© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 05/22 / 28. Januar 2022

Aufgeschnappt
Umgepolt zur höheren Rente
Matthias Bäkermann

Das schlagende Argument waren 28.680 Franken. Das ist eine Jahresrente der Schweizer Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die sich nun ein findiger Luzerner sicherte. Er nutzte dazu die vom eidgenössischen Parlament vor gut einem Jahr beschlossene Änderung des Zivilgesetzbuches (Luzerner Zeitung vom 21. Januar). Danach ist es seit Jahresbeginn nämlich möglich, auf dem kurzen Dienstweg beim Zivilstandsamt sein Geschlecht offiziell zu wechseln. Ein zehnminütiges Gespräch und 75 Franken Gebühr – und schon wird aus dem Mann eine Frau oder umgekehrt. Um keinen zusätzlichen Genderdruck aufzubauen, bestehe für den Nachweis einer Plausibilität des Geschlechterwechsels für die Standesbeamten laut einer Weisung des Schweizer Bundesamtes für Justiz „keine Verpflichtung, die innere Überzeugung der betroffenen Person zu überprüfen“. Nur offensichtlicher Mißbrauch sei zu verhindern. Doch was offensichtlich ist, bleibt vage. Laut Kenntnis des Boulevardblattes Blick sei der 60jährige Luzerner „als Provokateur“ bekannt und habe aus rein finanziellen Gründen den Schritt vollzogen, da Frauen in der Schweiz ein komplettes Jahr früher in den Genuß ihrer AHV-Rente kommen als Männer.