© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 14/22 / 01. April 2022

Stiftet Unfrieden und überfordert Mieter
Die Teilwarmmiete ist ein Bürokratiemonster der FDP / Komplizierte und künstliche Aufspaltung der Kosten
Stefan Kofner

Im Kapitel „Klimaschutz im Gebäudebereich“ ihres Koalitionsvertrages haben die Ampel-Partner die Prüfung „eines schnellen Umstiegs auf die Teilwarmmiete“ vereinbart, der auch gleich die Modernisierungsumlage für energetische Maßnahmen überflüssig machen soll. Auch im aktuellen „Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten“ taucht die „Teilwarmmiete“ wieder auf. Die FDP hat dafür in dem Bundestagsantrag „Fairer Klimaschutz für Mieter und Vermieter“ (19/25246) und in ihrem Wahlprogramm das Terrain bereitet: Der Vermieter soll künftig auch „für eine Basisversorgung mit Wärme zuständig sein. Der zusätzliche Verbrauch wird dann verbrauchsabhängig vom Mieter bezahlt“.

Damit nicht genug, sollen die erhöhten Kosten durch die immer weiter steigende CO2-Bepreisung außerhalb dieses Systems behandelt werden und zwar entweder durch hälftige Teilung zwischen den Mietparteien oder in Form eines „Stufenmodells nach Gebäudeenergieklassen“. Warum nur? Ganz wie ein Autofahrer, der sich ein sparsameres Auto kauft und das auch noch seltener fährt, können Vermieter und Mieter den CO2-preisbedingten Teil der Heizkosten durch Investitionen in die Energieeffizienz und eine kältere Wohnung beeinflussen.

Der Ansatz der Teilwarmmiete ist erstmals 1997 von dem damaligen Frankfurter Umweltdezernenten Tom Koenigs (Grüne) in die Diskussion eingebracht und 2001 in einer Studie des Instituts Wohnen und Umwelt (IWU) konkretisiert worden. Das IWU sah das Modell aber schon damals kritisch: „Der Ansatz der Teilwarmmiete ist damit nicht geeignet, die Rahmenbedingungen für Energiesparmaßnahmen zu verbessern.“ Die FDP hat diesen alten Hut dennoch wieder aufgegriffen: Der Mieter zahlt statt der Nettokaltmiete eine Teilwarmmiete, die auch die „Grundheizkosten“ umfaßt. Das ist der Teil der Heizkosten, der sich aus dem energetischen Zustand des Gebäudes als brennstoffpreisabhängige Pauschale ergibt.

Der Mieter zahlt außerdem verbrauchsabhängig für den nutzungsabhängigen Teil der Heizkosten, den er durch sein eigenes Heizverhalten bestimmt. Diese künstliche Aufspaltung der Kosten ist kompliziert und kontraproduktiv. Eine methodisch saubere Abgrenzung zwischen Grundheizkosten und verbrauchsabhängigen Kosten wird kaum möglich sein. Außerdem wird das Anreizproblem sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter durch die Aufteilung der gesamten Heizkosten nur unvollständig gelöst. Beide verhalten sich eben nicht wie ein Selbstnutzer.

Es wäre daher einfacher und anreizgerechter, direkt zu einer Bruttowarmmiete überzugehen, die verbrauchsabhängig auf die Mieter umgelegt wird. Dann würde so sparsam wie möglich geheizt und der Vermieter erhielte den ungekürzten finanziellen Vorteil seiner Energiesparinvestitionen in das Gebäude. Ein weiteres Problem der (Teil-)Warmmiete wird aber auch damit nicht gelöst: Allein die Mieter zahlen die Klimazeche, denn sie hätten bei einer Ganz- oder Teilwarmmiete keinen Vorteil von den durch die Investitionen des Vermieters eingesparten Brennstoffmengen, denn ihre Miete sinkt ja nicht oder nur wenig (bei der Teilwarmmiete), und sie sollen zudem noch das Preisrisiko tragen.

Das ist aber nicht angemessen, denn Klimaschutz ist ein globales öffentliches Gut. Gebäudebezogene Investitionen zur CO2-Einsparung sind daher aus dem allgemeinen Steueraufkommen zu finanzieren. Die Modernisierungsumlage sollte also beibehalten werden. Wenn die erwünschten Anreize für die Investitionen zur CO2-Minderung durch weitere staatliche Förderungen hergestellt werden, kann sie allerdings abgesenkt werden. 

Weder die Mieter noch die Vermieter sind die richtige Adresse für die Finanzierung der gebäudebezogenen CO2-Emissionen. Die Teilwarmmiete ist der Versuch der Quadratur des Kreises. Die Idee stellt den durchschaubaren Versuch dar, die schwierige Finanzierung des Klimaschutzes in der Mieter-Vermieter-Beziehung zu lösen. Das stiftet Unfrieden und überfordert die Mieter.