© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 10/22 / 04. März 2022

Meldungen

Altkanzler Schröder verliert Büromitarbeiter

Berlin. Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) hat alle Mitarbeiter seines Büros im Bundestag verloren. „Ich kann bestätigen, daß die vier Mitarbeiter in dem Büro gebeten haben, wieder in anderen Funktionen zu arbeiten“, erläuterte Schröders Büroleiter und Redenschreiber Albrecht Funk laut der Nachrichtenagentur Reuters. Funk hatte zuvor mehr als 20 Jahre lang für den Sozialdemokraten gearbeitet. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge soll Schröders Haltung zum russischen Einmarsch in der Ukraine der ausschlaggebende Grund für die Kündigungen gewesen sein. Schröder gilt als langjähriger Freund von Rußlands Staatspräsident Wladimir Putin und bekleidet mehrere Ämter in russischen Energieunternehmen. Kritik für seine Rußland-Nähe erhielt er auch aus seiner eigenen Partei. Unternehmen wie Rosneft und Gazprom seien nunmehr Infrastruktur eines blutigen Angriffskrieges, mahnte etwa SPD-Parteichefin Saskia Esken. „Mit seinen dortigen Mandaten schadet Gerhard Schröder dem Ansehen Deutschlands und der Sozialdemokratie. Geschäfte mit einem Kriegstreiber sind mit der Rolle eines Altkanzlers unvereinbar.“ Zuletzt hatten FDP und CDU Schröders Ausschluß aus der SPD gefordert. Ehemaligen Bundeskanzlern steht ein Büro samt Mitarbeitern für repräsentative Aufgaben zur Verfügung. (fw)





Urteil: Evolutionsbiologe nicht homofeindlich

FRANKFURT/MAIN. Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main hat den Evolutionsbiologen Ulrich Kutschera endgültig vom Vorwurf freigesprochen, Homosexuelle beleidigt zu haben. Seine Aussagen zur „Ehe für alle“ seien von der Meinungsfreiheit gedeckt. „Die Äußerung ist im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes insgesamt als Meinungsäußerung anzusehen“, heißt es in dem Urteil. Mit der Bezugnahme auf „lesbische Frauen“ oder „homosexuelle Männer“ werde eine „unüberschaubare Gruppe“ angesprochen. Die Äußerungen richteten sich deshalb nicht gegen die persönliche Ehre jedes einzelnen Betroffenen. Als Bestandteil des „geistigen Meinungskampfes in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage“ seien die „teilweise polemischen und überspitzten Meinungsäußerungen“ des Angeklagten nicht als Schmähkritik zu werten. Im März 2021 hatte bereits das Landgericht Kassel Kutschera vom Vorwurf der Beleidigung und Volksverhetzung freigesprochen und damit ein erstinstanzliches Urteil aufgehoben. Auch gemäß der Auffassung der Kasseler Behörden waren seine Aussagen vom Grundgesetz geschützt und nicht strafbar. Die Staatsanwaltschaft legte anschließend Revision gegen die Entscheidung ein. Kutschera hatte 2017 in einem Interview über das Adoptionsrecht gleichgeschlechtlicher Paare gesagt: „Sollte das Adoptionsrecht für Mann-Mann- bzw. Frau-Frau-Erotikvereinigungen kommen, sehe ich staatlich geförderte Pädophilie und schwersten Kindesmißbrauch auf uns zukommen.“ Er begründete seine Aussagen mit evolutionsbiologischen Erkenntnissen. (zit/ls)