© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 50/21 / 10. Dezember 2021

AfD-Abgeordneter darf nicht mehr jagen
Wider die Büchsenspanner
Christian Vollradt

Nun ist es also amtlich: Der mecklenburg-vorpommersche Landtagsabgeordnete Thore Stein wird keinen Jagdschein mehr erhalten. Begründung: Weil er Sympathisant des ehemaligen „Flügels“ der AfD, also einer „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundorndung“, sei, gilt er der Jagdbehörde als waffenrechtlich unzuverlässig. Die Belege für diese Behauptung sind mehr als dürftig (siehe Seite 6). 

Das Vorgehen bestätigt genau jene Kritiker der jüngsten Gesetzesverschärfung, die in der Regelanfrage beim Verfassungsschutz eine Schikane rechtschaffener Legalwaffenbesitzer vorhersahen. Klar: Waffen, auch Jagdgewehre, gehören nicht in die Hände von Kriminellen oder Leuten, die unsere verfassungsmäßige Ordnung stürzen wollen. 

Aber der Nachweis, daß jemand solches im Schilde führt, muß schwerwiegender sein als ein Facebook-Post, „der Reminiszenzen an die politischen Schriften von Thilo Sarrazin erweckt“. Das Waidwerk in einem freiheitlichen Staat braucht keinen Gesinnungstest. Genau deswegen sollten beim „Fall Stein“ sämtliche Alarmglocken schrillen.

Einen Kaffeebecher mit Eichenblatt und Frakturschrift kann man geschmacklich aus guten Gründen verdammen. Wenn aber solche Tassen zum Indiz angeblich fehlender Verfassungstreue werden, ist der Zweifel daran angebracht, daß sie in der zuständigen Behörde noch alle selbigen im Schrank haben.