© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 22/22 / 27. Mai 2022

AfD-nahe Stiftung bekommt kein Geld
Im Hinterzimmer ausgekungelt
Christian Vollradt

Nun steht es also fest: Die Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) bekommt auch in diesem Jahr keine staatlichen Fördermittel. Den dreistelligen Millionenbetrag, den die Haushaltspolitiker vergangene Woche beschlossen – und noch einmal aufgestockt – haben, dürfen sich die sechs Stiftungen teilen, die den anderen Bundestagsparteien nahestehen. Intransparent in Hinterzimmern ausgekungelt, in letzter Minute bei der Bereinigungssitzung eingebracht – das ist Routine. 

Weil die DES spätestens mit dem Wiedereinzug der ihr nahestehenden AfD in den Bundestag 2021 die formalen Kriterien zweifelsfrei erfüllt, griff man für ihren Ausschluß vom Fördertopf in die Trickkiste. Nur die sechs anderen Stiftungen böten erfahrungsgemäß die Gewähr, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekennen. Experten hatten schon im Vorfeld vor solch einer „Lex DES“ gewarnt. Warum entschied man sich dennoch dafür, juristisch solch dünnes Eis zu betreten? Die breite Anti-AfD-Koalition spielt ganz offensichtlich auf Zeit. Nach dem Motto: Selbst wenn Gerichte später diese Beschlüsse kippen, Hauptsache die politisch Unliebsamen bekommen so lange wie möglich kein Geld. 

Letztlich aber widersprechen sich die so Handelnden selbst: Denn wo Regeln nur nach politischem Belieben und nicht nach allgemeinen Grundsätzen angewendet werden, herrscht kein Recht, sondern Willkür. Und wer Willkür statt Recht in ein Gesetz schreibt, steht nicht auf dem Boden unserer Verfassung.