© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 21/22 / 20. Mai 2022

Meldungen

Suizidbeihilfe kommt für Christen nicht in Frage 

AUGSBURG. Angesichts der vom Bundesverfassungsgericht beschlossenen Legalisierung der Suizidbeihilfe sollten die Kirchen verdeutlichen, daß eine solche Praxis für sie nicht in Betracht kommt. Diese Ansicht vertrat der Bonner Staatsrechtler Christian Hillgruber (58) bei der diesjährigen Bundestagung der Vereinigung „Christ und Jurist“ in Augsburg. Hillgruber warnte die Kirchen davor, „in einem Akt der Selbstsäkularisierung auch noch selbst Angebote auf Suizidhilfe in ihren eigenen Einrichtungen“ zu machen. Im Gegensatz zur reinen „Sterbebegleitung“ dürften sich Christen an der Suizidbeihilfe nicht beteiligen. Sie müßten sich vielmehr „unaufgefordert einmischen und Widerspruch in Wort und Tat artikulieren. Nur so werden sie ihrem Auftrag in der Welt, einer Welt zunehmend ohne Gott, gerecht.“ Hillgruber nahm auch Stellung zur aktuellen Debatte um den Umgang mit assistiertem Suizid in Deutschland. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020, das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe zu kippen. Zur Begründung erklärten die Karlsruher Richter, es gebe ein umfassendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Darin sei die Freiheit eingeschlossen, die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Derzeit liegen mehrere Gesetzentwürfe zur Neuregelung des assistierten Suizids vor. Hillgruber befürchtet in diesem Zusammenhang eine „gesellschaftliche Normalisierung“ des assistierten Suizids. Es sei davon auszugehen, daß die Selbsttötung – „nicht anders als bereits der Schwangerschaftsabbruch“ – zu einem nach einer Pflichtberatung „routiniert abgewickelten Vorgang“ werde, „dem alles Befremdliche und Anstößige abhanden gekommen ist“. Der Verein „Christ und Jurist“ hat es sich zur Aufgabe gemacht, sich für Recht und Gerechtigkeit unter Beachtung christlicher Werte einzusetzen. Erster Vorsitzender ist der Rechtswissenschaftler David Kästle-Lamparter (Münster). (idea/JF)

 www.christ-jurist.de





Sonderausstellung zu Heinrich Schliemann 

BERLIN. Anläßlich des 200. Geburtstages von Heinrich Schliemann (1822–1890) zeigt das Museum für Vor- und Frühgeschichte in Berlin seit Freitag voriger Woche eine große Sonderausstellung zu Leben und Werk des bekanntesten deutschen Archäologen. Die Schau ist in zwei Kapitel geteilt: Während sich der erste Teil in der James-Simon-Galerie rein biographisch der ersten Lebenshälfte Schliemanns widmet und Einblicke in die Lebenswelt des 19. Jahrhunderts gibt, steht im Neuen Museum sein archäologisches Schaffen mit Funden der Königsgräber in Mykene und der Trojanischen Sammlung im Zentrum. Kulturstaatsministerin Claudia Roth (67) würdigte die Schau mit ihren rund 700 Objekten, darunter viele internationale Leihgaben, bei der Eröffnung als „spektakulär“. Zugleich wies sie vor dem Hintergrund der Auseinandersetzung mit dem Kolonialismus und seinen Folgen auf Schliemanns „aus heutiger Sicht zerstörerische Ausgrabungsmethoden“ und von ihm geschaffene Narrative wie auch auf seine Selbstmystifizierung hin. Die Ausstellung mit dem Titel „Schliemanns Welten. Sein Leben. Seine Entdeckungen. Sein Mythos“ ist bis zum 6. November täglich außer montags von 10 bis 18 Uhr zu sehen. Die Begleitpublikation (320 Seiten, 250 farbige Abbildungen) kostet 36 Euro. (tha)

 www.smb.museum