© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 04/22 / 21. Januar 2022

Meldungen

Verfassungsgericht kippt Paritätsgesetz endgültig 

Karlsruhe. In Thüringen darf den Parteien weiterhin nicht vorgeschrieben werden, wie sie ihre Kandidatenlisten für Landtagswahlen zu besetzen haben. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in Weimar, mit der das Paritätsgesetz im Freistaat für nichtig erklärt worden war, nicht zur Entscheidung angenommen. Im Juli 2019 hatte der Thüringer Landtag mit den Stimmen von Linken, SPD und Grünen das Landeswahlgesetz geändert und eine „paritätische Quotierung“ eingeführt. Darin hieß es: „Die Landesliste ist abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen, wobei der erste Platz mit einer Frau oder einem Mann besetzt werden kann.“ Dagegen hatte die AfD geklagt und recht bekommen. Laut dem Weimarer Verfassungsgerichtshof beeinträchtige das Gesetz das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl. Den Parteien werde die Freiheit genommen zu entscheiden, wie viele Männer und Frauen auf der Liste aufgestellt werden sollen. Daraufhin legten mehrere Personen aus der Linkspartei in Karlruhe Beschwerde gegen das Urteil aus Weimar ein. Mit der Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts ist das Paritätsgesetz endgültig vom Tisch. Die Karlsruher Richter stellten mit Blick auf die Eingabe fest, die Beschwerdeführer hätten ihre grundrechtlichen Bedenken „nicht ausreichend dargelegt.“ Auch in Brandenburg mußte ein vom Landtag beschlossenes Paritätsgesetz nach Anfechtung durch die AfD wieder zurückgenommen werden. (fw) 





„Zentrum für Politische Schönheit“ durchsucht

BERLIN. Die Berliner Polizei hat Räume des „Zentrums für Politische Schönheit“ (ZPS) durchsucht und Datenträger sichergestellt. Anlaß war eine Kampagne des selbsternannten Künstlerkollektivs während des vergangenen Bundestagswahlkampfs gegen die AfD, berichtete die Zeit unter Berufung auf einen Polizeisprecher. Nach der Bundestagswahl im September hatte das ZPS mitgeteilt, mittels der Scheinfirma „Flyerservice Hahn“ der AfD zuvor angeboten zu haben, im Wahlkampf fünf Millionen ihrer Flyer zu verteilen. Diese habe man jedoch nur angenommen und nicht verteilt. In dem Zusammenhang veröffentlichte das ZPS in den sozialen Medien Bilder von Containern voller AfD-Flyer. Der ARD-Journalist Daniel Laufer hatte zuvor auf Twitter Beiträge und Screenshots veröffentlicht, die belegen sollen, wie professionell das ZPS bei der Täuschung der AfD vorgegangen sei. So habe das ZPS für den angeblichen „Flyerservice Hahn“ eine falsche Registernummer verwendet, die vor einigen Jahren noch zu einer echten Firma geführt habe. Außerdem habe es eine vermeintliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gegeben. Daher habe die Staatsanwaltschaft die Durchsuchung wegen des Verdachts auf Fälschung beweiserheblicher Daten beantragt. Zehn Beamte seien an der Razzia beteiligt gewesen. Nach Auswertung der sichergestellten Festplatten werde entschieden, ob es zu einer Anklage kommt. Auf Twitter richtete das ZPS wegen der Razzia Vorwürfe an die rot-rot-grüne Berliner Regierung. „Die erste Amtshandlung des neuen Senats in Berlin: Wohnungen von Künstlern durchsuchen. Ein schwarzer Tag für die Kunstfreiheit in Deutschland.“ Zugleich rief es zur Solidarität auf und kündigte an, sein Treiben fortzusetzen. Die AfD hatte im Oktober vergangenen Jahres Strafanzeige gegen mehrere Personen gestellt, die an der Aktion beteiligt gewesen sein sollen. (ag)