© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 20/22 / 13. Mai 2022

Meldungen

Bundesnotbremse: Erneut Beschwerde abgelehnt

KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde eines Restaurantbetreibers gegen die sogenannte Bundesnotbremse abgelehnt. „Der Schutz von Gesundheit und Leben ist ein legitimer Zweck, dessen Verfolgung selbst schwere Eingriffe in die Berufsfreiheit zu rechtfertigen vermag“, urteilte das Karlsruher Gericht. Es verwies darauf, daß Gaststätten der Außer-Haus-Verkauf gestattet gewesen sei. Zwar sei der Wirtschaftszweig „stark belastet“ gewesen, doch hätten „staatliche Hilfsprogramme für einen hinreichenden Ausgleich“ gesorgt. Zudem habe im April 2021 „eine besondere Dringlichkeit“ bestanden, weswegen es „verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden“ sei, daß der Bundestag die Schließung von Lokalitäten durchgesetzt hatte. (ho)





Anti-Rechts-Initiative will mehr Geld und Zuspruch

DRESDEN. Der Bundesverband Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus hat eine „mangelnde Anerkennung“ von Initiativen gegen Rechts beklagt. „Viele sind rechten Angriffen und Bedrohungen schutzlos ausgeliefert, stehen auf rechten ‘Feindeslisten’, ohne ausreichend unterstützt zu werden, oder sind staatlichen Stigmatisierungen ausgesetzt“, äußerte Verbandssprecherin Grit Hanneforth in einer Stellungnahme. „Unsere Arbeit ist heute wichtiger denn je“, kritisierte Hanneforth weiter. „Das zeigen die rechtsterroristischen Morde der letzten Jahre wie auch die rechte Stimmungsmache in den Parlamenten.“ Die mobilen Beratungsstellen seien oft „die einzigen, die den Engagierten zur Seite stehen“. Um diese auch in Zukunft „professionell unterstützen zu können“, forderte die Verbandssprecherin „Planungssicherheit“. Hanneforth verlangte „die strukturelle und langfristige Förderung der Projekte, die sich seit vielen Jahren erfolgreich für die Demokratie einsetzen“ im neuen „Demokratiefördergesetz“, das die Regierungskoalition noch für dieses Jahr angekündigt hat. „Dazu gehören wir als Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus, aber auch die Opfer- und Ausstiegsberatung sowie die dazugehörigen drei Bundesverbände.“ Im März hatte die Amadeu-Antonio-Stiftung (AAS) formuliert, wie das „Demokratiefördergesetz“ ihrer Meinung nach ausgestaltet werden sollte. Dazu gehörten auch Forderungen nach fristlosen Projektfinanzierungen. (fa)





Studiengang „Beratung Rechtsextremismus“

MARBURG. Die Philipps-Universität Marburg bietet ab dem kommenden Wintersemester den Masterstudiengang „Beratung im Kontext Rechtsextremismus“ an. Das Angebot soll sich laut der Hochschule an Fachkräfte der Mobilen Beratung und angrenzender Arbeitsfelder richten. Zur Begründung für die Einrichtung des Studienganges heißt es: „Mit dem Erstarken antidemokratischer Haltungen und eines autoritären, teils gewaltbereiten Nationalismus rückt die Bedeutung zivilgesellschaftlichen Engagements gegen Rechtsextremismus und für Demokratieförderung immer mehr in den Blick. Ziel der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus ist es, Menschen und Institutionen zu befähigen, sich adäquat gegen Rassismus, Rechtsextremismus und Antisemitismus sowie weitere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit einzusetzen.“ Unter den Dozenten befindet sich auch der Geschäftsführer der Amadeu-Antonio-Stiftung, Timo Reinfrank. (ag)