© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 06/22 / 04. Februar 2022

Meldungen

Sorben diskutieren über Änderung ihrer Hymne

BAUTZEN. Der Vorsitzende des Dachverbandes der Lausitzer Sorben und Wenden (Domowina), Dawid Statnik, hat dafür geworben, die Hymne der Volksgruppe zu ändern. In der derzeitigen Version von „Rjana Łužica“ (Schöne Lausitz) kämen Frauen und damit „die bessere Hälfte“ des Volkes nicht vor, monierte er auf der Seite des Verbandes. Konkret geht es um die Textzeile: „Mögen aus deinem Schoß Männer hervorgehen, würdig ewigen Gedenkens!“ Statnik plädiert dafür, an dieser Stelle den Begriff Frauen einzufügen. Eine solche Anpassung sei „zeitgemäß und berechtigt“. Eine entsprechende Änderung wolle Domowina aber nicht „von oben herab“ beschließen. Der Verband hoffe vielmehr auf eine „gesellschaftliche Verständigung“. Bereits zuvor hatte die sorbische wissenschaftliche Gesellschaft Macica Serbska dafür plädiert, die Textzeile „behutsam zu ändern und das parallele Singen der originalen und bearbeite Version zuzulassen“. (zit)





Regenbogenflaggen an Amtsgebäuden 

SCHWERIN. Der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern hat für die Öffnung der Flaggenverordnung gestimmt, damit künftig auch nichthoheitliche Flaggen vor Amtsgebäuden gehißt werden können. Linkspartei, Grüne und FDP stimmten vergangenen Donnerstag einem Antrag der SPD zu, in dem die rot-rote Landesregierung aufgefordert wird, ein entsprechendes Gesetz zu erlassen. Damit sollen zu besonderen Anlässen wie dem Christopher-Street-Day beispielsweise auch Regenbogenflaggen an Rathäusern, Gerichten, Behördengebäuden oder Schulen wehen. Bisher dürfen dort in dem nordöstlichen Bundesland etwa nur die Deutschlandfahne, die EU-Flagge oder jene des Bundeslandes gehißt werden. Nichthoheitliche Flaggen können nur nach einem entsprechenden Antrag beim Landesinnenministerium angebracht werden. Solche Anträge hatte der frühere Innenminister Lorenz Caffier (CDU) jedoch stets abgelehnt. AfD und CDU stimmten gegen den SPD-Vorstoß. Bei diesem gehe es nicht um die Akzeptanz von Homosexuellen. „Niemand regt sich heutzutage wirklich noch über Homosexualität auf“, kommentierte der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Horst Förster, den Antrag gegenüber der JUNGEN FREIHEIT. „Die Regenbogenfahne steht auch für vielfältige Geschlechtsidentitätsstörungen – wobei die Betroffenen keineswegs diskriminiert und ausgegrenzt werden dürfen, wohl aber psychologischer Hilfe bedürfen. Die Regenbogenfahre spaltet die Gesellschaft, während hoheitliche Flaggen Symbole sind, mit denen sich alle Menschen, welche die in der Verfassung niedergeschriebenen Werte teilen, identifizieren können“, ergänzte der frühere Amtsgerichtsdirektor. Es sei gut, daß bisher vor öffentlichen Gebäuden nur hoheitliche Flaggen gehißt werden dürfen. „Alles andere wäre mit der staatlichen Neutralität nicht vereinbar. Es geht bei dieser Debatte nicht primär um die inhaltliche Bewertung der Regenbogenfahne, sondern um die staatliche Neutralität bei der Beflaggung von Dienstgebäuden an sich.“ Ähnlich äußerte sich auch die CDU-Innenpolitikerin Ann Christin von Allwörden. An öffentlichen Dienstgebäuden sollten persönliche Bekenntnisse unterbleiben. Die Neutralität des Staates sei zu wahren, sagte sie laut der Nachrichtenagentur dpa. Würde die Beflaggungsverordnung geändert, würden Tür und Tor für Flaggen aller möglichen Interessenvertreter an Amtsgebäuden geöffnet, warnte sie. (ls)