© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 13/22 / 25. März 2022

Meldungen

Bundestagsvizepräsident: AfD scheitert in Karlsruhe 

Berlin. Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag der AfD-Bundestagsfraktion verworfen, mit dem diese ihren Anspruch auf einen Sitz im Bundestagspräsidium durchsetzen wollte, der ihr laut Geschäftsordnung des Parlaments zusteht. Bisher waren sämtliche AfD-Kandidaten für das Amt einer Vizepräsidenten seit 2017 gescheitert, weil sie die notwendige Mehrheit verfehlt hatten. Die Karlsruher Richter stellten nun klar, daß die Geschäftsordnung zwar allen Fraktionen das Recht gewähre, im Präsidium vertreten zu sein. Das Recht auf Mitwirkung und Gleichbehandlung mit den anderen Fraktionen stehe aber unter dem Vorbehalt der Wahl. „Der verfassungsrechtliche Schutz der Minderheit geht jedoch nicht dahin, diese vor Sachentscheidungen der Mehrheit und den Ergebnissen freier Wahlen zu bewahren“, heißt es im Urteil. „Heute ist vom Bundesverfassungsgericht wieder ein Stück Demokratie zu Grabe getragen worden“, kritisierte der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Stephan Brandner das Urteil. Unterdessen hat die Bundesregierung in ihrem Entwurf für den Bundeshaushalt die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung nicht bei der Vergabe der sogenannten Globalzuschüsse berücksichtigt. Die insgesamt fast 132 Millionen Euro werden demnach allein auf die Stiftungen verteilt, die den übrigen sechs im Bundestag vertretenen Parteien nahestehen. (fw/vo)

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Bauern rufen zu „zivilem Ungehorsam“ auf 

BERLIN. Eine Initiative von Landwirten hat dazu aufgerufen, EU-Pläne zur Stillegung von Agrarflächen zu mißachten. „Die Stillegungspflicht bedeutet in der heutigen Situation de facto, einer bevorstehenden Katastrophe nicht entgegenzutreten“, mahnte unter anderem der Verein „Land schafft Verbindung“ unter dem Motto „#gruenevier – gegen den Hunger. Wir sind dabei!“. Angeregt hatte die Aktion der Agrarwissenschaftler und Publizist Willi Kremer-Schillings alias „Bauer Willi“ (JF 15/16). Die Landwirtschaft trage eine Verantwortung, die Bevölkerung mit Lebensmitteln zu versorgen. Auch Menschen in anderen Regionen der Welt müßten mit Nahrung versorgt werden. Dies werde durch die landwirtschaftlichen Vorgaben der EU erschwert. Ab 2023 sollen einem Beschluß der EU-Kommission zufolge in allen Mitgliedsstaaten vier Prozent der Ackerfläche stillgelegt werden. Auch die Landwirtschaftsminister Niedersachsens und Sachsen-Anhalts, Barbara Otte-Kinast (CDU) und Sven Schulze (CDU), haben die Aussetzung der EU-Pläne zur Stillegung von Agrarflächen gefordert. Dieser Schritt sei angesichts des Kriegs in der Ukraine unvermeidlich. „Wir müssen den heimischen Getreideanbau spätestens nach diesem Sommer hochfahren, weil zu befürchten ist, daß uns die Folgen noch jahrelang beschäftigen werden“, mahnte Otte-Kinast im Anschluß an eine Telefonkonferenz mit der EU-Kommission. Jeder Hektar sei wichtig. Brachflächen und vermeidbare Ertragsverluste müßten vermieden werden. Unterdessen hat die EU Pläne vorbereitet, ihre „Green-Deal“-Politik für ein Jahr zu unterbrechen, damit Bauern landwirtschaftliche Flächen bewirtschaften können, die andernfalls stillgelegt worden wären. Dies geht aus einem Papier hervor, aus dem die FAZ zitiert hatte. Zwar ist dem Entwurf zufolge eine Lebensmittelknappheit in der EU unwahrscheinlich. Die Kommission befürchtet aber Hungersnöte in von ukrainischen und russischen Getreideimporten besonders abhängigen Regionen Afrikas. Diese könnten zu neuen Flüchtlingswellen führen. (fw)