© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 06/22 / 04. Februar 2022

Meldungen

Gettr-Gründer weist Vorwürfe zurück

BERLIN. Der Gründer und Geschäftsführer des Kurznachrichtendienstes Gettr, Jason Miller, hat Vorwürfen widersprochen, seine Plattform werde zunehmend von Extremisten genutzt. „Gettr ist eine Plattform, die die freie Meinungsäußerung respektiert, aber unsere Moderationsrichtlinien machen eindeutig klar, daß illegale Aktivitäten, Menschenverachtung und Gewaltandrohungen auf unserer Plattform nicht geduldet werden“, sagte Miller am Freitag der JUNGEN FREIHEIT. Er reagierte damit auf Berichte, wonach die Plattform ins Visier der Bundesregierung geraten sei. „Gettr verzeichnet auch in Deutschland steigende Nutzerzahlen und wird zunehmend insbesondere in der rechtsextremen Szene genutzt“, zitierte die FAZ aus einer Antwort des Bundes­innenministeriums auf eine Anfrage des CDU-Bundestagsabgeordneten Michael Brand. Demnach werde die Plattform vom Bundeskriminalamt einem Monitoring unterzogen und dessen Ergebnisse der Polizei zur Verfügung gestellt. Gettr wurde im Sommer 2021 von dem ehemaligen Berater von Ex-Präsident Donald Trump, Jason Miller, gegründet. Seitdem verzeichnet das neue soziale Medium teils rasanten Zuwachs. Anfang des Jahres zählte Gettr nach eigenen Angaben drei Millionen Nutzer weltweit. Darunter befinden sich rund 250.000 aus der Bundesrepublik. „Deutschland ist einer unserer am schnellsten wachsenden Märkte weltweit, weshalb ich dieses schöne Land bald wieder besuchen werde. Als internationale Plattform achtet Gettr natürlich die Gesetze in jedem Land, und wir sind zuversichtlich, daß die deutschen Behörden uns direkt kontaktieren werden, wenn sie von illegalen Aktivitäten Kenntnis haben“, sagte Miller nun der JF. (ls)





Facebook muß Pseudonyme erlauben 

KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß Facebook-Nutzer unter Umständen Pseudonyme in dem sozialen Netzwerk verwenden dürfen. Damit folgten die Karlsruher Richter zwei Klägern, die sich gegen die Sperrung ihrer Profile gewehrt hatten. Jetzt muß Facebook dem Mann und einer Frau wieder erlauben, unter falschen Namen die Plattform nutzen zu können, teilte das Gericht Vergangene Woche Donnerstag mit. Die aktuellen Nutzungsbedingungen des US-Unternehmens sehen vor, daß Klarnamen verwendet werden. So solle dafür gesorgt werden, daß weniger „Haßrede“ geäußert werde. 2018 sperrte Facebook die Konten der Kläger, da sie Phantasienamen nutzten. Denn seit Mai 2018 gilt in der Europäischen Union die Datenschutzgrundverordnung, die im Gegensatz zum deutschen Telemediengesetz nicht vorsieht, daß soziale Medien Pseudonyme zulassen. Der Bundesgerichtshof begründete sein Urteil damit, daß die beiden Kläger ihre Nutzerkonten angelegt hatten, bevor sich die Rechtsgrundlage änderte. (ag)





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