© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 13/22 / 25. März 2022

Meldungen

Ukrainische Flüchtlinge als billige Hilfskräfte gefragt

BERLIN. In Deutschland gab es im Februar 45 Millionen Erwerbstätige – bei gleichzeitig 3,6 Millionen Arbeitslosen, Unterbeschäftigten und Hartz-IV-Empfängern. Zudem waren 822.000 offene Stellen bei den Arbeitsagenturen gemeldet. Wirtschaftsvertreter hoffen nun, einen Teil der Arbeitsplätze mit Ukrainern zu besetzen, denn die Massenzustromrichtlinie (2001/55/EG) der EU erlaubt Arbeit, Fortbildung und Praktika. „Viele Unternehmer sehen die ukrainischen Flüchtlinge einfach als billige Arbeitskräfte“, warnte der Arbeitsrechtler Martin Bechert in der Welt. „Meine Befürchtung ist, daß ihre Notsituation ausgenutzt wird und viele Firmen die Ukrainer nicht als qualifizierte Arbeitnehmer beschäftigen.“ Da nun vor allem Frauen kämen, rechnet der Bundesverband für häusliche Betreuung mit „Dumpinglöhnen“. Wegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht suchten zudem einige Heime Ersatzpersonal: „Daß selbst examinierte Pflegekräfte unterbezahlt, auf dem Lohnniveau einer Hilfskraft beschäftigt werden, ist daher wahrscheinlich“, so Bechert. Denn Pflegekräfte, die kaum Deutsch können, würden kaum „zum Arbeitsgericht oder einer deutschen Behörde gehen, um ihre Rechte geltend zu machen“. (fis)

 www.arbeitsrecht-berlin.de





Corona-Lockdown: Kein Geld für Einnahmeausfälle

KARLSRUHE. Von den Corona-Eindämmungsverordnungen betroffene Firmen haben keinen Anspruch auf staatliche Entschädigung für ihre Einnahmeausfälle. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH/Az. III ZR 79/21). „Hilfeleistungen für von einer Pandemie schwer getroffene Wirtschaftsbereiche sind keine Aufgabe der Staatshaftung“, erklärte Richter Ulrich Herrmann. Die „Pflicht zum innerstaatlichen Ausgleich“ sei durch kurzfristige existenzsichernde „Corona-Hilfen“ erfüllt worden. Der familiengeführte Hotelbetrieb „Schloß Diedersdorf“ in Großbeeren bei Berlin hatte Einbußen von 5.438 Euro am Tag – und erhielt nur 60.000 Euro Soforthilfe. Die Zusatzforderung von 27.000 Euro hatte schon das Brandenburgische Oberlandesgericht abgelehnt. (fis)

 www.schlossdiedersdorf.de