© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 08/22 / 18. Februar 2022

Meldungen

Noch kein Terrorkämpfer ausgebürgert 

BERLIN. Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2019 ist bislang kein Terrorkämpfer ausgebürgert worden. Bis heute sei kein Fall bekannt, in dem eine Person die deutsche Staatsbürgerschaft verloren hätte, weil er sich „an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ beteiligte, teilte das Bundesinnenministerium auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung waren zwar mehrere mutmaßliche Mitglieder der Terrorormiliz Islamischer Staat in Deutschland angeklagt worden. Allerdings gilt die Regelung nicht rückwirkend. Zudem ist laut dpa nicht der Zeitpunkt der Rückkehr nach Deutschland relevant, sondern der Zeitraum, in dem der deutsche Staatsangehörige für eine Terrororganisation gekämpft hat. Außerdem hatten Union und SPD damals mit der Gesetzesänderung verfügt, daß Ausländer, die in einer Mehrehe leben, nicht eingebürgert werden dürfen. Auch verlängerte sich durch die Neuregelung die Frist für einen Entzug der Staatsbürgerschaft aufgrund falscher Angaben über die eigene Identität von fünf auf maximal zehn Jahre. Auch bei diesen beiden Änderungen liegen dem Bericht zufolge keine Zahlen vor. SPD, Grüne und FDP planen derzeit Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht, die Einbürgerungen erleichtern sollen. „Wir werden die Klärung der Identität einer Ausländerin oder eines Ausländers um die Möglichkeit, eine Versicherung an Eides statt abzugeben, erweitern und werden hierzu eine gesetzliche Regelung im Ausländerrecht schaffen“, heißt es etwa im Koalitionsvertrag. Zudem plant Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die weitere Aufnahme von Migranten in Deutschland und Europa. Faeser, die gerade wegen ihrer mangelnden Distanz nach Linksaußen im Fokus der Öffentlichkeit steht, will eine „Koalition der aufnahmebereiten Mitgliedsstaaten“ schmieden. Ziel eines solchen Bündnisses sei es, eine jahrelange „Blockade“ in der EU-Asylpolitik zu beenden. Sicherheitsbehörden, die Union und die AfD warnen vor einem solchen Schritt. Dies habe massive Auswirkungen gerade auf Deutschland. (ls)





Ex-AfD-Abgeordneter soll in den Ruhestand 

Dresden. Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) hat beantragt, den früheren Bundestagsabgeordneten Jens Maier (AfD) in den Ruhestand zu versetzen sowie ihm die Führung von Amtsgeschäften als Richter zu untersagen. Begründet wird das Vorgehen damit, daß der 60jährige Jurist vom Sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft wird. Maier, der innerhalb der AfD zum offiziell aufgelösten „Flügel“ gezählt wird, war von 2017 bis 2021 Bundestagsabgeordneter. Nachdem er – unter anderem weil die AfD-Landesliste wegen der vielen Direktmandate im Freistaat nicht zog – den Wiedereinzug ins Parlament verpaßt hatte, stellte Maier einen Antrag auf Rückführung ins frühere Dienstverhältnis. Gemäß dem Abgeordnetengesetz hat er darauf einen rechtlichen Anspruch. Laut Ministerium soll Maier daher ab 14. März zunächst dem Amtsgericht Dippoldiswalde als Richter zugewiesen werden. Parallel dazu sei am Dienstgericht für Richter in Leipzig ein Antrag auf Versetzung Maiers in den Ruhestand nach Paragraf 31 des Richtergesetzes gestellt worden. „Wer durch staatliche Behörden als Rechtsextremist eingestuft wird, kann kein glaubwürdiger Repräsentant der rechtsprechenden Gewalt sein“, so Justizministerin Meier. (vo)