© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 11/22 / 11. März 2022

Meldungen

Tschechei: Drei Bewerber für das AKW Dukovany II

PRAG. Die tschechische Regierung unter Premier Petr Fiala von der rechtsliberalen ODS will den Bau eines neuen Reaktorblocks im Kernkraftwerk Dukovany möglichst bald ausschreiben. Parallel dazu würden bei der EU-Kommission Beihilfen für den AKW-Bau beantragt, teilte Industrieminister Jozef Síkela mit. Der Genehmigungsprozeß könne zweieinhalb Jahre dauern. Spätestens 2036 soll der Probebetrieb in Dukovany II aufgenommen werden. Schon vor dem Ukraine-Krieg wurden aus Sicherheitsgründen Firmen aus Rußland und China nicht zur AKW-Ausschreibung zugelassen, daher bewerben sich für das Milliarden-Projekt unweit von Mährisch Kromau (Moravský Krumlov) bei Brünn nur noch der Konzern Électricité de France (EDF), KHNP (Tochterfirma des südkoreanischen Energiemonopolisten Kepco) und das US-Unternehmen Westinghouse. „Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, daß wir heute eine Ausschreibung für die Lieferung eines neuen Reaktorblocks in einem tschechischen Kernkraftwerk unter Beteiligung eines Staatsunternehmens der Russischen Föderation durchführen würden“, erklärte Síkela. Die Abhängigkeit von russischem Gas oder Öl sei strategisch nachteilig, aber es wäre auch „sehr unverantwortlich, sich darauf zu verlassen, daß allein erneuerbare Energiequellen bei uns in Zukunft ausreichen werden. Wir können auf die Kernenergie schwerlich verzichten“, betonte der 54jährige Wirtschaftsingenieur. Derzeit stammen 39 Prozent der tschechischen Stromproduktion aus Kohlekraftwerken und 37,4 Prozent aus den AKWs Dukovany (vier 510-Megawatt-Reaktoren) und Temelín (zwei 1.082-MW-Reaktoren). (fis)

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Supreme Court bestätigt Urteil für Boston-Bomber

WASHINGTON. Der überlebende Boston-Marathon-Attentäter Dschochar Zarnajew kann hingerichtet werden. Der US-Supreme Court entschied am 4. März, daß die 2015 vom District Court für Massachusetts nach Bundesrecht verhängte Todesstrafe rechtmäßig ergangen sei. Das Berufungsgericht für vier Ostküstenstaaten und Puerto Rico hatte 2020 das Urteil gegen den 1993 in Kirgisien geborenen Tschetschenen aufgehoben und behauptet, in dem Bostoner Prozeß seien die Geschworenen voreingenommen gewesen. US-Präsident Donald Trump hatte daraufhin das Oberste Gericht angerufen. „Eine Jury befand Zarnajew bei 30 Bundesverbrechen für schuldig und empfahl die Todesstrafe für sechs von ihnen. Der District Court verurteilte Zarnajew dementsprechend zum Tode“, erklärte nun der Supreme Court. Der 2012 eingebürgerte Zarnajew habe ein faires Verfahren gehabt, das Berufungsurteil werde aufgehoben. Drei der neun Richter – der von Bill Clinton ernannte Stephen Breyer sowie die von Barack Obama berufenen Juristinnen Sonia Sotomayor und Elena Kagan – gaben aber eine abweichende Stellungnahme ab. Der Maschinenbau-Student Zarnajew hatte am 15. April 2013 gemeinsam mit seinem islamistischen Bruder Tamerlan im Ziel­einlauf des Boston-Marathons zwei Sprengsätze gezündet. Dabei waren der achtjährige Martin Richard, die 23jährige chinesische Studentin Lü Lingzi und die 29jährige Krystle Campbell getötet, 16 Bürger verstümmelt und 248 verletzt worden. Bei der viertägigen Fahndung wurden der Polizist Sean Collier und Tamerlan Zarnajew getötet. (fis)

 www.supremecourt.gov