© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 02/22 / 07. Januar 2022

Meldungen

Kritik an Rekordzahl von Staatssekretären 

Berlin. Steuerzahlerbund und Opposition haben die erneut deutlich gewachsene Zahl von Parlamentarischen Staatssekretären in den Bundesministerien kritisiert. Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, forderte eine „radikale Reduzierung“. Pro Ministerium brauche es „höchstens einen Parlamentarischen Staatssekretär – die hohen Kosten und der umstrittene Nutzen dieses Amtes sprechen dafür“, bekräftigte er in der Welt am Sonntag. Die Zeitung hatte darüber berichtet, daß die Zahl der Parlamentarischen Staatsseketäre in der Regierung von Kanzler Scholz (SPD) von 35 auf nunmehr 37 Stellen angewachsen ist. Sie verdienen im Schnitt ungefähr 21.000 Euro pro Monat und verfügen über ein Dienst-Budget von jährlich 300.000 Euro. Insgesamt belaufen sich die Kosten für einen Staatssekretärs-Posten jährlich also auf deutlich mehr als 500.000 Euro. Auch der Stellvertretende AfD-Bundesvorsitzende Stephan Brandner übte deutliche Kritik: „Für uns als AfD steht fest: Parlamentarische Staatsekretäre braucht Deutschland überhaupt nicht. Sie gehören abgeschafft“, unterstrich der Abgeordnete gegenüber der JUNGEN FREIHEIT. (fw)





Viele Asylbewerber nicht in EU-Datenbank registriert

BERLIN. Ein großer Teil der Asylbewerber in Deutschland ist nicht in der zentralen europäischen Datenbank registriert. In den ersten elf Monaten des vergangenen Jahres hatten „53 Prozent der Erstantragsteller ab 14 Jahren keinen Eurodac-Treffer verzeichnet“, berichtet die Welt am Sonntag unter Berufung auf eine Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Bei Eurodac handelt es sich um eine Datenbank der Europäischen Union, mit der anhand von Fingerabdrücken Mehrfachanträge in den Mitgliedsstaaten verhindert werden sollen. Dem Bundesamt zufolge wurden in den elf Monaten bei allen 74.837 Erstantragstellern ab 14 Jahren die Fingerabdrücke mit der Datenbank abgeglichen, einen Treffer gab es bei 35.245 Personen. Gemäß den Dublin-Regeln der EU ist das erste Land, in dem ein Asylbewerber einreist, für dessen Antrag zuständig. Da Deutschland nicht an einer EU-Außengrenze liegt und viele Migranten über die illegalen Routen etwa über das zentrale Mittelmeer oder den Balkan einreisen, wäre für jeden Asylbewerber ein anderes EU-Land zuständig. Diese Nicht-Registrierung führt auch dazu, daß Deutschland viele Asylbewerber nicht in andere EU-Länder zurückführen kann. Dies führe „die Dysfunktionalität des Dublin-Systems drastisch vor Augen“, kritisierte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Alexander Throm (CDU), gegenüber dem Blatt. Die Registrierung und die Rücküberstellung von solchen Asylsuchenden seien Grundbedingungen für ein EU-Asylsystem. Die Ampel-Koalition müsse mit aller Konsequenz auf die Einhaltung der Eurodac-Verordnung beharren. Bereits im Herbst war bekanntgeworden, daß sich deutsche Behörden um Tausende Asylbewerber kümmern müssen, obwohl diese bereits einen Schutzanspruch in Griechenland erhalten haben. Nach den Urteilen zweier Oberverwaltungsgerichte darf Deutschland derzeit keine Migranten nach Griechenland zurückschicken. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen begründete dies Anfang des Jahres damit, daß den Asylsuchenden in dem EU-Land „die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung drohe“. Ähnlich urteilten die Richter in Niedersachsen, laut denen die elementarsten Bedürfnisse wie „Bett, Brot, Seife“ in Griechenland nicht befriedigt werden könnten. (ls)