© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 18/22 / 29. April 2022

Meldungen

Verfassungsschutzgesetz zum Teil grundgesetzwidrig

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat das seit 2016 geltende Verfassungsschutzgesetz in Bayern in Teilen für grundgesetzwidrig erklärt. Das Gesetz verstoße sowohl gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, als auch gegen das Fernmeldegeheimnis und die Unverletzlichkeit der Wohnung, so der erste Senat. Die Staatsregierung in München hat nun bis Juli 2023 Zeit, das beanstandete Gesetz zu ändern. Gerichtspräsident Stephan Harbarth betonte laut dem BR bei der Urteilsverkündung, das Grundgesetz lasse dem Gesetzgeber „substantiellen Raum, den sicherheitspolitischen Herausforderungen auch im Bereich des Verfassungsschutzes Rechnung zu tragen“. Er wies allerdings auch auf „gehaltvolle grundrechtliche Schranken“ hin. Das Verfahren wurde vom Bürgerrechtsverein „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ angestoßen. Die Initiative hatte unter anderem für eine Aufhebung des Verbots der linksextremen Internetplattform linksunten.indymedia geworben. (fw)





Psychische Erkrankungen bei Soldaten kaum erfaßt 

Berlin. Die Zahl der aufgrund ihrer Einsätze psychisch erkrankten Bundeswehrsoldaten hat sich in den vergangenen Jahren mehr als verdreifacht. Befanden sich 2011 insgsamt 389 erkrankte Soldaten in Behandlung, waren es im Jahr 2021 bereits 1.191. Trotz dieser Zunahme hinkt die Erfassung und Auswertung solcher Erkrankungen bei der Truppe immer noch hinterher. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor, die der JUNGEN FREIHEIT vorliegt. Demnach erfolgt die Wehrmedizinische Dokumentation „maßgeblich papiergestützt“. Eine Auswertung „aller papiergestützten Gesundheitsakten ist mit den gegebenen personellen Ressourcen nicht leistbar“, teilte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesverteidigungsministerium, Siemtje Möller (SPD), mit. Eine strukturierte Auswertung von Gesundheitsdaten „wird erst dann möglich sein, wenn die digitalen Techniken hierfür vollumfänglich verfügbar sind“. Angaben dazu, wie häufig verschiedene psychische Störungen bei Soldaten zwischen 2010 und 2021 in den Bundeswehrkrankenhäusern insgesamt diagnostiziert wurden, stufte die Bundesregierung in ihrer Antwort als geheimhaltungsbedürftig ein. Die erhöhte Inanspruchnahme psychosozialer Dienstleistungen durch Soldaten mache deutlich, daß offenbar in der Bundeswehr eine Behandlung psychischer Probleme entstigmatisiert sei. Eine flächendeckende Untersuchung vor Einsätzen würde dagegen „in keiner Relation zwischen Aufwand und Nutzen stehen“, so das Verteidigungsministerium. „Das Problem einsatzbedingter psychischer Erkrankungen wird von der Bundesregierung in unverantwortlicher Weise vernachlässigt“, kritisiert der Verfasser der AfD-Anfrage, René Springer. „Die systematische Erfassung und Auswertung von psychischen Erkrankungen ist nicht möglich, weil die Truppenärzte noch wie im letzten Jahrhundert ‘papiergestützt’ arbeiten“. Seit fast einem Jahrzehnt verzichte die Bundeswehr auf Studien, um die Dunkelziffer von erkrankten Soldaten zu ermitteln, empört sich der sozialpolitische Sprecher der AfD im Bundestag. Springer moniert zudem, daß auch Vorsorgeuntersuchungen nicht für wichtig gehalten würden. Das sei „absolut inakzeptabel“. Die Bundesregierung müsse „ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den eigenen Soldaten endlich nachkommen und eine umfassende Strategie zur Behandlung und Versorgung von einsatzbedingten psychischen Erkrankungen entwickeln“, forderte Springer gegenüber der jungen freiheit. (vo)