© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 13/22 / 25. März 2022

Aufgeschnappt
Selbstdefiniert in den Frauenknast
Matthias Bäkermann

Nun soll es schnell gehen: Noch im Frühjahr 2022 soll die Gesetzesänderung des Hamburger Landesvollzugsgesetzes auf den Weg gebracht werden, kündigt die grüne Justizsenatorin Anna Gallina vergangenen Dienstag im Homoportal queer.de an. Grund war ein Bericht der Bild-Zeitung vom 8. März über den Selbstmord einer transgeschlechtlichen „Frau“, die im Hamburger Männergefängnis Fuhlsbüttel einsaß und dort wegen der ihr im Knastalltag erlaubten Frauenkleidung drangsaliert wurde. Das lag daran, daß im Landesvollzugsgesetz „lediglich von ‘Mann’ und ‘Frau’ die Rede ist“, erklärt die studierte Politikwissenschaftlerin. Tatsächlich gibt es von Strafrechtlern, aber auch von Feministinnen Einwände, da von Männern, die qua Behauptung als Transfrauen in Frauengefängnissen ihren Strafvollzug antreten, für die weiblichen Insassen eine Gefahr ausgehen könnte. Die bisherige Praxis, nach standesamtlichen Personenstand und biologischen Geschlechtsmerkmalen zu verfahren, hält Gallina für überholt. „Mir ist wichtig, daß wir die nötigen Anpassungen im Vollzug grundlegend erarbeiten.“ Und dazu soll das „Selbstbestimmungsgesetz“ dienen, nach dem Geschlechter „selbst definiert“ werden.