© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 04/22 / 21. Januar 2022

Die Ampelkoalition unter dem Regenbogen
Eine kalte Revolution
Birgit Kelle

Es sei „die größte familienrechtliche Reform der letzten Jahrzehnte“, die man im Koalitionsvertrag vereinbart habe, kommentiert der neue FDP-Justizminister Marco Buschmann die Pläne auch seines Ressorts für eine Neuordnung der Familienpolitik. Keine Frage, die neue Berliner „Ampel“-Regierung aus SPD, Grünen und FDP plant im Zuge diverser Superlative nicht nur die ökologische Weltrettung, sondern auch nicht weniger als eine Revolution der Gesellschaft, beginnend dort, wo gemeinhin die kleinste Keimzelle jeder Gesellschaft vorzufinden ist: in der Familie.

Bei diesem Themenkomplex dürfte es in den Koalitionsgesprächen die wenigsten Reibungsverluste unter den drei Parteien gegeben haben, weichen doch ihre Vorstellungen in den Themenkomplexen Familie, Frauen, Gender, Vielfalt, aber auch bei der Reproduktionsmedizin seit Jahren nur noch in Nuancen voneinander ab.

Klarer als anhand der Familienpolitik kann kaum demonstriert werden, wie ein konstruktivistisches Denkschema sich schleichend in der deutschen Gesellschaftspolitik festgesetzt hat und mit einer Salamitaktik seit langem an der Dekonstruktion der natürlichen Familie arbeitet. Die „Ehe für alle“ war hier nur ein Baustein innerhalb eines viel größeren Kontextes.

Denn es wird zwar viel von einer „Politik der Mitte“ geredet, tatsächlich aber stehen wir vor einem Perspektivwechsel, der den Fokus weglenkt von der Mehrheitsgesellschaft und ihrem statistischen und kulturellen Normalfall aus „Vater-Mutter-Kind“ als natürlicher Familienform aller menschlichen Zivilisationen. Statt dessen versteht sich „Familienpolitik“ heute als eine Gleichheits- und Geschlechterpolitik, die um kleine identitäre, sich selbst über sexuelle Vorlieben und ihre Identitätsfindungsstörungen definierenden Gruppen tanzt wie um ein goldenes Kalb.

Fanden frühere linke Koalitionen wie etwa das rot-grüne Bündnis zwischen 1998 und 2005 unter Kanzler Gerhard Schröder zumindest noch verbale Huldigungen an die Familie, verzichtet der jetzige Koalitionsvertrag gänzlich auf eine Hervorhebung oder auch nur Erwähnung der klassischen Familie.

Pläne gibt es für sie gar keine, außer daß sie Platz machen sollen für das, was man heute „Anpassung an gesellschaftliche Realitäten“ nennt – eine Floskel, die man bereits seit 2015 vom damaligen Justizminister Heiko Maas (SPD) kennt, der einst von einer exklusiven „Arbeitsgruppe Abstammungsrecht“ vorbereiten ließ, was sein Kollege Buschmann heute in Angriff nimmt. Der 130-Seiten-Abschlußbericht verwarf damals gar den Begriff der biologischen Abstammung als „mißverständlich“ und empfahl statt dessen die „rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung“ als Ersatzbegriff für natürliche Elternschaft. In 91 Thesen entwarf man Pläne und Vorschläge auch für in Deutschland bis heute unter Strafe stehende Praktiken wie die Embryonenspende, Eizellspende oder die Leihmutterschaft.

Die im Anschluß entwickelten Gesetzesinitiativen vor allem der Grünen, der FDP und der SPD lesen sich entsprechend wie ein Entwurzelungsprogramm kommender Generationen und werden nun im Koalitionsvertrag als politische Pläne zur Umsetzung festgehalten: 

Automatische Doppel-Mutterschaft in der Geburtsurkunde eines Kindes für lesbische „Ehe“-Frauen (ohne Nennung des Vaters); der Gesetzesentwurf der Grünen wurde bereits im Bundestag eingebracht.

Mehr-Elternschaft für homosexuelle Lebensgemeinschaften mit bis zu vier Erwachsenen und Kindern und ein neues Rechtsinstitut namens „Verantwortungsgemeinschaft“, um „damit jenseits von Liebesbeziehungen oder der Ehe zwei oder mehr volljährigen Personen zu ermöglichen, rechtlich füreinander Verantwortung zu übernehmen“. Der Justizminister zitiert dazu gerne Beispiele wie die Senioren-Wohngemeinschaft oder die Wahlverwandtschaft von zwei Alleinerziehenden mit Kindern, die sich gegenseitig unterstützten, so als habe er noch nie etwas von juristischen Vollmachten gehört, mit denen man längst von Nachlaß bis Mietverträgen oder Auskunftsrecht bei Ärzten alles regeln kann. Klar ist auch hier: Was als Familie „light“ anfängt, wird bald vollen Familien- oder gar Ehestatus einfordern, oder erinnert sich wirklich niemand mehr an die „eingetragene Lebenspartnerschaft“ als Vorläufer der Homo-Ehe?

Buschmann betont, „man nehme dadurch niemandem etwas weg“ – eine alternative Meinung, um es freundlich auszudrücken, denn die besondere Förderung von Ehe und Familie durch Artikel 6 Grundgesetz wäre noch weiter ausgehöhlt, indem man jede Studenten-WG auf Zeit zur „Verantwortungsgemeinschaft“ erklärt, die nun Förderung und absehbar Familien- oder gar Ehestatus beansprucht. Gleichzeitig ebnet es der Polygamie den Weg, aber den Herren Muslimen wird es sicher gefallen, wenn alle deren Frauen endlich in der Verantwortungsgemeinschaft und der Familienversicherung mit drin sind.

Im Abstammungsrecht, das die Regierung laut Buschmann bis Mitte der Legislaturperiode modernisiert haben will, steht ein Paradigmenwechsel an. Familie wird damit restlos zum zivilrechtlichen Vertrag, Geschlecht zur zivilrechtlichen Erklärung. Statt einer Politik für alle Familien erwartet uns das Programm „Familie für alle“ – oder gar nur „Familie auf Zeit“. Denn wenn Familienbande sich nicht mehr über unverrückbare Blutsverwandtschaft, sondern nur über Verträge definiert, sind diese auch aufkündbar. Wenn Kinder nicht mehr in eine Familie hineingeboren, sondern nur noch „rechtlich zugeordnet“ werden, je nachdem wer oder wie viele Erwachsene ein Elternrecht an dem Kind geltend machen, verkommt auch Familie zu „Elternschaft auf Zeit“.

Die in den Gendertheorien herbeibeschworene Abkehr von biologischen Fakten hin zu frei gewählten, frei erfundenen neuen „Geschlechtern“, die zudem im Lebensverlauf ab 14 Jahren auch gegen den Willen der Eltern mehrfach und ständig verändert werden dürfen, führt analog zu den anvisierten Plänen der Ampel für ein neues „Selbstbestimmungsgesetz“, welches das geltende „Transsexuellengesetz“ ersetzen soll, faktisch zu einem neuen „Geschlecht auf Zeit“, das nur bis zu dessen Widerruf gilt.

Die gesellschaftlichen Folgen allein aus diesem Gesetz, sollte man die Bestimmung des Geschlechtes wirklich zu einer Willenserklärung abseits biologischer Fakten machen, könnte weitreichend und massiv Frauenrechte in ungeahntem Ausmaß vernichten, wie Beispiele aus dem Ausland zeigen, wo dies bereits Gesetz ist: Jeder vielzitierte „alte weiße Mann“ könnte durch Willenserklärung zur Frau mutieren, was „Transfrauen“ weltweit bereits jetzt Spitzenplätze bei Diversity-Quoten, in Frauengefängnissen, im Profisport, auf jedem DAX-Vorstandsstuhl für Frauen, aber auch in jedem Frauenhaus verschafft. Es wäre das Ende der hart erkämpften „safe spaces“ von Frauen, möglich gemacht durch einen intersektionalen Feminismus, der sich im Tal der Ahnungslosen verlaufen hat.

Doch die Ampel-Pläne gehen noch weiter: Adoption und künstliche Befruchtung für alle, Werbung für Abtreibung (Streichung von Paragraph 219a StGB) und die Tötung eines Menschen im Mutterleib als verpflichtende Ausbildung der kommenden Ärztegeneration. Man will zudem Wege finden, Abtreibung abseits des Strafrechts zu regeln – eine hübschere Formulierung für die stückweise Abschaffung des Paragraphen 218. Lächerlich und nahezu absurd wird es gerade in diesem Zusammenhang, wenn die Koalition fordert, man wolle „Vereinbarungen zu rechtlicher Elternschaft, elterlicher Sorge, Umgangsrecht und Unterhalt schon vor der Empfängnis ermöglichen“. Man will das Kind im Bauch also töten dürfen und verweigert ihm seine Menschenwürde bis zur Geburt, aber die Elternschaft für das Kind soll sogar schon vor der Zeugung rechtlich festgelegt werden.

Das zu zeugende Kind wird mit dieser Regierung final zum Objekt und zur Ware. Die Frau wird zum Brutkasten für Kinderlose degradiert. Die Embryonenspende will man zum Teil legalisieren, Eizellspende und „altruistische Leihmutterschaft“ prüfen. Kommt das auch, wäre es Einstieg und Türöffner in das internationale Geschäft der Reproduktionsmedizin. Zumal es den kommerziellen Faktor ja nicht erledigt, wenn die Leihmutter, die eher Leihbrutkasten ist, ein Kind ohne Entgelt aus Herzensgüte austrägt. Leihmutterschaft bleibt ein Geschäft, es verdient nur ausgerechnet jene nichts, die das gesamte körperliche und seelische Risiko trägt: die angemietete Frau. Für die körperlichen und seelischen Folgekosten der beteiligten Frauen, die auf diese Weise Mütter geworden sind, zahlt wiederum die Solidargemeinschaft.

Gleichzeitig werden Kinder im Koalitionsvertrag vor allem abseits ihrer Eltern betrachtet und politisch so umsorgt, als hätten sie keine Erziehungsberechtigten. Man plant die Einführung einer elternunabhängigen Kindergrundsicherung sowie Online-Portale und Kampagnen, um Kinder über ihre Rechte zu informieren. Kernstück wird die Einführung von Kinderrechten in die Verfassung. Damit dürften mehrere sozialistische Allmachtsphantasien endlich Realität werden: Der Zwang zur Kita- und Ganztagsbetreuung wird ein Kinderspiel, Entscheidungen zu Geschlechtsumwandlungen und Impfentscheidungen werden demnächst leichter auch ohne Eltern fallen, weil der Staat das neue Kindeswohl definiert.

Jetzt hat sich die neue Bundesregierung gerade mit dem Grünen-Politiker Sven Lehmann, Staatssekretär im Familienministerium und bekennender Homosexuellen-Aktivist, einen eigenen „Queer-Beauftragten“ geleistet. Man wolle „Queerfeindlichkeit“ entgegenwirken, freilich ohne zu definieren, was „queer“ eigentlich heißt oder was genau eine andere Meinung zur „Queerpolitik“ von Feindlichkeit oder gar Haßrede unterscheidet, die man selbstredend ebenfalls bekämpfen will. Um flächendeckend agieren zu können, wird Lehmann erst einmal einen „ressortübergreifenden Nationalen Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ entwickeln. Wie gut, daß er das für die Grünen bereits 2019 vorbereitet hat, es liegt druckreif bereit. Seiner Homepage kann man entnehmen, daß ihm als wesentlicher Schwerpunkt des Selbstbestimmungsgesetzes die Reform des Offenbarungsverbots am Herz liegt. Konkret: das gesetzliche Verbot, auf ein vorheriges Geschlecht oder vorherigen Namen eines Menschen hinzuweisen, international auch als „Deadnaming“ bekannt.

Einen zusätzlichen Drive vor allem zur Durchsetzung einer neuen Transpolitik und des „Selbstbestimmungsgesetzes“ dürfte die Tatsache bringen, daß auf dem Ticket der Grünen mit Markus „Tessa“ Ganserer und Nyke Slawik zwei „Transfrauen“ neu im Bundestag sitzen und sich genau das auf die Fahnen geschrieben haben.

Was der Kampf gegen „Queerfeindlichkeit“ faktisch bedeutet, zeigte erst kürzlich ein Richter in Recklinghausen, der einem Bürger verbot, seinen Nachbarn weiter als „Rüdiger“ anzusprechen, weil dieser jetzt „Sophie Vivien“ heiße. Was sich wie ein schlechter Scherz anhört, bedeutet faktisch, daß Gesetze unter Strafandrohung demnächst vorschreiben werden, daß wir das Offensichtliche verleugnen. Wenn alles dekonstruiert werden darf, dann letztendlich auch die Wahrheit.

„Wer nach seiner Überzeugung handelt, und sei sie noch so mangelhaft, kann nie ganz zugrunde gehen, wogegen nichts seelentötender wirkt, als gegen das innere Rechtsgefühl das äußere Recht in Anspruch zu nehmen“, schrieb die deutsche Dichterin Annette von Droste-Hülshoff, die gerade ihren 225. Geburtstag zählte. Unsere Gesellschaft kippt zunehmend ins Seelenlose.






Birgit Kelle, Jahrgang 1975, publiziert als freie Journalistin in verschiedenen Druck- und Onlinemedien im deutschsprachigen Raum. Die Mutter von vier Kindern ist Autorin vieler Bestseller wie etwa der Feminismus- und Gender-Kritiken „Gendergaga“ und „Noch normal?“ oder der Streitschrift „Muttertier“. Soeben erschien ihr Buch „Camino“.

 https://vollekelle.de

Foto: Kinder als Objekt von Erwachsenenwünschen: Der „Queer“-Beauftragte der Bundesregierung fordert, daß Kinder künftig mehr als zwei Elternteile haben können. Tatsächlich aber wird dem Kind sein Recht auf Mutter und Vater genommen.