© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 23/22 / 03. Juni 2022

Meldungen

„Kleiner Waffenschein“ wird immer beliebter 

BERLIN. Der sogenannte „Kleine Waffenschein“ ist so beliebt wie noch nie. Bis zum 30. April waren 756.619 Personen im Nationalen Waffenregister gemeldet. Alleine in diesem Jahr sind bereits 16.581 Personen neu hinzugekommen. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, zeigte sich gegenüber der Rheinischen Post besorgt. „Das nehmen wir sehr ernst. Die Sicherheitsbehörden sind sehr wachsam.“ Trotz des bereits strengen deutschen Waffenrechts müsse genau hingeschaut werden, „um, wenn erforderlich, gesetzgeberisch nachzusteuern“. Auch sollten bestehende Kontrollmöglichkeiten noch restriktiver umgesetzt werden, forderte Wiese. Der Kleine Waffenschein berechtigt zum Führen von Gas- und Schreckschußwaffen sowie Signalpistolen. Er wurde mit einer Änderung des Waffengesetzes 2003 eingeführt und erfreut sich seither wachsender Beliebtheit. 2016 betrug die Zahl der registrierten Personen noch knapp 300.000. (JF)





Kritik an Urteil gegen transsexuelle Soldatin 

Berlin. Politiker der Ampel-Koalition haben das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen einen transsexuellen Bundeswehroffizier kritisiert. Man lebe nicht mehr „im Jahr 1955“, meinte die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP). Die verteidigungspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Sara Nanni, monierte, „Dienstvorschriften dürfen nicht so stark in das Privatleben eingreifen, wie das hier der Fall war“. Das Gericht hatte eine Beschwerde der durch zahlreiche Medienberichte bekannt gewordenen Oberstleutnant Anastasia Biefang gegen eine disziplinarrechtliche Entscheidung des Truppendienstgerichts Süd zurückgewiesen und betont, daß Soldaten in besonders repräsentativen Funktionen auch bei privaten Internetauftritten bei der Form ihres Auftretens Zurückhaltung üben müssen. Biefang hatte in ihrem Profil samt Foto auf einer sogenannten Dating-Plattform mit dem Text „Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung auf der Suche nach Sex“ geworben. Dafür hatte ihr der Disziplinarvorgesetzte einen einfachen disziplinarrechtlichen Verweis erteilt, den das Truppendienstgericht billigte. Der Eintrag begründe „Zweifel an ihrer moralischen Integrität“. Eine Soldatin dürfe „durch ihr außerdienstliches Verhalten das Ansehen der Bundeswehr und die Achtung und das Vertrauen, die ihre dienstliche Stellung erforderten, nicht ernsthaft beeinträchtigen“. Im vergangenen Jahr hatte Biefang im Youtube-Kanal der Dragqueen Jurassica Parka, bürgerlich Mario Olszinski, offen zu Protokoll gegeben: „Ich lasse mich gern vögeln in Darkrooms.“ Das Verteidigungsministerium hatte dazu „aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes“ keine Aussage gegenüber der JUNGEN FREIHEIT treffen wollen. Aus Kreisen der Bundeswehr hieß es seinerzeit, aufgrund der Äußerungen werde wegen eines möglichen Verstoßes gegen das im Soldatengesetz vorgeschriebene Mäßigungsgebot gegen den transsexuellen Oberstleutnant ermittelt. (vo)