kleineren Verlagen“ befänden sich laut Google in einem „fortgeschrittenen Stadium“, so daß man zuversichtlich sei, eine „gesetzeskonforme und für alle funktionierende Lösung“ zu finden. Zudem liefen weiterhin Gespräche mit den Verwertungsgesellschaften. Corint Media, die die private Medienindustrie vertritt, hatte kürzlich von dem US-Konzern eine Lizenzgebühr für die Nutzung von Überschriften, Artikelausschnitten und Vorschaubildern in Höhe von 420 Millionen Euro für das Jahr 2022 gefordert. (gb)





US-Bundesstaaten ermitteln gegen Instagram

Menlo Park. In den Vereinigten Staaten haben acht Bundesstaaten Ermittlungen gegen Instagram wegen schädlicher Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche aufgenommen. Die Video- und Fotoplattform habe Minderjährige „im Interesse des eigenen Profits ausgebeutet“, sagte die Generalstaatsanwältin von Massachusetts, Maura Healey. Der Dachkonzern Meta habe von den Risiken gewußt. In den vergangenen Wochen hatte die ehemalige Facebook-Mitarbeiterin France Haugen schwere Anschuldigungen gegen die sozialen Netzwerke erhoben. (gb)






Kroatien läßt deutschen Journalisten wieder frei 

Zagreb. Kroatien hat den deutschen Tagesspiegel-Journalisten Sebastian Leber wieder freigelassen. Das Balkanland warf dem Reporter vor, am vergangenen Wochenende gemeinsam mit Migranten illegal die bosnisch-kroatische Grenze übertreten zu haben und nahm ihn für 24 Stunden fest. Die zuständige Staatsanwaltschaft hat jedoch keine Anklage erhoben. In einem folgenden Ordnungswidrigkeitsverfahren, das die örtliche Polizei wegen des Vorwurfs des Menschenschmuggels angestrengt hatte, wurde der 44jährige in einem Schnellverfahren freigesprochen. Allerdings muß er eine Geldstrafe wegen des Grenzübertritts in Höhe von 500 Euro zahlen. Laut Tagesspiegel habe sich der 44jährige in dem Gebiet aufgehalten, um über die Flüchtlinge an der Grenze und ihre umstrittene Rückführung durch die kroatische Polizei zu berichten. (gb)





Aufgelesen

„Es gibt keine alternativen Fakten. Es gibt Fakten und blöde Positionen, die die Fakten ignorieren.“

Gerichtspsychiaterin und Autorin Heidi Kastner im Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“