© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 06/22 / 04. Februar 2022

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Karlsruhe: Beschwerde zu Klimagesetz abgelehnt

KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat elf Beschwerden der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wegen angeblich unzureichender Klimaschutzgesetze auf Landesebene zurückgewiesen. Die Auffassung der DUH, die bestehenden rechtlichen Regelungen würden zu einer Einschränkung der Grundrechte in der Zukunft führen, bestätigten die Karlsruher Richter nicht. Laut den Richtern kann sich das BVerfG gegen Gesetze wenden, die in der Zukunft zu einer Einschränkung der Grundrechte führen könnten. Eine solche „eingriffsähnliche Vorwirkung“ sei bei den beanstandeten Regelungen aber nicht gegeben. Überdies existiere bereits ein Klimaschutzgesetz, das die Schutzpflicht abdecke. (zit)





Politik erhöht Druck auf Montagsspaziergänge 

BERLIN. Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat die Bürger dazu aufgefordert, sich nicht an den sogenannten Corona-Spaziergängen zu beteiligen, wenn diese untersagt sind. „Anständige Bürger beteiligen sich nicht an verbotenen Demonstrationen. Sie folgen auch Aufforderungen der Polizei und halten sich an Regeln“, sagte Strobl laut Welt. In Baden-Württemberg gehen regelmäßig bis zu 80.000 Menschen zu den Montagsdemonstrationen gegen die Corona-Politik von Bund und Ländern. Deutschlandweit betrug die Gesamtzahl der Demonstranten zuletzt mehr als 350.000. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) warnte am Montag vor „extremistischen Brandstiftern“, die sich an den Protesten beteiligten. Diese seien gewaltbereit und wollten „die Proteste zur Verbreitung ihrer radikalen Vorstellungen und ihrer demokratiefeindlichen Haltung ausnutzen“. Auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verschärfte ihre Kritik an den Corona-Spaziergängern. Bei diesen komme es immer wieder zu antisemitischen Vorfällen. Das sei verachtenswert und beschämend. „Ich hoffe, daß die Menschen, die sich da zusammenfinden, überlegen, mit wem sie da gehen, was gezeigt wird, und sich klar distanzieren“, hieß es in einer Stellungnahme. AfD-Fraktionschefin Alice Weidel hingegen bezeichnete das Vorgehen der Bundesländer als unverhältnismäßig. „Die Innenminister begeben sich mit ihrem Kurs des ‘harten Durchgreifens’ gegen Proteste von Kritikern der Corona-Maßnahmen auf einen gefährlichen Irrweg, der Rechtsstaat und Demokratie in unserem Land bedroht. Pauschale Verbote und Gewaltandrohungen sind ein unverhältnismäßiger und rechtswidriger Angriff auf ein zentrales Freiheitsrecht.“ Für Empörung sorgte unterdessen ein Verbot nichtangemeldeter Spaziergänge im schwäbischen Ostfildern, das im Zweifel auch mit Waffengewalt durchgesetzt werden solle. „Um sicherzustellen, daß das Versammlungsverbot eingehalten wird, wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch angedroht“, heißt es dazu in der von Bürgermeister Christof Bolay (SPD) veröffentlichten Allgemeinverfügung. (krk)