© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 15/22 / 08. April 2022

Meldungen

ÖRR-Reporter Restle im medialen Kreuzfeuer

KIEW. Der „Tagesschau“-Korrespondent Georg Restle hat sich gegen Angriffe verteidigt, seine Darstellung der Lage in Kiewer Vororten sei nicht korrekt gewesen. Der Kiew-Korrespondent der ARD konterte, es habe Sperrzonen gegeben. Restle hatte in der 20-Uhr-„Tagesschau“ am 3. April gesagt, es sei nicht möglich, aus den Vororten Butscha und Irpin zu berichten. Deshalb, so behauptete er, hätten sich Journalisten kein eigenes Bild von der Lage in Butscha machen können. Andere Journalisten widersprechen dem vehement. Sie seien vor Ort gewesen und hätten sich dort frei bewegen können. Bild-Reporter Paul Ronzheimer wirft Restle gar vor, seine Aussagen würden „allein der russischen Propaganda“ helfen. Tatächlich waren Journalisten der Bild, des Spiegel oder von CNN vor Ort, teils auf Einladung der Regierung in Kiew. Restle bleibt dabei: Die Aussage, daß „grundsätzlich keine Journalisten nach Butscha und andere Orte durften“, sei richtig. Mit heutigem Wissensstand hätte er die Gründe für die Abriegelung und das Fernbleiben der Journalisten aber anders formuliert. (mp)





BSI darf wegen Krieg vor Kaspersky warnen

KÖLN. Die Warnung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor der Virenschutz-Software des russischen Herstellers Kaspersky war rechtens, hat das Kölner Verwaltungsgericht entschieden. Das erforderliche Vertrauen in den Hersteller sei nicht mehr gegeben. Das Amt hatte im März wegen des Ukraine-Krieges auf ein „erhebliches Risiko“ eines IT-Angriffs aus Rußland hingewiesen und geraten, Kaspersky-Software durch Alternativen zu ersetzen. Antiviren-Software verfüge über weitreichende Systemberechtigungen, müsse Verbindung zu Servern des Herstellers halten, erklärte das BSI. Das berge ein besonders hohes Risiko. Kaspersky wollte die Warnung kippen. Es stellte die Entscheidung der Behörde als rein politisch dar. Eine Sicherheitslücke liege nicht vor. Es gebe auch keine staatlichen russischen Einflußnahmen. Das Gericht begründete, da der Krieg auch im Netz tobe, sei „nicht hinreichend sicher auszuschließen, daß russische Entwickler aus eigenem Antrieb oder unter dem Druck anderer russischer Akteure“ die Möglichkeiten der Virenschutz-Software für Cyberangriffe ausnutzten. (mp)





Amazon Prime Video liegt vor Netflix und Disney+ 

BERLIN. Mit einem Marktanteil von 33 Prozent im vierten Quartal 2021 ist Amazon Prime Video der beliebteste Streamingdienst in Deutschland. Auf Platz zwei landete Netflix mit 24 Prozent, gefolgt von Disney+ mit zehn Prozent. Dies geht aus den Zahlen des Analyseunternehmens Goldmedia hervor, über die das IT-Onlinemagazin Golem berichtete. (tha)





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