© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 13/22 / 25. März 2022

AfD und der Posten des Bundestagsvize
Mundtot machen
Jörg Kürschner

Auch in Zeiten höchster Bedrängnis („Zeitenwende“) ist es keine Nebensächlichkeit, wenn das höchste deutsche Gericht parlamentarische Minderheitenrechte beschneidet. Das Bundesverfassungsgericht hat der AfD mit seinem Urteil am Dienstag den Anspruch auf einen Bundestagsvizepräsidenten verwehrt. 

Das in der Geschäftsordnung verbürgte Recht aller Fraktionen auf Besetzung des Postens gelte nicht absolut, sei abhängig von der Wahl des Kandidaten. Seit 2017 waren alle sieben AfD-Bewerber an der Parlamentsmehrheit gescheitert, wie kürzlich auch die AfD-Anwärter für drei Ausschußvorsitze. Nächster Akt in diesem Schmierentheater wird die Nichtwahl des AfD-Kandidaten im Geheimdienst-Kontrollgremium sein, mag der auch ein honoriger Ex-General sein. Die Tradition der Gleichbehandlung aller Fraktionen nach dem Stärke-Proporz gilt nicht mehr.

Denn die AfD soll mundtot gemacht werden. Mit Hilfe des Verfassungsschutzes, der Innenministerin Nancy Faeser (SPD) untersteht, die AfD-Sympathisanten im öffentlichen Dienst mit einem verschärften Disziplinarrecht droht. Mit Hilfe von Finanzminister Christian Lindner (FDP), der der Desiderius-Erasmus-Stiftung die Finanzierung verweigert, die alle anderen parteinahen Stiftungen seit Jahren wie selbstverständlich in Anspruch nehmen. Und mit dabei unter den Anti-AfD-Blockparteien ist auch die Union, die der AfD den Verlust ihrer Mehrheitsfähigkeit nie verzeihen wird.