© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 09/22 / 25. Februar 2022

Meldungen

Parteien reagieren auf Rußlands Vorgehen 

BERLIN. Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hat das Vorgehen des russischen Präsidenten Wladimir Putin im Ukraine-Konflikt scharf verurteilt. Die Anerkennung der Separatistengebiete Luhansk und Donezk als eigenständige Staaten sowie die Entsendung von Truppen, um angeblich den Frieden vor Ort zu sichern, stelle einen „eklatanter Bruch des Völkerrechts“ dar, kritisierte die Grünen-Politikerin. Putins Handeln sei „ein schwerer Schlag für alle diplomatischen Bemühungen zur friedlichen Beilegung und politischen Lösung des aktuellen Konflikts“. Auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sprach von einem schwerwiegenden Bruch des Völkerrechts und gab den Stopp des Pipeline-Projekts Nord Stream 2 bekannt. FDP-Chef Christian Lindner bescheinigte Putin, sich mit dem Manöver zum Schaden seines Volkes selbst zu isolieren. Seine Parteikollegin Marie-Agnes Strack-Zimmermann bezeichnete Putins Rede als „Kriegserklärung“. Er spreche der Ukraine damit die Unabhängigkeit ab, schrieb die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses auf Twitter. Zudem verdrehe er alle historischen Fakten. Nun müßten Sanktionen folgen. Auch die Unionsfraktion im Bundestag forderte harte Konsequenzen für Rußland. „Wenn der Westen diesen Belastungstest nicht besteht, wird es dauerhaft Unfrieden in Europa geben. Wir dürfen nicht zulassen, daß Putin Europa scheibchenweise nach seinen autoritären Vorstellungen neu ordnet“, mahnten die Christdemokraten. Anderslautende Signale kamen dagegen von der AfD. Deren Ehrenvorsitzender Alexander Gauland  warnte davor, Rußland die Alleinschuld für die Entwicklungen zu geben. „Die jetzige Situation ist eine Folge der entgegen allen Absprachen mit Moskau vorangetriebenen Osterweiterung der Nato nach dem Ende des Kalten Krieges. Dadurch hat der Westen die legitimen Sicherheitsinteressen Rußlands verletzt.“ Ziel müsse eine Entspannung der Lage sein. Sanktionen gegen Rußland lehnt die AfD ab, weil dadurch weitere Eskalationen zu befürchten seien. (zit/ag)





Gericht kippt Verkürzung des Genesenenstatus 

BERLIN. Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, daß die vom Robert-Koch-Institut angeordnete Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate rechtswidrig war. „Die bundesrechtliche Verkürzung der Geltungsdauer des Genesenenstatus durch das Robert-Koch-Institut (RKI) ist rechtswidrig“, teilte die Justizbehörde am Donnerstag mit. Die beiden Kläger waren vergangenes Jahr an Corona erkrankt und sahen sich durch die Schmälerung ihres Immunitätsnachweises in ihren Rechten verletzt. Das Gericht begründete den Beschluß damit, nicht das Robert-Koch-Institut, sondern die Bundesregierung selbst müsse über die Dauer des Genesenenstatus entscheiden. So stehe es im Infektionsschutzgesetz. Gegen die Entscheidung ist eine Berufung möglich. Das Urteil gilt allerdings nur für die betroffenen Kläger. Zuvor hatte auch das Oberverwaltungsgericht Osnabrück die Verkürzung der Dauer des Genesenenstatus im Falle eines Klägers aufgehoben. Im Januar hatte die Bundesregierung die Bemessung der Gültigkeit der Immunität von Genesenen auf das Robert-Koch-Institut übertragen. Dieses verkürzte sie anschließend für Ungeimpfte von sechs auf drei Monate. Im Bundestag allerdings galt der Genesenen-Nachweis weiterhin sechs Monate lang, was für Kritik sorgte. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kündigte an, die Bemessung des Genesenenstatus wieder an sich zu ziehen. (fw)