© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 52/21 - 01/22 / 24. Dezember 2021

Leserbriefe

Zum Schwerpunktthema: „Leise rieselt der Wert“, JF 51/21

Kapitales Wissen durch ML-Studium

Dieser JF-Titel berührt mich. Der Wertverlust des Euro ist ein ökonomisches Gesetz. Mit der Veränderung des Vertrags von Maastricht bezüglich des Stabilitäts- und Wachstumspakts auf dem Wege zur Fiskalunion und mit der anschließenden folgerichtigen Entwicklung war dieser Vorgang unabwendbar. Ich erinnere mich bestens, wie wir 2012/13 diese Vorgänge im kleineren Kreis diskutiert und dann auch in Sachsen eine Partei – die AfD – gegründet hatten. Eigentlich war das inhaltlich eine FDP-Agenda. Dazu muß man auch wissen, daß in der DDR jedes Studium das Fach Marxismus-Leninismus (ML) beinhaltete, zu dem auch der Kurs politische Ökonomie des Kapitalismus gehörte. Ein Schwerpunkt war das Preis-Wert-Gesetz von Karl Marx. Das haben wir bis heute den meisten „Westgeborenen“ voraus. Nicht zufällig sind auch die AfD-Gründer in den alten Bundesländern (zum Beispiel Professor Bernd Lucke, Professor Jörg Meuthen) mit dem Fach Volkswirtschaft verbunden. Zwischenzeitlich bin jedoch auch ich wieder parteilos. 

Unser Irrtum war, daß wir geglaubt hatten, mit Fakten und Argumentation eine Richtigstellung zu erreichen, so wie das ehrbare Kaufleute und Finanzfachleute getan hätten. Statt dessen wurden wir als Nazis und Antisemiten beschimpft, kriminalisiert und haben „privatisierten Terror“ inklusive Adressenlistung bei Indymedia erlebt.

Johannes Albert, Radebeul




Auf dem Weg in ein totalitäres Zeitalter

Wenn jetzt der Bundesfinanzminister sagt, daß das vom Bundestag genehmigte Geld für die Schäden durch die Maßnahmen der Corona-Bekämpfung auch – grundgesetzwidrig – für Schäden und für Subventionen der Energieverknappung ausgegeben werden kann, müssen wir damit rechnen, daß die Vorschriften, die gegen die Corona-Ausbreitung verhängt worden sind, auch für die mit Sicherheit kommende Energiekrise angewendet werden sollen. Augenscheinlich geht es den Regierenden nicht in erster Linie um Gesundheit, sondern darum, daß sich das Volk an die Reglementierung und Überwachung gewöhnt, die inzwischen in ein totalitäres System zu münden droht.

Werner Jungmann, Leipzig






Zu: „Lizenz zum Frieren“ von Holger Douglas, JF 51/21

Widerliche Doppelmoral

An was sich wahrscheinlich nur wenige Leser erinnern: In den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts hatte die Firma Mannesmann von der Sowjetunion einen Milliarden-DM-Auftrag erhalten über die Lieferung von Pipeline-Stahlröhren. Die Amerikaner und Briten haben daraufhin mit der Behauptung, die Sowjetunion würde die Röhren auch für die Rote Armee nutzen, verboten. Die Lieferung der Röhren an die Sowjetunion sei kriegswichtiges Material und verstoße gegen das Nato-Statut und sei deshalb nicht erlaubt. Einige Monate später war dann in den Zeitungen zu lesen, daß die britische Stahlindustrie die Pipeline-Röhren an die Sowjet­union liefert. Nun wiederholt sich die Geschichte! Weil die Amerikaner ihr schmutziges Fracking-Gas an Deutschland verkaufen wollen, soll die Inbetriebnahme von Nord Stream 2 verhindert werden. 

Mit der Abschaltung der deutschen AKWs wird in Deutschland ein Energienotstand eintreten. In den französischen AKWs wird nun schon gerechnet, wieviel Atom-Strom sie in das deutsche Netz einspeisen können. Die Polen rechnen bereits, wieviel Kohlestrom sie an uns liefern können. Die Umstellung der Energieerzeugung in Deutschland auf Erdgas aus Rußland würde natürlich den Amerikanern, den Polen und den Franzosen das Geschäft vermiesen. Mit dem fadenscheinigen Argument, daß Deutschland durch die Gaslieferung aus Rußland von den Russen erpreßbar wird, soll nun die Pipeline verhindert werden. Aber auch in Zeiten der Sowjetunion hat Rußland immer alle Verträge 100 Prozent eingehalten, es kam nie zu einer Erpressung, im Gegensatz zu den arabischen Staaten, die die Welt in den 1970ern erpreßt haben. Auch wenn Rußland keine „lupenreine“ Demokratie ist, gibt es keinen Grund, den Russen in dieser Frage zu mißtrauen. Wenn die demokratischen Staaten nur Geschäfte machen würden mit Staaten, die demokratisch sind und die Menschenrechte einhalten, dann würden sich die Geschäftskontakte wahrscheinlich halbieren. Wir beziehen doch in großem Umfang Energie aus totalitären Staaten. Wir liefern an diktatorische Staaten für viele Milliarden Kriegsmaterial. Wir machen sogar gute Geschäfte mit Staaten, in denen eine blutige Christenverfolgung stattfindet. Die Doppelmoral ist widerlich.

Siegfried Kleck, Langenargen






Zur Meldung: „Tausende demonstrieren gegen Corona-Politik“, JF 51/21

Die AfD könnte die Impfpflicht verhindern

Eine verfassungswidrige Impfpflicht wäre wohl recht einfach zu verhindern. Die AfD müßte nur verkünden, daß sie mit den anderen Demokraten unbedingt für eine Impfpflicht stimmt. Nach der perversen Logik der Altparteien müßten diese dann dagegen stimmen, und die Impfpflicht wäre erledigt.

Jürgen Herzog, Presseck






Zu: „Wo bleibt das Positive?“ von Dieter Stein, JF 49/21

Der Fall der Sowjetunion gibt Zuversicht

Auch ich bin zuweilen deprimiert nach der Lektüre der JF, aber dann mache ich mir immer klar, daß ich niemals mit dem Zusammenbruch der UdSSR gerechnet hätte, und daß viele brenzlige Situationen mit (falschem) Atom-Alarm nicht zur großen Katastrophe geführt haben, weil immer verantwortliche Offiziere besonnen handelten. Diese Fakten lassen sich meiner Meinung nach nur durch Interventionen höherer geistiger Mächte erklären. Aus diesem Grunde lese ich neben reinen Sachinformationen auch Bücher zu spirituellen Themen, etwa von Armin Risi oder Leer Carroll.

Ingrid Laitenberger, Kornwestheim






Zur Meldung: „SPD will Staatsleistungen an Kirchen beenden“, JF 49/21

Wegfall der Geschäfsgrundlage

Spannend wird sein, ob dieser erneute Vorstoß dieses Mal konsequent zum Ziel führt oder wie alle vorherigen Versuche unterschiedlicher Parteien wiederum im Sande verläuft. Allerdings können die Länder erst tätig werden, wenn der Bund endlich die Grundsätze hierfür aufstellt (Art. 138 der Weimarer Reichsverfassung, der über Art. 140 Grundgesetz weiter gilt). Allein im Freistaat Bayern sind im Hauhalt 2022 135 Millionen Euro einschließlich der Leistungen für kirchliche Gebäude vorgesehen. Der Löwenanteil entfällt auf die vom Freistaat Bayern übernommenen Personalkosten für Kardinäle, Erzbischöfe bis zu den Kaplanen, Mesnern und sonstigen Kirchendienern (s. Einzelplan 05, Kapitel 50 ff. des Staatshaushaltes). Bremen und Hamburg zahlen nichts, Berlin und die ostdeutschen Bundesländer verhältnismäßig wenig. Den Zahlungen liegen Verträge zugrunde, die die Folgen der im Zuge der Säkularisation vorgenommenen Enteignungen kirchlichen Eigentums ausgleichen sollten. Das aber ist durch die jahrzehntelangen üppigen Dotierungen längst geschehen, so daß die „clausula rebus sic stantibus“, also Voraussetzung gleichbleibender Verhältnisse, anzuwenden wäre. Außerdem kommt auch der Wegfall der Geschäftsgrundlage in Frage, da heute nur noch etwas über 50 Prozent der Staatsbürger gegenüber von fast 98 Prozent zu Zeiten des Vertragsschlusses in den beiden „Amtskirchen“ organisiert sind. Schließlich wäre auch noch die mangelnde Vertragstreue der Amtskirchen durch das verfassungswidrige Kirchenasyl (Mißachtung des staatlichen Gewaltmonopols) zu beachten. Bei objektiver Beachtung all dieser Gesichtspunkte dürften die eventuellen Ablösungsbeträge sehr gering ausfallen oder müßten eigentlich gegen Null tendieren.

Manfred Schmidt, Baldham






Zu: „Im Labyrinth der Paragraphen“ von Elvira Sellin, JF 49/21

Durchweg rechtlich nicht richtig

Die Autorin präsentiert offenbar unreflektiert gewisse Rechtsbehauptungen der Pro-Asyl-Lobby, die aber nicht schon deswegen zu methodisch richtiger oder jedenfalls vertretbarer Rechtsauslegung werden, weil die Regierung sie sich offenbar zu eigen macht. So mißversteht die Autorin die Vorschrift aus Paragraph 18 Absatz 2 Nr. 1 und 2 Asylgesetz, wenn sie meint, die Nummern 1 und 2 müßten kumulativ erfüllt werden, also: zurückgewiesen werden dürfe ein Asylbewerber nur, wenn er erstens aus einem sicheren Drittstaat kommt und zweitens außerdem geklärt ist, welcher Staat für ihn zuständig ist. Diese Tatbestandsvoraussetzungen sind aber alternativ zu verstehen. Es ist auch nicht richtig, daß Art. 3 Dublin-III-Verordnung, in dem davon die Rede ist, Staaten müßten den Asylanspruch von Personen prüfen, die „an der Grenze“ auftauchen, Deutschland daran hindere, die Einreise von Asylbewerbern aus Nachbarländern zu verhindern. Denn mit „Grenze“ meint die Vorschrift – wie unionale Rechtsnormen im allgemeinen! – nur die EU-Außengrenze, nicht aber Binnengrenzen wie die zwischen Deutschland und Österreich. Dies wird denn auch von Art. 20 Absatz 4 der Dublin-III-Verordnung klargestellt. 

Auch hindert das Refoulement-Verbot der Genfer Flüchtlingskonvention Deutschland nicht daran, Asylbewerber an der Einreise zum Beispiel aus Österreich zu hindern, solange nicht sichergestellt sei, daß der Asylbewerber nicht infolge einer „Kettenabschiebung“ am Ende doch wieder bei sich zu Hause landet. Jedes Land, speziell jeder EU-Mitgliedstaat ist individuell an die Genfer Flüchtlingskonvention gebunden; aber Deutschland trifft nicht eine hypothetisch-universale Stellvertreterpflicht für künftig mögliche Pflichtverletzungen anderer Staaten.

Und selbstverständlich gab es seit dem 13. September 2015 eine „Grenzöffnung“. Diese besteht darin, daß Asylbewerber aus sicheren Drittstaaten trotz Wiedereinführung systematischer Grenzkontrollen eben nicht abgewiesen, sondern eingelassen wurden. Auch vorher hatten Asylbewerber aus sicheren Drittstaaten nicht nach Deutschland einreisen dürfen, schon gar nicht ohne Paß und Visum; aber dies ließ sich eben nicht durchsetzen, solange systematische Grenzkontrollen verboten waren. Seit dem 13. September 2015 sind sie aber erlaubt.

Wenn politische Realisten mit ihren Forderungen nach Grenzkontrollen und Grenzschließungen „auf der Stelle treten“, wohingegen die weltweit vernetzten Pro-Migrationsvereine „die Debatte gestalten“, so liegt dies nicht daran, daß erstere im Gegensatz zu letzteren einfach zu dumm sind, um die Rechtslage zu verstehen (auch dieser Vorwurf der Autorin klingt wie aus einer Pro-Asyl-Broschüre abgeschrieben), sondern daran, daß die Realisten mit noch so zutreffenden, zumal rechtlichen Argumenten keinerlei nennenswerten Zugang zu Massenmedien und Politikberatung finden, während die Linksutopisten vom politisch-medialen Komplex als politisch-moralisch-juridische Autoritäten behandelt werden; es ist eben ein neuer Priesterstand. 

Bemerkenswert bleibt aber aus heutiger Sicht, daß selbst die Führungsebene der „Grünen“ offenbar mittlerweile damit einverstanden ist, daß die von Lukaschenko nach Weißrußland eingeladenen, potentiellen Asylbewerber jetzt keinen Zugang in die EU, auch nicht nach Polen, finden sollen, sondern wieder in ihre Heimat zurückgeflogen werden. Als Orbán im Jahr 2016 einen Grenzzaun an der Grenze nach Serbien aufstellte, um die „Balkan-Route“ abzusperren, meinte die wohl deutlich herrschende Meinung in der deutschen Staatsrechtslehre noch, dies sei unionsrechtswidrig: denn die Asylbewerber müßten wenigstens Gelegenheit haben, im Ersteinreisestaat einen Asylantrag stellen zu können. Davon ist jetzt im Hinblick auf Weißrußland nun auf einmal keine Rede mehr.

Gleichzeitig müssen aber potentielle Asylbewerber, die aus Nordafrika kommen, noch nicht einmal aus eigener Kraft die EU erreichen, sondern werden von teils aus dem Kirchensteueraufkommen finanzierten Seehelfern kurz vor der libyschen Küste abgeholt und in die EU gebracht, wo sie dann problemlos auch nach Deutschland weiterreisen können. Kritik daran ist moralisch etwa ebenso tabuisiert, wie es eine Rechtfertigung Lukaschenkos wäre.

Dr. habil. Ulrich Vosgerau, Berlin




Nicht hilfreich: Asyl- und Ausländerrecht

Es gibt keine rechtsverbindliche Konvention, die das Menschenrecht auf freie Niederlassung in einem Land seiner Wahl festschreibt. Folglich kann sich niemand auf ein solches Recht berufen. Definitionsgemäß weist ein Staat drei Merkmale auf: Staatsvolk, Staatsgewalt und Staatsgebiet, wobei letzteres durch Grenzen festgelegt wird. Und es ist Aufgabe der Staatsgewalt, diese Grenzen zu schützen, Invasoren vom unerlaubten Betreten abzuhalten und Invasionen zu unterbinden. Dafür wurden unter anderem Grenzschutz-Polizei und Militär eingerichtet. Es ist ausdrückliches Staatsziel, für die Sicherheit seiner Bürger zu sorgen. Wird er dieser Aufgabe nicht gerecht, hat er schlicht versagt. Da nützt auch das ganze Geschwurbel um Ausländerrecht und Asylgesetze nichts. Nach der Lektüre über das „Paragraphen-Labyrinth“ habe ich verstanden, wie das Problem der illegalen Einwanderung gelöst werden könnte – aber es gäbe dabei „unschöne Bilder“, die schon die Ex-Kanzlerin unter allen Umständen – auch mittels Verfassungsbruch – vermeiden wollte, und dasselbe dürfte uns unter der neuen Regierung blühen.

Peter Kiefer, Steinen