© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 05/22 / 28. Januar 2022

Meldungen

Deutlich mehr Asylgesuche in Hamburg und Berlin 

HAMBURG/ BERLIN. Die Zahl der Asylbewerber in Hamburg ist 2021 um 40 Prozent gestiegen. Mehr als 8.500 Flüchtlinge sind laut der Deutschen Presse-Agentur in dem Jahr in der Hansestadt angekommen. Vor allem der Rückzug der internationalen Truppen aus Afghanistan und die darauffolgende Eroberung des Landes durch die radikalislamischen Taliban seien den Behörden zufolge für den Anstieg der Asylzahlen verantwortlich. Mit 31,6 Prozent stellten Afghanen fast ein Drittel der Neuankömmlinge. Mit 11,6 Prozent landete Syrien auf dem zweiten Platz der Herkunftsländer. Ghana, der Irak, die Türkei, Eritrea und Somalia werden in dem „Lagebild Flüchtlinge“ als weitere Ausgangsländer genannt. Die Stadtbehörden stellten fest, daß sich derzeit 9.932 ausreisepflichtige Migranten in Hamburg aufhalten, von denen allerdings 7.129 eine Duldung besitzen. 944 Flüchtlinge wurden der Erhebung zufolge 2021 abgeschoben. Weitere 612 Personen verließen Deutschland freiwillig. Auch das Land Berlin hat 2021 rund doppelt so viele Asylbewerber aufgenommen wie im Jahr zuvor. Insgesamt kamen im vergangenen Jahr 12.949 Migranten in die Hauptstadt, teilte das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) am Montag mit. 2020 waren es 6.518 Asylbewerber. Der Behörde zufolge stellten 7.762 Einwanderer im vergangenen Jahr erstmals einen Asylantrag. Von den übrigen 5.187 Personen wurden Folgeanträge aufgenommen. Laut dem LAF kamen 855 Einwanderer über ein Sonderaufnahmeprogramm nach Deutschland, darunter 445 sogenannte afghanische Ortskräfte. Am häufigsten stammten die Migranten 2021 aus der Republik Moldau, Georgien, Afghanistan, Syrien und Vietnam. Deutschlandweit registrierte das Bundesamt für Migration 2021 mit rund 191.000 Asylgesuchen so viele Anträge wie seit 2017 nicht mehr. (fw)





Genesenenstatus in Berlin nicht mehr einheitlich 

BERLIN. Der Berliner Senat hat in der Hauptstadt zwei unterschiedliche Laufzeiten für den Genesenenstatus festgelegt. In allen Bereichen, die von der Berliner Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geregelt werden, gelten künftig Personen, deren Corona-Erkrankung „vor mindestens 28 Tagen und höchstens sechs Monaten mittels PCR-Test nachgewiesen wurde“, als genesen. Wo jedoch das Infektionsschutzgesetz des Bundes greife, dürfe der positive PCR-Test nur noch „mindestens 28 Tage und maximal drei Monate (90 Tage) zurückliegen“. Während die Länderregelung zum Beispiel im Kultur- und Gastronomiebereich gültig ist, gelten die Maßnahmen des Bundes „am Arbeitsplatz, im Personenverkehr sowie bei den Bestimmungen zur Einreise“. Das heißt, man kann in Berlin als Genesener zwar rund fünf Monate lang das Restaurant besuchen, aber ohne zusätzlichen Test nur 62 Tage die Bahn nutzen, um zu dieser Gaststätte zu gelangen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte die Verkürzung des Genesenenstatus von bisher sechs auf nun drei Monate ohne Übergangsregelungen verteidigt. „Ich kann jetzt nicht sagen, es gibt einen Übergang, wenn das medizinisch nicht zu halten ist“, sagte der SPD-Politiker in der ZDF-Sendung „Berlin direkt“. Corona-Genesene hätten angesichts der nun vorherrschenden Omikron-Variante ihren Immunschutz nach drei Monaten verloren und könnten sich infizieren. Über den Genesenen- und den Impfstatus entscheiden derzeit rechtsverbindliche Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts. (ha)