© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 03/22 / 14. Januar 2022

„Verstoß gegen das Grundgesetz“
Bis Frühjahr soll die Impfpflicht für alle kommen – doch die Kritik wächst: Der Staatsrechtler und ehemalige Bundesminister Rupert Scholz sagt ihr Scheitern in Karlsruhe voraus. Und er appelliert an die Politik, sich zu besinnen
Moritz Schwarz

Herr Professor Scholz, Sie warnen, eine Corona-Impfpflicht wäre grundgesetzwidrig.

Rupert Scholz: Das kommt darauf an.

Worauf? 

Scholz: Auf die Verhältnismäßigkeit oder deren Gegenteil, also die Unverhältnismäßigkeit. Die Impfpflicht ist für bestimmte Berufsgruppen verfassungsgemäß, für die allgemeine Bevölkerung dagegen nicht.   

Warum?

Scholz: Weil Artikel 2, Absatz 2 unseres Grundgesetzes unter anderem garantiert, daß „jeder das Recht auf ... körperliche Unversehrtheit“ hat. Hinzu kommt die nach Artikel 2, Absatz 1 geschützte freie Willensentscheidung des Einzelnen.

Das aber „zurückzutreten hat, ... um das Leben anderer Menschen zu schützen“, wie der Berliner Staats- und Verwaltungsrechtler Ulrich Battis einwendet.

Scholz: Das stimmt – wenn die Lage entsprechend ist. Denn Eingriffe in Grundrechte müssen stets verhältnismäßig sein.

Und dieses Kriterium ist nicht erfüllt? 

Scholz: Nein. Corona ist nicht etwa Ebola, eher bewegen sich die Opferzahlen im Bereich einer Grippeepidemie. Natürlich ist jeder Tote ein Unglück, aber um so weitgehend in die persönliche Entscheidungsfreiheit der Bürger einzugreifen, müssen die Gefahrentatbestände wirklich sehr groß sein.

Der Bielefelder Rechtswissenschaftler Franz C. Mayer meint: „Sollte die Impfkampagne nicht gelingen ... ist das hier der Fall.“

Scholz: Nein, es kommt auf das Ausmaß der Infektionsgefahr an. 

Welchen Fehler machen denn Ihre Kollegen, daß sie zu einem gegenteiligen Ergebnis kommen? 

Scholz: Ich möchte das nicht bewerten. 

Man fragt sich aber doch, wie das kommt. 

Scholz: Jeder hat eben seine Meinung.

Ist es möglich, daß einige Experten zu obrigkeitshörig gegenüber Politik und/oder den Medien sind?

Scholz: Wie gesagt, ich bewerte das nicht. 

Aber es ist doch klar, daß man sich als Bürger bei zwei widersprüchlichen Expertenmeinungen wundert: Wie kann das sein, und was gilt denn dann? 

Scholz: Es gilt, daß einerseits jeder Bürger die persönliche Freiheit genießt, zu entscheiden, ob er sich impfen läßt, andererseits aber der Staat – wenn die Infektionsgefahr diese Freiheit an Bedeutung übertrifft – einen Impfzwang einführen kann. Doch dafür müßte die Zahl der täglichen Neuinfektionen sehr viel höher sein als die heutigen 30.000 bis 70.000 Fälle. 

Wie schwerwiegend wäre die Grundrechtsverletzung durch eine allgemeine Impfpflicht?

Scholz: Es geht hier um ein Menschenrecht – allerdings auf beiden Seiten. Denn nicht nur die Gegner, auch die Befürworter der Impfpflicht berufen sich auf „das Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit“ in Artikel 2, Absatz 2. Der Widerspruch liegt also nicht hier, sondern in der Kollision eines Zwangs zum Wohle des großen Ganzen mit dem Freiheitsrecht auf Entscheidung des Einzelnen. Hier muß die Abwägung erfolgen, und die ergibt nach meiner Ansicht klar, daß eine allgemeine Impfpflicht heute nicht verhältnismäßig ist. Allerdings, eine für bestimmte Berufsgruppen wäre es, weil das Recht auf Entscheidungsfreiheit etwa von Pflegepersonal gegenüber dem Recht zu pflegender Menschen etc. auf Leben zurückstehen muß. 

Wieso das? Denn längst wurde doch festgestellt, daß Geimpfte fast genauso ansteckend sind wie Ungeimpfte?

Scholz: Wenn das wirklich so wäre, wäre eine Impfpflicht erst recht nicht mehr zu rechtfertigen, da sie dann völlig untauglich wäre.

Eben. 

Scholz: Nach meinen Informationen aber gibt es zwar Fälle, in denen Geimpfte andere angesteckt haben, doch nicht in dem Maße, daß man die Schlußfolgerung einer Impfpflicht für alle ziehen kann. 

Bereits im Sommer haben die amerikanische und die britische Seuchenschutzbehörde CDC und PHE von einer offenbar etwa gleich hohen Ansteckungsfähigkeit Geimpfter und Ungeimpfter berichtet, ebenso bestätigt das etwa der Virologe Alexander Kekulé in seinem MDR-Podcast.

Scholz: Ich glaube das nicht, denn je mehr geimpft worden ist, desto mehr sind die Infektionen zurückgegangen. Wäre das nicht so, dann hätten wir heute eine ganz andere Situation.  

Das stimmt, liegt aber daran, daß Geimpfte sich nicht mehr so leicht anstecken. Müßte es aber statt einer Impfpflicht in Pflegeberufen nicht gar ein Impfverbot für diese geben? Schließlich haben Geimpfte weniger symptomatische Krankheitsverläufe, womit die Gefahr steigt, daß sie mit einer unerkannten Corona-Infektion zur Arbeit gehen, während ihre infizierten ungeimpften Kollegen längst krank zu Hause im Bett liegen.

Scholz: Nein, denn natürlich muß auch das geimpfte Pflegepersonal regelmäßig getestet werden. Und genau das macht man ja. Gerade auch, um Infektionen bei Impfdurchbrüchen zu vermeiden. 

Wenn alle Pflegekräfte zuverlässig getestet werden, wozu dann noch eine Impfpflicht für sie?

Scholz: Ich meine, man kann vulnerable Gruppen nur dann wirksam und verfassungsgemäß schützen, wenn das Pflegepersonal nachweislich gesund, also getestet, und zudem noch vorsorglich geimpft ist.  

Wie auch immer, ein weiteres Argument für eine allgemeine Impfpflicht nennen die Rechtsexperten Hinnerk Wißmann und Uwe Volkmann: Diese sei das mildere Mittel, „wenn die Alternative ist, den freien Staat in Lockdown-Endlosschleifen abzuschaffen“, denn eine Impfpflicht habe eine geringere „Eingriffstiefe“ als „die andernfalls erforderlichen gravierenden Freiheitseinschränkungen“.

Scholz: Ganz im Gegenteil, eine Impfung ist schließlich ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, ein Lockdown dagegen nicht. Und was gar nicht geht, ist quasi zu drohen, wir hätten eine Impfpflicht zu akzeptieren, sonst gebe es wie „zur Strafe“ einen Lockdown.   

Den Sie „in seiner Totalität“ und wegen seines „notstandsähnlichen Charakters“ 2021 ebenfalls als nicht verhältnismäßig kritisiert haben. Sowie als „schlicht verfassungswidrig“, da „die Beschlüsse (dazu) durch eine nicht legitimierte Instanz (das Gremium aus Kanzlerin und Ministerpräsidenten) getroffen wurden“, was „gegen das Demokratieprinzip ist“.

Scholz: Ja, denn der Lockdown war auch eine Extremmaßnahme. Schließlich aber gibt es verhältnismäßigere Mittel, die bereits Erfolg beim Eindämmen von Corona bewiesen haben. Somit wäre derzeit ein weiterer totaler Lockdown, ebenso wie ein Impfzwang für 83 Millionen Menschen, ein Verstoß gegen das Grundgesetz.

Kommt denn der Impfzwang überhaupt? 

Scholz: Ich glaube nicht, schon wegen der massiven praktischen Schwierigkeiten, eine solche Pflicht umzusetzen.

Allerdings befürworten sie laut ARD Deutschlandtrend satte 71 Prozent der Deutschen, im Bundestag dürfte die Zustimmung wohl noch größer sein, und die Bundesregierung will sie am liebsten noch vor Ende Februar, spätestens aber im Frühjahr eingeführt haben.

Scholz: Das ist noch nicht abschließend entschieden. Aber natürlich ist es möglich, daß die Politik eine Impfpflicht beschließt. Nur wird die dann wohl in Karlsruhe scheitern. 

Da sind Sie sich sicher? 

Scholz: Ja. 

Das Bundesverfassungsgericht hat schon viele enttäuscht. 

Scholz: Gerade in solchen Fragen hat Karlsruhe immer sehr auf die Verhältnismäßigkeit geachtet und genau danach gefragt, ob entsprechende Gefahrentatbestände auch vorliegen. 

Was bedeutet es denn, wenn die Politik ein verfassungswidriges Gesetz beschließt? 

Scholz: Daß sie das am Ende zurücknehmen muß.

Sehen Sie das Land damit auf einer schiefen Bahn?

Scholz: Nein. 

Allerdings manövriert unsere Regierung nun schon seit zwei Jahren am Rande der Verfassung beziehungsweise darüber hinaus – wie Sie selbst etwa im Fall des Lockdowns festgestellt haben. Diesen Dauerzustand empfinden Sie nicht als eine schiefe Bahn? 

Scholz: Nein, das wäre wirklich übertrieben. 

Dazu kommt, daß es sich bei einer Impfpflicht nicht, wie beim Lockdown, nur um eine Grundrechtsverletzung jenseits der „körperlichen Unversehrtheit“ handelt, sondern erstmals wäre damit diese Grenze überschritten.

Scholz: Deshalb wird sie ja im Fall des Falles wohl auch in Karlsruhe scheitern. 

Aber verstehen Sie, daß sich bei einer solchen Grenzüberschreitung manche Bürger in eine Art staatspolitische Ausnahmesituation versetzt fühlen würden? 

Scholz: Das mag sein, aber es stehen ihnen ja weiterhin alle demokratischen Mittel zum Protest offen. Sollten sie aber darüber hinausgehen, dann kommen eben die üblichen, allgemeinen Gegenmaßnahmen des Rechtsstaates zum Tragen. 

Den Zwang, sich einen – zudem nicht vollständig erprobten – Impfstoff spritzen zu lassen, würden wohl etliche Bürger als eine Art totalitären Übergriff empfinden, sich in einer Notwehrsituation sehen und auf das Widerstandsrecht des Grundgesetzes berufen. 

Scholz: Was ein Mißverständnis wäre, da dessen Widerstandsrecht von einer solchen Situation überhaupt nicht berührt ist. Denn dies tritt erst dann in Kraft, wenn die gesamte staatliche Ordnung bedroht und andere Abhilfe nicht mehr möglich ist. Jedermann steht der allgemeine Rechtsschutz offen.

Das ist selbstverständlich. Aber ist nicht auch nachvollziehbar, daß es vielen Bürgern schwerfällt, zu verstehen, daß sie ständig streng zur Rechtstreue ermahnt werden. Während Bundestag und Bundesregierung vielfach völlig respektlos mit dem Grundgesetz umgehen, indem sie es immer wieder wissentlich übertreten – ja mitunter sogar Grundrechte verletzen, was, wie Sie selbst oben sagen, vom Bundesverfassungsgericht oft genug schon korrigiert werden mußte.

Scholz: Nochmal, es mag sein, daß einige so denken. Ich wiederhole aber, daß dies niemanden von der Pflicht entbindet, sich bei Demonstrationen an die Regeln zu halten. Und erst recht keine Gewalt gegen die Polizei oder Politiker legitimiert.

Gewalt ist immer völlig inakzeptabel. Doch macht es Ihnen – auch wenn Sie keine „schiefe Bahn“ sehen – denn nicht Sorge, wie lax und respektlos mit dem Grundgesetz in der Politik umgegangen wird? 

Scholz: Doch, es gibt schon Fälle, in denen es in dieser Hinsicht zu locker zugeht. Allerdings ist das in einer offenen, pluralistischen Gesellschaft nun mal so, damit muß man leben. Entscheidend ist, daß am Ende rechtsstaatlich gehandelt wird. Und das ist garantiert, mitunter mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts.   

Seit Jahren wird die Verfassung immer wieder überdehnt, wenn nicht gebrochen – etwa bei der Euro-Rettung, bei der Grenzöffnung 2015 und nun beim Lockdown und eventuell bei der Impfpflicht. Ist das eigentlich normal? Wurde zum Beispiel zu Ihrer Zeit, in der Ära Kohl, auch ständig so regiert? 

Scholz: Nein, nicht in vergleichbarer Weise. Aber die Lebensverhältnisse waren damals auch andere. Gesellschaft und Politik ändern sich, heute sind wir mit ganz neuen Fragen und Herausforderungen konfrontiert, und Debatten verlaufen auch anders. Es stimmt, daß die Politik etwa in der Asylkrise 2015 eindeutig verfassungs- und auch europarechtswidrig war. Und ich habe das ja auch klar und nachdrücklich öffentlich kritisiert. Nur konnte man damals nicht einfach vors Bundesverfassungsgericht ziehen, da dieser Verfassungsbruch keinen Bürger direkt persönlich betraf. Das wäre jetzt, im Fall einer allgemeinen Impfpflicht, anders. Daher wäre die Politik gut beraten, sich noch rechtzeitig zu besinnen und mit anderen verhältnismäßigen Mitteln für mehr Impfungen zu sorgen, beispielsweise mit entsprechenden Anreizen.






Prof. Dr. em. Rupert Scholz, hatte bis 2005 den Lehrstuhl für Finanz-, Staats- und Verwaltungsrecht in München, davor den für Öffentliches Recht an der FU Berlin inne. Außerdem ist er Mitherausgeber des Maunz/Dürig-Grundgesetzkommentars, einem Standardwerk der Rechtswissenschaft. Von 1988 bis 1989 bekleidete er das Amt des Bundesverteidigungsministers, von 1994 bis 2002 war er Bundestagsabgeordneter, bis 1998 Vizefraktionsvorsitzender. In seiner Vaterstadt Berlin wirkte er von 1981 bis 1988 als Justizsenator und von 1998 bis 2001 als stellvertretender CDU-Vorsitzender. Geboren wurde der Staatsrechtler 1937.

Foto: Kritiker Scholz: „Eine Impfung ist ein Eingriff in die in der Verfassung garantierte ‘körperliche Unversehrtheit’ ... (und) die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht wäre nicht verhältnismäßig“