© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 05/22 / 28. Januar 2022

Leserbriefe

Zu: „Einfach weiterwursteln“ von Christian Vollradt, JF 4/22

Problem ist die CDU, nicht die Regierung

An diese Botschaft glaube ich nicht, denn dafür ist Friedrich Merz nicht von der Basis gewählt worden! Nach den desaströsen Wahlen von AKK und Laschet, von Merkel inszeniert, die zum jüngsten Wahldesaster geführt haben, kann nur eine Neuausrichtung der CDU Erfolg versprechen. Für die Union geht es jetzt darum, zum linken Regierungsbündnis Profil zu zeigen. Alles andere, ein Weiterwursteln, wäre der Untergang. Die Schwierigkeit für Friedrich Merz besteht darin, die 5. Kolonne von Frau Merkel, insbesondere Leute wie Braun, Spahn, Laschet, und die mächtige Frauen-Union, treue Vasallen von Frau Merkel, die ihm genug Schwierigkeiten bereiten werden, zu neutralisieren. Es wird ein Spagat in der und für die Partei werden, dieses Problem dürfte Friedrich Merz das größte Kopfzerbrechen bereiten. Nicht die bunte Regierung ist für ihn die große Herausforderung, sondern der Zusammenhalt in der CDU.

Volker Krause, Arnsberg






Zu: „Lieber nur durchnumerieren“ von Peter Möller, JF 4/22

Gefahr für den Hohenzollerndamm

Wozu diese Empörung über die Umbenennungspläne? Schwachsinn kann man nur ad absurdum führen, weshalb die Vorschlagsliste konsequent zu erweitern wäre: Zum Beispiel mit dem Reichpietsch-Ufer, wo das Verteidigungsministerium liegt, oder dem Thälmannpark. War doch der eine ein wegen Diebstahl vorbestrafter Meuterer und der andere der Anführer eines staatsfeindlichen Aufstandes (1923). Aber der Umbenennungsfuror kennt ja nur eine Richtung. Es stellt sich mir die  Frage: Hat die Bevölkerung von Berlin überhaupt patriotische Straßennamen und Denkmäler verdient? Wer kontinuierlich diesen herrschenden Politklüngel legitimiert durch Wahlen, schließt sich selbst von dem nationalen Erbe aus. Leid tut mir nur die JF. Wie lange wird wohl die Adresse noch am Hohenzollerndamm sein?

Michael Spuhler, Zossen






Zu: „Auf Null gesetzt“ von Björn Harms/Mathias Pellack, JF 4/22

Leerstelle: kein Wort zur Prophylaxe

Der Genesenenstatus wird ohne Evidenz gekürzt, doch es fällt kein Wort zur Prophylaxe. Es mutet wirklich wie ein neuer Schildbürgerstreich aus dem Gesundheitsministerium an. Ohne große Diskussion und ebenfalls ohne spürbare Reaktion der Medien verkündet das RKI, daß der Genesenenstatus von 90 auf 62 Tage verkürzt wird. Obgleich die jahrzehntelange Erfahrung eindeutig darlegt, daß die durch eine Infektion natürlich erworbene Immunität länger anhält und gegen sämtliche Varianten einen besseren Schutz bietet als die aktuellen Impfstoffe, geht unsere Regierung nicht den logischen Schritt – nämlich eine Verlängerung des Genesenenstatus –, sondern legt willkürlich eine Verkürzung fest. Ziel: die nach wie vor unwilligen Bürger zur Spritze zu bewegen. Und nach wie vor kein Wort zur sinnvollen Prophylaxe auch ohne Pfizer, Moderna & Co., die man von einem Gesundheitsministerium erwarten könnte – daß es andere Länder inzwischen besser machen, kümmert im Berliner Polit- und Pharmalobby-Betrieb nach wie vor nur wenige. Und dann wundert man sich, daß die Menschen statt ins Impfzentrum lieber zum Spaziergang oder zur Demo gehen?

Siegfried Müller-Hildebrand, Bad Vilbel




Lauterbach – eine Fahne im Wind

Vor gerade einmal drei Monaten hat sich der neue Gesundheitsminister Karl Lauterbach bei seinen inflationären Talkshowauftritten (am 15. Oktober 2021 bei „Maybrit Illner“) noch strikt gegen eine generelle Corona-Impfpflicht ausgesprochen, da sie zum einen politisch nicht durchsetzbar sei und zum anderen rechten Gruppen in die Hände spielen würde, weil diese dadurch zusätzliche Anhänger generieren würden. Der Corona-Visionär sah im übrigen damals bereits eine Omikron-Wand auf uns zukommen. Jetzt ist der unangefochtene Liebling der Medien plötzlich zum vehementesten Trommler für eine Impfpflicht mutiert. Lauterbach scheint mit dem Virus und seinen Mutanten einen regelmäßigen informellen Austausch zu führen. Was also ist geschehen, was die Bevölkerung noch nicht wissen darf, daß er innerhalb so kurzer Zeit seine Meinung grundlegend geändert hat? Wen sollte es da noch wundern, daß zunehmend mehr Menschen das Vertrauen in Politiker vom Typ eines Karl Lauterbach verlieren? Aber Kritik an Lauterbach, seinen wiederholten Fehlprognosen und seiner dadurch leichtfertigen Verängstigung der Menschen kommt in den Medien kaum vor. Es mag ja vielleicht einzelne Impf-Junkies geben, die nicht erwarten können, den nächsten Schuß gespritzt zu bekommen. Aber ein zunehmender Teil der Bürger wird allmählich mißtrauisch gegenüber den Aussagen der Politiker zur Impfung. Es ist noch nicht allzu lange her, als es hieß, mit zwei Nadelstichen sei Corona überwunden. Heute spricht Lauterbach bereits von der fünften und sechsten Boosterung. 

Die günstigste Zeit zur Einführung einer generellen Impfpflicht hat die Politik leichtfertig verstreichen lassen: Mitte des vergangenen Jahres, als nach dem Versagen der Bundesregierung bei der Impfstoffbeschaffung endlich genügend Impfstoff zur Verfügung stand. Die Stimmung in der Bevölkerung war bei weitem noch nicht so aufgeheizt wie heute. Aber damals war ja Wahlkampf, und man wollte die Wähler nicht verschrecken. Spitzenpolitiker denken halt immer zuerst an sich selbst statt an diejenigen, für die sie Verantwortung tragen. 

Alfred Kastner, Weiden




Lothar Wielers Uhr ist abgelaufen

Es ist höchste Zeit, den fachlich unfähigen und offenbar völlig politikhörigen RKI-Chef, den Tierarzt Lothar Wieler, aus seinem Amt zu entfernen, bevor er mit dem „Verstärker“ Lauterbach noch mehr Schaden anrichtet. Schon zu Pandemiebeginn wurde deutlich, daß er nicht einmal das kleine Einmaleins der Epidemiologie beherrscht. Anstatt schnellstmöglich Prävalenz und Dynamik der Infektion zu ermitteln, etwa durch Kohortenstudien an repräsentativen Bevölkerungsgruppen, mißbraucht er den dafür ausdrücklich nicht geeigneten PCR-Test, um mit millionenfachen unsystematischen Massentestungen von Personen mit und ohne Symptomen „Inzidenzen“ zu berechnen, die mit der wissenschaftlichen Inzidenz-Definition nur den Namen gemeinsam haben, aber durch Steuerung der Testanzahl auf die jeweils politisch gewünschte Größenordnung der Hysterie hochgefahren werden können. Wenn Wieler nicht begriffen haben sollte, daß mit seiner Handhabung des nicht standardisierten und nicht validierten PCR-Tests immer genügend positive Testergebnisse – verdummend dem Publikum und den willfährigen Medien als „Fälle“ oder gar „Neuinfektionen“ verkauft – anfallen würden, um die Pandemie zur „never ending story“ zu verlängern, dann wäre er seinem Amt kognitiv nicht gewachsen. Sollte er es aber begriffen haben als Instrument zur langdauernden Entmündigung der Bürger und zum Machterhalt für sich und seine politischen Vorgesetzten, dann wäre er seinem Amt auch charakterlich nicht gewachsen. Es gibt also keinen Grund, Herrn Wieler weiterhin sein Unwesen als RKI-Chef treiben zu lassen.

Prof. Dr.-Ing. Jürgen Althoff, St. Wendel






Zu: „Ich bin gesund!“ von Konrad Adam, JF 4/22

Selbstwertgefühl wiederhergestellt

Vielen Dank für diesen ausgezeichneten Artikel! Jede Zeile spricht mir aus der Seele. Es tut sooo gut zu spüren, daß man als gesunder Mensch völlig normal und nicht gefährlich ist. Ich war schon nahe daran, dies in Zweifel zu ziehen.

Roswitha Kinzel-Rieder, Taufkirchen






Zu: „Totaler Wahnsinn“ von Dieter Stein, JF 3/22

Geld geht nicht mehr zum Kamin raus

Die Allgäuer Gasbezieher der Thüga Energie GmbH wurden schon Mitte November 2021 über eine Erhöhung des Arbeitspreises für Gas von 6,99 Cent pro Kilowattstunde auf 10,52 – also 50 Prozent mehr – informiert. Ungleich härter traf es dann im Dezember diejenigen Gasbezieher, deren Versorger die Gasbelieferung ganz eingestellt hatten. Im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung fing die Thüga diese Habenichtse auf, nun aber mit einem Neukundentarif von 22,99 Ct/kWh. Wenn diese Neukunden bisher wohl auch um die 7 Ct/kWh zahlten, so haben sie ab 16. Dezember für jede kWh Gasverbrauch dreimal soviel wie bisher abzudrücken. Ende dieses Jahres 2022 fallen dann unsere letzten drei AKWs weg, wehe denen, die dann auf Netzenergie angewiesen sind. Und während alledem drängen die radikalen Öko-Ideologen in den Kommunen auf ein Verbot jeglicher Feststoff­öfen in Neubaugebieten, so daß keine Selbsthilfe (Schweden- oder Kachelofen) mehr möglich ist. Schon jetzt nehmen die Neubauten ohne Kamin zu. Es ist wirklich der „totale Wahnsinn“.

Dr. Roland Karl josef Lingg-Bouda, Leutkirch




So wichtig wie die Nahrungsmittel

Die Sicherung der Energie ist für einen Industriestandort so wichtig wie die Sicherung der Nahrung. Hierzu werden erstklassige Ingenieure benötigt, nicht drittklassige Philosophen. Der Kinderbuchautor Habeck bringt als Klimaminister nun eine Neuauflage des Märchens „Des Kaisers neue Kleider“.

Werner B. Wegmann, Ludwigshafen






Zum Schwerpunktthema: „ʻAlle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.ʼ (Art. 8 GG)“, JF 3/22

Verfassungsgemäßer Freiheitsentzug

Der auf Ihrer Titelseite zitierte Satz (Art. 8 GG) ist aus dem Zusammenhang gerissen. Im Artikel 8 folgt sofort der Satz (2): „Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“ Diese Einschränkung hätte fairerweise in gleicher Schriftgröße gedruckt werden müssen. Ähnlich verhält es sich bei dem Bild von dem Schild mit der Aufschrift: „Mein Körper – meine Entscheidung!“ Diese Frau beruft sich vermutlich auf Art. 2 GG, Freiheitsrechte („Die Freiheit der Person ist unverletzlich“). Dort heißt es in Satz (2): „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Auch hier folgt sorfort eine Einschränkung: „In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“ Das jeweilige Weglassen der Einschränkungen führt zu einem falschen Verständnis des Grundgesetzes.

Dr. Dieter Hochrainer, Oberkirchen






Zu: „ʻVerstoß gegen das Grundgesetzʼ“, im Gespräch mit Rupert Scholz, JF 3/22

Widerspruch im Grundgesetz

Professor Scholz meint, Eingriffe in die Grundrechte seien zulässig, wenn sie „verhältnismäßig“ seien. Ich bin anderer Meinung. Grundrechte dienen dem Schutz der Bürger vor Übergriffen des Staates. Sobald Eingriffe des Staates in diese Grundrechte, auch „verhältnismäßige“ Eingriffe, zulässig sind, sind die Grundrechte keine Grundrechte mehr, sondern Rechte, die der Staat seinen Bürgern je nach Laune gewähren kann oder auch nicht. Grundrechte sind nur dann Grundrechte und können nur dann den Bürger vor der Willkür des Staates schützen, wenn Eingriffe des Staates in sie nicht zulässig sind, auch nicht auf Grund von Gesetzen. Insofern stehen die Sätze „In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“ (Art. 2 Abs. 2 GG) und „ Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“ (Art. 8 Abs. 2 GG) im Widerspruch zu Art. 1 Abs. 3 GG: „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“ Unser Grundgesetz ist also nicht widerspuchsfrei und bedarf einer Korrektur. 

Weiter meint Scholz zur Grundrechtsverletzung durch eine Impfpflicht: „Denn nicht nur die Gegner, auch die Befürworter der Impfpflicht berufen sich auf „das Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit“. Es geht also um die angebliche Gefährdung Geimpfter durch Ungeimpfte. Dazu ist zu sagen: erstens, wenn die Impfung wirksam wäre, könnte ein Geimpfter auch durch einen infizierten oder gar erkrankten Ungeimpften nicht gefährdet werden, zweitens, der Schutz pflegebedürftiger Personen vor Ansteckung durch infiziertes Pflegepersonal läßt sich nur durch genügend häufige Tests des Pflegepersonals, und zwar auch des geimpften erreichen, nicht durch einen Impfzwang mit nur schwach schützendem Impfstoff. Daher ist eine allgemeine Impfpflicht nie zulässig. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit kann nicht eingeschränkt werden, denn jede „Einschränkung“ ist in Wirklichkeit die Abschaffung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit. Und das gilt auch „für bestimmte Berufsgruppen“. 

Zudem scheinen weder Professor Scholz noch Herr Schwarz mit ihren Kenntnissen über Covid-19 auf dem neuesten Stand. Die Impfung schützt weder den Geimpften vor einer Infektion noch verhindert sie, daß ein infizierter Geimpfter andere Menschen infiziert, und es gibt auch Untersuchungen (siehe: https://sciencefiles.org), die zeigen, daß Geimpfte sogar ein höheres Risiko haben können, sich zu infizieren und zu erkranken als Ungeimpfte. Im übrigen legt auch der Vergleich der Infektionszahlen und der Sterblichkeiten der Jahre 2020 (noch keine Impfung) und 2021 (mit Impfung) die Unwirksamkeit der Impfung nahe.

Elmar Oberdörffer, Heiligenberg