© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 49/21 / 03. Dezember 2021

Meldungen

ZAK stuft Google-Angebot als Medienplattform ein

Berlin. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat Google News Showcase als Medienplattform und Benutzeroberfläche eingestuft. Damit ist der US-Konzern auch verpflichtet, einen „diskriminierungsfreien und chancengleichen Zugang“ für alle Inhalte-Anbieter zu gewährleisten. Zudem müssen  die „Grundsätze für die Auswahl und Präsentation“ der Beiträge transparent gemacht werden. Google kündigte an, mit den Regulierungsbehörden zusammen zu arbeiten, um über „die damit verbundenen Anforderungen zu sprechen“. Mehrere Regionalverlage hatten sich über die vor einem Jahr gestartete Nachrichten-Anzeigefunktion beschwert, da sie Nachteile für sich sehen. Partner-Medienhäusern zahlt Google gemäß individuellen Vereinbarungen eine Vergütung. Eine Verpflichtung zur aktiven Einladung zu dem Angebot besteht jedoch nicht. (gb)





Mathias Döpfner bleibt BDZV-Präsident

Berlin. Springers Vorstandvorsitzender Mathias Döpfner bleibt Präsident des Bundesverbands  Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV). Das hat das BDZV-Präsidium bei einer Sitzung vergangene Woche nach langer Diskussion entschieden. Döpfner war im Zuge der Entlassung von Julian Reichelt bei Bild in die Kritik geraten. Döpfner hatte während der ersten Ermittlungen gegen Reichelt eine private Nachricht an den Schriftsteller Benjamin Stuckrad-Barre geschickt. Darin hatte Döpfner geschrieben, Reichelt sei „halt wirklich der letzte und einzige Journalist in Deutschland, der noch mutig gegen den neuen DDR Obrigkeits-Staat aufbegehrt“. Mehrere Medienmanager hatten daraufhin einen Rücktritt gefordert. (gb)





Facebook-Streit: Schrems zeigt irische Behörde an

Wien. Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems hat die irische Datenschutzbehörde (DPC) bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Österreich angezeigt. Die DPC hatte zuvor von Schrems verlangt, keine vertraulichen Dokumente aus seinem Prozeß gegen Facebook zu veröffentlichen. Eine Verschwiegenheitserklärung, die die irische Behörde seiner Organisation noyb zukommen lassen hatte, könnte laut Schrems nach österreichischem Recht eine illegale Vorteilsnahme darstellen. Schrems hatte vor über drei Jahren mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung Beschwerde gegen Facebook an dessen Europasitz in Dublin eingereicht. Die DPC läßt sich jedoch mit dem Verfahren Zeit. Kritiker werfen der Behörde Verschleppung vor. Bereits im Frühling 2020 hatte Schrems die Vermutung geäußert, die DPC stimme sich heimlich mit Facebook ab. (gb)





Aufgelesen

„Wir müssen fundiertem Journalismus wieder mehr Raum geben.“

Ex-„Sportschau“-Moderator Gerhard Delling gegenüber „Sportbild“