© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 11/22 / 11. März 2022

Meldungen

Frankreich verlängert Abtreibungsfrist 

PARIS. In Frankreich dürfen Frauen künftig bis zur 14. Schwangerschaftswoche straffrei abtreiben. Das hat die Nationalversammlung beschlossen. Bisher galt eine Frist von zwölf Wochen, sofern keine schwere Krankheit des Kindes oder Gefahr für das Leben der Mutter zu befürchten war. Außerdem dürfen nun auch Hebammen operative Kindstötungen im Mutterleib vornehmen. Auch die Frist für medikamentöse Abtreibungen wurde bis zur siebten Schwangerschaftswoche verlängert. Bisher war dies nur bis zur fünften Woche legal. Ärzte können das Rezept hierfür auch per Videokonferenz verschreiben. Die Schwangere kann sich das Medikament dann in einer Apotheke holen. Vor der Gesetzesänderung mußten die Frauen in einem solchen Fall persönlich bei einem Arzt vorstellig werden. Die 48stündige Bedenkfrist zwischen dem vorgeschriebenen Beratungsgespräch und der Einwilligung zur Abtreibung wurde abgeschafft. Es gilt jedoch weiterhin ein Gewissensschutz für Ärzte, die sich weigern, vorgeburtliche Kindstötungen durchzuführen. In einer früheren Fassung des Entwurfs war dessen Streichung noch aufgeführt, aber mittlerweile wieder entfernt worden. Für die Gesetzesänderung stimmten 135 Abgeordnete, dagegen 47. Neun Parlamentarier enthielten sich. Die Abgeordneten der Partei von Präsident Emmanuel Macron, La République en Marche (Die Republik in Bewegung), stimmten mit großer Mehrheit (87) bei elf Gegenstimmen und vier Enthaltungen für die Reform. Auch bei den übrigen Fraktionen überwogen die Befürworter. Lediglich die konservativen Republikaner stimmten fast geschlossen dagegen. Der französische Gesundheitsminister Olivier Véran (La République en Marche) sprach in seiner Rede vor der Nationalversammlung von einem „Sieg für die gesamte Gesellschaft, auf den wir alle sehr stolz sein können“. Das „Recht auf Abtreibung“, das von nun an Teil des „gesetzlichen Erbes“ Frankreichs sei, garantiere „die Achtung vor der Würde der Frau“ und trage zur Verbesserung der Gleichstellung von Frauen und Männern bei. Präsident Macron forderte in diesem Zusammenhang bereits am 19. Januar im Europäischen Parlament die Aufnahme eines „Rechts auf Abtreibung“ in die EU-Grundrechtecharta (JF 5/22). Das Gesetz hatte im Vorfeld viel Kritik von Lebensschützern hervorgerufen. Am 16. Januar hatten 20.000 Bürger bei einem  „Marsch für das Leben“ in Paris gegen den Gesetzesvorschlag demonstriert. Die Reform war außerdem bereits zweimal am Veto des Senats, des Oberhauses des französischen Parlaments, gescheitert. Wenn beide Kammern sich nicht einigen können, gilt jedoch im Zweifel die Entscheidung der Nationalversammlung, so daß das Gesetz nun in Kraft treten konnte. In Frankreich kamen nach Schätzungen der Regierung im Jahr 2020 auf 740.000 Geburten rund 220.000 Abtreibungen. (idea)





Jahrestagung der Jünger-Gesellschaft 

HEILIGKREUZTAL. Die diesjährige Tagung der Ernst und Friedrich Georg Jünger Gesellschaft e.V. steht unter dem Leitmotiv „Über den Schmerz“. Sie findet vom 8. bis 10. April im Kloster Heiligkreuztal unter unter 2G-Auflagen statt. Zu den Referenten gehören unter anderem Johannes Türk, Jan Juhani Steinmann, Philipp Flock, Moritz Rothe, Wolfgang Riedel und Peter Trawny.

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