© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 21/22 / 20. Mai 2022

Meldungen

Messerattacke: Iraker verletzt fünf Menschen

AACHEN. Ein 31jähriger aus dem Irak stammender Mann hat am Freitag vergangener Woche in einer Regionalbahn bei Aachen fünf Menschen mit einem Messer verletzt. Der mutmaßliche Täter wurde anschließend in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Ermittelt werde wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und des versuchten heimtückischen Mordes in drei Fällen, teilte die Staatsanwaltschaft Aachen mit. Mit hoher Wahrscheinlichkeit sei ein psychotisches Erleben des Beschuldigten als Ursache anzunehmen. Hinweise auf einen Terrorhintergrund oder eine religiöse Radikalisierung des Verdächtigen hätten sich nicht ergeben, betonte die Behörde. Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul teilte unterdessen mit, der als „Flüchtling“ nach Deutschland gekommene Mann sei von den Behörden bereits seit fünf Jahren als sogenannter Prüffall Islamismus registriert, sagte Reul. Er habe in einem Flüchtlingsheim gelebt und sich stark verändert. Deswegen hatten die dortigen Verantwortlichen die Behörden informiert. Ein Bundespolizist, der zufällig im Zug saß, hatte den Angreifer überwältigt, bevor alarmierte Sicherheitskräfte ihn festnahmen. Die Opfer der Attacke schwebten nicht in Lebensgefahr und wurden in Krankenhäuser gebracht. Im vergangenen November hatte ein Messerangreifer in einem ICE bei Nürnberg mehrere Fahrgäste zum Teil schwer verletzt. Der Syrer habe sich zuvor im Zug psychisch auffällig verhalten. Während der Ermittlungen wurde islamistisches Propaganda-Material bei ihm sichergestellt. (ag)





Ausgrenzung der AfD im Stadtrat rechtswidrig 

DÜSSELDORF. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat einen Beschluß des Stadtrats von Kaarst gegen eine Zusammenarbeit mit einem Vertreter der AfD für rechtswidrig erklärt. Das oberste Verwaltungsorgan der Gemeinde dürfe nichts beschließen, was ein Mitglied „nach außen wahrnehmbar in seinem Statusrecht als Ratsmitglied herabsetzt und zu einem Ratsmitglied zweiter Klasse macht“. Die Verwaltungsrichter stellten fest, daß alle Mitglieder einen Rechtsanspruch darauf haben, vom Rat als „Gesamtorgan“ formal gleich behandelt zu werden. Das gelte unabhängig von politischen Ausrichtungen. Damit erklärten die Richter einen vor zwei Jahren gefällten Beschluß des Kaarster Stadtrats für Unrecht. Dieser hatte Ende Juni 2020 mit den Stimmen aller Mitglieder einen Antrag der Grünen angenommen, niemals mit dem AfD-Abgeordneten zu kooperieren. Dieser saß als einziger Abgeordneter für die Partei im Kommunalparlament, verließ diese aber vor zwei Jahren. Sowohl die damalige Kaarster Bürgermeisterin als auch die Kommunalaufsichtsbehörde des Landes hatten es abgelehnt, gegen diesen Beschluß vorzugehen. Daraufhin klagte der AfD-Vertreter vor dem Verwaltungsgericht und bekam nun recht. Gegen dieses Urteil kann noch Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden. Seine Entscheidung begründete das Verwaltungsgericht Düsseldorf damit, daß eine „rechtliche Grenze“ gezogen werden müsse, um zu verhindern, daß eine Mehrheit im Rat „einzelne politisch unliebsame Ratsmitglieder“ öffentlich bloßstelle und durch in öffentlicher Sitzung gefaßte Beschlüsse ausgrenze. Vielmehr müsse sie die politische Auseinandersetzung im Kommunalparlament „in der Sache“ suchen. Daher sei es nicht zulässig, den AfD-Vertreter pauschal auszugrenzen. (fh)