© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 52/21 - 01/22 / 24. Dezember 2021

Meldungen

Ampel plant Urlaub für Väter bei vollem Gehalt 

BERLIN. Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne) hat finanzielle Anreize angekündigt, damit sich Männer in Zukunft mehr an der Kinderbetreuung in der Familie beteiligen. „Neu einführen werden wir, daß ein Elternteil – zumeist die Väter – für die ersten zwei Wochen nach der Geburt bei vollem Gehalt bei der Familie bleiben kann“, sagte die Politikerin im Gespräch mit der Rheinischen Post. Bisher hätten sich Eltern ihre Urlaubstage für die Zeit nach der Geburt mühsam zusammengespart. Außerdem solle das Elterngeld länger ausgezahlt werden, wenn die Partner die Kinderbetreuung untereinander aufteilen. „Wir wollen es stärker unterstützen, wenn Paare die Kinderbetreuung als gleichberechtigte Aufgabe begreifen“, betonte Spiegel. Zudem kündigte die Ministerin an, Kinder und Jugendliche für ihre Ausdauer in der Corona-Krise zu belohnen. Zwar habe das Ministerium bereits eine Milliarde Euro für Sport-, Kultur- und Freizeitangebote bereitgestellt. Aber sie sei offen für eine weitere Anerkennung für das solidarische Verhalten der Kinder, so die vierfache Mutter. (fw)





Minister: Rechte sollen keine Waffen besitzen

SCHWERIN. Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel (SPD) hat sich dafür ausgesprochen, Personen noch schneller ihre Waffenerlaubnis zu entziehen, wenn sie als rechtsextrem eingestuft werden. „Es gibt immer noch zu viele Leute, die eigentlich keine Waffen zu Hause haben dürften“, beklagte Pegel gegenüber Zeit Online. „Unsere Behörden müssen im Fall bewaffneter Rechtsextremisten künftig früher zugreifen. Auch die Justiz sollte die Meßlatte nicht unnötig hoch hängen. Man darf nicht warten, bis es ganz konkrete Bedrohungen gibt.“ Er wolle die kommunalen Behörden daher auch „ermutigen, wie Pioniere neue Wege zu gehen und auszutesten, welche Möglichkeiten das Gesetz ihnen für den Waffenentzug gibt“. Dabei müßten solche Maßnahmen auch nicht immer rechtlich Bestand haben. „Das heißt auch, daß es okay ist, wenn sie vor Gericht mal scheitern. Wir müssen schon den Versuch als Erfolg begreifen.“ Seit längerem gehen die Behörden bereits mit großer Härte gegen Besitzer legaler Waffen vor, wenn diese als rechtsextrem oder als sogenannte Reichsbürger eingestuft werden. Dafür dürfen sie auch Erkundigungen bei den Verfassungsschutzämtern über Personen einholen, die eine Waffenbesitzkarte beantragen oder bereits besitzen. Laut Waffengesetz müssen Waffenbesitzer oder Personen, die einen Jagdschein machen wollen, die Voraussetzungen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit erfüllen. Verurteilungen wegen Straftaten können zur Aberkennung der Zuverlässigkeit und damit zum Entzug der Waffenbesitzkarte führen. Seit einiger Zeit zählt hierzu auch die Einstufung als rechtsextrem oder rechtsextremer Verdachtsfall durch die Verfassungsschutzämter. In der Folge mehren sich die Fälle, bei denen beispielweise AfD-Mitgliedern die Waffenerlaubnis entzogen oder der Jagdschein verwehrt oder nicht mehr verlängert wird (JF 46/21 und 50/21). (krk)





Ex-Chef von Asylbehörde muß 3.000 Euro zahlen

BRAUNSCHWEIG. Das Amtsgericht Braunschweig hat die Strafverfahren gegen den früheren Leiter der Braunschweiger Landesaufnahmebehörde für Asylbewerber (LAB) sowie seine Stellvertreterin mit der Auflage einer Geldzahlung vorläufig eingestellt. Beide müssen nun jeweils 3.000 Euro zahlen, teilte die Staatsanwaltschaft mit, die einer Einstellung unter diesen Bedingungen zugestimmt hatte. Den Beschuldigten war vorgeworfen worden, auf dem Höhepunkt der Asylkrise Mehrfachregistrierungen von Asylbewerbern mit sogenannten Aliaspersonalien nicht unterbunden zu haben, obwohl es entsprechende Hinweise aus dem Kreis der Behördenmitarbeiter gegeben hatte. Dadurch sei nicht ausgeschlossen, daß den betroffenen Kommunen infolge von zu Unrecht mehrfach beantragten Asylleistungen über mehrere Monate hinweg ein erheblicher Schaden entstanden ist, heißt es in der Mitteilung der Braunschweiger Staatsanwaltschaft. Allerdings konnte „den Angeklagten eine hinreichend belegbare Verantwortlichkeit nur für einen Tatzeitraum von einem Monat zur Last gelegt werden“. Die in diesem relativ kurzen Zeitraum nachweisbar unberechtigterweise ausgezahlten Leistungen beliefen sich auf insgesamt 6.000 Euro. Mit der nun erteilten Auflage, diese Summe als Schadenswiedergutmachung an die niedersächsische Landeskasse zu zahlen, sei das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigt, teilte die Ermittlungsbehörde mit. Diese Vorgehensweise sei auch mit Blick auf die Gesamtdauer des Strafverfahrens angebracht. Denn Ermittlungen und Verfahren hatten sich über mehr als vier Jahre hingezogen. Im vergangenen Jahr hatte die Staatsanwaltschaft schließlich beim Amtsgericht zwei Strafbefehle in Höhe von 10.800 beziehungsweise 9.000 Euro beantragt. Der Vorwurf: Beihilfe zum Betrug durch Unterlassen, versuchte Strafvereitelung und Verleiten von Untergebenen zu einer Straftat. Ende vergangenen Jahres hatte das Amtsgericht Braunschweig die beantragten Strafbefehle abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft wiederum legte Beschwerde ein, und das Landgericht kam nach Prüfung zum Ergebnis: Ein „hinreichender Tatverdacht besteht sowohl beim ehemaligen LAB-Leiter wegen Beihilfe zum Betrug und Verleiten eines Untergebenen zu einer Straftat als auch bei seiner Stellvertreterin wegen Beihilfe zum Betrug“. Das Verfahren wurde an das Amtsgericht zurückverwiesen. Ins Rollen gebracht hatte das ganze Verfahren eine aufmerksame frühere Mitarbeiterin der Landesaufnahmebehörde. Nachdem sie mit ihrem Verdacht, Asylbewerber bezögen zu Unrecht mehrfach staatliche Leistungen, bei ihren Vorgesetzen nicht weiterkam, hatte sie acht Ordner mit Verdachtsfällen zusammengetragen und sich 2016 an die Polizei gewandt (JF 7/17). Medienberichten zufolge gab es bei 520 Flüchtlingen einen Verdacht auf Doppelidentitäten. Nachdem der Betrugsskandal öffentlich gemacht worden war, erstattete der Bund der Steuerzahler in Niedersachsen gegen die Behördenleitung Anzeige wegen Untreue und Strafvereitelung im Amt. Die Whistleblowerin wurde 2017 für ihre Zivilcourage von den Lesern der Braunschweiger Zeitung zur „Braunschweigerin des Jahres“ gewählt. (vo)