© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 13/22 / 25. März 2022

Meldungen

Verfassungsschutzberichte: „Junge Welt“ weiter erwähnt 

BERLIN. Die Tageszeitung junge Welt darf laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin weiterhin in den Verfassungsschutzberichten des Bundesinnenministeriums (BMI) erwähnt werden. Das Gericht wies am Montag einen Eilantrag zurück, mit dem die Herausgeber die Behörde verpflichten wollten, die Erwähnung bis zur Entscheidung über eine entsprechende Klage einstweilen zu unterlassen. Der Herausgeber-GmbH sei zuzumuten, das Hauptsacheverfahren abzuwarten, begründete das Verwaltungsgericht seine Entscheidung. In den vom BMI herausgegebenen Verfassungsschutzberichten für die Jahre 1998, 1999, 2002 und 2004 bis 2020 wurde die junge Welt als kommunistisch ausgerichtete Tageszeitung aufgeführt. Das Blatt strebe die Errichtung einer Gesellschaftsordnung nach klassischem marxistisch-leninistischen Verständnis an. Hierfür propagiere sie eine Gesellschaftsordnung mit einem Einheitsparteiensystem. Gegen den Beschluß des Berliner Verwaltungsgerichts kann Einspruch erhoben werden. (ha)





Journalistenschule schließt ihre Pforten

BERLIN. Die Evangelische Journalistenschule in Berlin wird geschlossen. Wie das Gemeinschaftswerk der Evangelischen Publizistik (GEP) als Träger der Schule vergangene Woche in Frankfurt am Main mitteilte, hält der GEP-Aufsichtsrat eine Fortführung der Schule betriebswirtschaftlich für nicht zu verantworten. Angesichts der „unabweisbaren Aufgabe“, in den kommenden Jahren Kosten in Höhe von 1,9 Millionen Euro abbauen zu müssen, verfüge das GEP nicht über die notwendige Finanzkraft, die Journalistenschule weiter zu betreiben. (tha)





Gericht: RT DE darf vorerst nicht weiter senden 

BERLIN. Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin darf das deutschsprachige Programm des russischen Staatssenders RT vorerst nicht weiter veranstaltet und verbreitet werden. Die Richter der 27. Kammer wiesen vergangenen Donnerstag einen Eilantrag der RT DE Productions GmbH zurück, der sich gegen ein Anfang Februar ausgesprochenes Sendeverbot der Medienanstalt Berlin-Brandenburg wegen einer fehlenden Rundfunklizenz richtete. Dieser Bescheid sei „bei summarischer Prüfung aller Voraussicht nach rechtmäßig“, teilte das Gericht mit (VG 27 L 43/22). Gegen den Beschluß des Berliner Verwaltungsgerichts kann die RT DE Productions GmbH Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Das Hauptsacheverfahren läuft weiterhin. Unterdessen hat die Medienaufsicht ein Zwangsgeld gegen die RT DE Productions GmbH in Höhe von 40.000 Euro festgesetzt, weil RT.DE weiterhin über einige Webseiten zu erreichen sei. (tha)





Aufgelesen

Die Mainstream-Medien lieben nicht nur eine gute Geschichte, sie lieben ein gutes Narrativ und sind bereit, Fakten zu ignorieren, um dieses Narrativ voranzutreiben.

Joe Rogan am Samstag in seinem Podcast „The Joe Rogan Experience“