© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 02/22 / 07. Januar 2022

Höhere Nebenkosten für grüne Klimapanik
Energieeffizienz-Richtlinie: Die teure Fernablesung des Heizverbrauchs und die monatliche Information darüber müssen die Mieter bezahlen
Martin Krüger

Wer seine Heizung mehr aufdreht, der muß mehr zahlen. Das weiß jeder. Wieviel, das entscheiden die Preise für Öl, Gas, Strom, Kohle oder Holz sowie die Steuern und Abgaben darauf. Dennoch verlangt die Novelle der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) die zusätzliche Installation fernablesbarer Zähler und Kostenverteiler sowie die Verbrauchsinformationen. Das soll schrittweise bis 2027 erfolgen und angeblich den EU-Energieverbrauch bis 2030 um 32,5 Prozent gegenüber dem 2007 prognostizierten senken.

Dabei wird stark auf das Verbrauchsverhalten der Bewohner gesetzt. Sprich: Wer auf seinem Smartphone sieht, was ein warmes Wohnzimmer bei der Nebenkostenabrechung kostet, dreht die Heizung schnell runter, zieht sich lieber zwei Pullover über und legt sich eine Decke über die Beine. Denn künftig sollen Mieter monatlich ihren Status des Energieverbrauchs erfahren. Wenn es die verwendeten Meßgeräte erlauben, sollen sie auch eine Überprüfung in kürzeren Abständen ermöglichen. Da dies vorzugsweise via Internet erfolgen soll, werden weitere private Daten in die „Cloud“ ausgelagert. Sowohl Wohnungsunternehmen als auch Verwalter und kleine Privatvermieter müssen jetzt die teuren Voraussetzungen für eine funkbasierte Fernablesung und Abrechnung des Wärme- und Wasserverbrauchs schaffen. Bereits installierte, nicht fernablesbare Zähler und Kostenverteiler müssen bis 2027 mit dieser Funktion nachgerüstet oder durch neue Geräte ersetzt werden. Inwieweit Ausnahmen gelten, wenn nachgewiesen werden kann, daß das nicht wirtschaftlich ist, ist bislang unklar.

Die Geräte selbst werden dabei für mehrere Jahre installiert und haben unterschiedliche Eichzeitfristen. Für Kaltwasserzähler beträgt diese sechs, für Warmwasser- und Wärmezähler dagegen fünf Jahre – auch das kostet zusätzlich. Eine Zustimmung der Hausbewohner ist nach einer Bestätigung durch den Bundesgerichtshof dabei nicht notwendig. Vielmehr stelle eine solche Installation eine „Wohnwertverbesserung“ dar, da die Räume zur Ablesung nicht mehr betreten werden müssen. Die Novelle verlangt jedoch zusätzlich, daß die Verbrauchsdaten laufend erhoben, verarbeitet und den Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Das können herkömmliche Ablese- und Abrechnungssysteme derzeit aber nicht – das freut die Hersteller und Installateure der Geräte und schafft mehr Umsatz für die Firmen, die Betriebskosten abrechnen.

Fragwürdig ist zudem, daß die mit Sensoren ausgestattete Geräte auch Rauchwarnmelder, Verbrauchszähler aller Energiesparten auf der Hausebene, digitale Haustafeln, Temperatur- und Feuchtesensoren einbinden können – also „Smart Care 2.0“. Das heißt auch: Die Abschaltung von Strom und Reduzierung der Heizung ist nun sekundenschnell möglich. Aber nicht nur für säumige Zahler, sondern auch für „klimafeindliche“ Energieverschwender oder einfach zur Anpassung der schwankenden Liefermenge von „CO2-freier“ Energie. Digitalexperten sehen Immobilien längst nicht mehr nur als Wohn- oder Gewerbegebäude, sondern auch als Informationsquellen, Energiezentralen, Gesundheitsstandorte und Bindeglieder zur „Smart City“ – der woke-digitalen Stadtdystopie.

Echter Widerstand gegen die EED ist aus den oft rot-grün ausgerichteten Mieterverbänden und Verbraucherzentralen nicht zu erwarten, denn niemand will sich gegen die sakrosankte „Klimarettung“ positionieren. Dabei kosten die notwendigen Geräte und die Software sowie die schrittweise Installation viel Geld. Auch die neue, laufende Dienstleistung werden sich die Anbieter fürstlich bezahlen lassen. Kenner schätzen die Marge auf sage und schreibe 40 Prozent. Das heißt, die Nebenkosten steigen weiter. Und angesichts der Wohnungsknappheit gibt es kaum Alternativen. Nicht betroffen sind Eigenheimbesitzer. Doch das eigene Haus ist für viele längst unerschwinglich geworden.

Richtlinie zur Energieeffizienz (2012/27/EU): www.europarl.europa.eu