© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 11/22 / 11. März 2022

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Bundestag debattiert über Impfpflicht 

Berlin. Bundestagsabgeordnete mehrerer Fraktionen haben ihren Entwurf eines „Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2“ veröffentlicht. Über ihn soll kommende Woche im Bundestag debattiert werden. Zur Prävention stünden „gut verträgliche, sichere und hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung“, heißt es im Entwurf. Studien hätten gezeigt, daß Schutzimpfungen gegen das Coronavirus „nicht nur die geimpfte Person wirksam vor einer Erkrankung und insbesondere vor schweren Krankheitsverläufen schützen, sondern auch dazu führen, daß geimpfte Personen weniger zur Ausbreitung des Erregers beitragen“. Die Abgeordneten wollen deshalb in einem ersten Schritt die Impfkampagne erweitern. Alle Erwachsenen sollen persönlich kontaktiert und von den Krankenversicherungen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informiert werden. Anschließend sollen alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens sechs Monaten in Deutschland haben, verpflichtet werden, ab dem 1. Oktober 2022 über einen Impf- oder Genesenennachweis zu verfügen. Laut Bundesregierung sind derzeit 75,6 Prozent der Bevölkerung grundimmunisiert. Dem Robert-Koch-Institut (RKI) zufolge gingen 28,5 Prozent der symptomatischen Corona-Fälle (Stand: 3. März) auf ungeimpfte Personen zurück, deren Anteil der Gesamtbevölkerung rund 24 Prozent beträgt. 43,8 Prozent der symptomatischen Fälle betrafen dreifach geimpfte Personen, die mit 57,4 Prozent den größeren Anteil an der Bevölkerung haben. Unterdessen hat das RKI auf seiner Internetseite die Angaben zur Wirksamkeit der Impfstoffe geändert. Ursprünglich hieß es dort: „Die Impfung bietet grundsätzlich einen guten Schutz vor Covid-19, insbesondere gegen schwere Erkrankung und Hospitalisierung durch Covid-19; die Schutzwirkung – insbesondere hinsichtlich mild verlaufender Erkrankungen – läßt allerdings nach wenigen Monaten nach, so daß sie durch eine Auffrischimpfung wiederhergestellt werden muß.“ Seit dem 28. Februar ist der im ersten Satz ursprünglich vorkommende Fremdschutz gestrichen: „Die Impfung bietet grundsätzlich einen guten Schutz vor schwerer Erkrankung und Hospitalisierung durch Covid-19, dies gilt auch für die Omikronvariante.“ Dennoch heißt es weiterhin: „Untersuchungen zeigen, daß auch die Impfungen das Risiko von Übertragungen reduzieren, insbesondere in den ersten Wochen nach einer Impfung.“ Die Schutzwirkung gegenüber einer Infektion lasse jedoch nach wenigen Monaten nach, so daß angesichts der hohen Zahl von Neuinfektionen die konsequente Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sowie eine Kontaktreduktion weiter erforderlich seien. Der Gesetzentwurf der Regierung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht wurde insbesondere mit dem Schutz vor Übertragung begründet. Ebenfalls argumentierte das Bundesverfassungsgericht mit dem Fremdschutz, als es die Eilanträge gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht ablehnte. In beiden Fällen wurde zur Begründung dieser Grundrechtseinschränkungen auf das RKI verwiesen. (ha)

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