© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 24/22 / 10. Juni 2022

Meldungen

Abgelehnte Asylbewerber sollen bleiben dürfen 

BERLIN. Abgelehnte Asylbewerber sollen unter bestimmten Voraussetzungen dauerhaft in Deutschland bleiben können. Das sieht ein Gesetzentwurf von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) vor. Nach derzeitigem Stand würden mehr als 100.000 Personen davon profitieren. Mit dem sogenannten „Chancen-Aufenthaltsrecht“ sollen Immigranten, die seit mindestens fünf Jahren mit einer Duldung in Deutschland leben, die Möglichkeit erhalten, für immer legal in Deutschland zu bleiben. Demnach werden die Betroffenen zunächst eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe bekommen. Wenn sie in diesem Zeitraum nachweisen, daß sie die deutsche Sprache beherrschen und ihren Lebensunterhalt sichern können, bekommen sie ein langfristiges Bleiberecht. Darauf hatten sich SPD, Grüne und FDP bereits in ihrem Koalitionsvertrag („Spurwechsel“) geeinigt. Der damalige CDU/CSU-Fraktionschef im Bundestag, Ralph Brinkhaus, hatte das Vorhaben seinerzeit kritisiert: Es sei falsch, Menschen ein Bleiberecht zu erteilen, die ohne gesetzliche Grundlage nach Deutschland gekommen seien. Straftäter sollen dem neuen Gesetze zufolge vom dauerhaften Bleiberecht genauso ausgeschlossen bleiben wie Ausländer, die ihre Identität falsch angegeben und so bisher ihre Abschiebung verhindert haben. Gleichzeitig soll es mit dem Gesetz leichter werden, straffällig gewordene, abgelehnte Asylbewerber abzuschieben. „Insbesondere die Ausreise von Straftätern und Gefährdern muß konsequenter vollzogen werden“, heißt es laut Spiegel in dem Gesetzentwurf. Dafür sollen die Regeln zur Abschiebehaft verschärft werden. Scharfe Kritik am geplanten Gesetz kam aus der AfD. Mit der „euphemistischen Bezeichnung ‘Chancen-Aufenthaltsrecht’“ wolle die Regierung den „mehrfachen Rechtsbruch“ verbrämen, daß diese Personen sich zuvor Sozialleistungen erschlichen hätten und nicht abgeschoben worden seien, warf der innenpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion der Ampel-Koalition vor. Die parallel „suggerierte Abschiebeoffensive“ diene nur dazu, die Gemüter in der Bevölkerung zu beruhigen. (fh)





Högl: Mehr Personal im „Kampf gegen Rechts“ 

BERLIN. Die Wehrbeauftragte des Bundestags, Eva Högl (SPD), hat mehr Personal für die Bekämpfung von Rechtsextremismus innerhalb der Bundeswehr gefordert. „In den Truppendienstgerichten liegen sehr viele Fälle auf Halde“, sagte Högl der Rheinischen Post. Insbesondere die Dauer der Verfahren bereiteten ihr Sorgen. Es sei aber entscheidend, daß nach einem Vorfall zügig aufgeklärt und sanktioniert werde. „Die Sanktion verpufft, wenn die Entscheidung erst fünf Jahre später folgt. Das ist nicht akzeptabel“, kritisierte die Wehrbeauftragte. Sie gehe davon aus, daß Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) zu schnelleren Verfahren kommen wolle. Zudem müsse mehr für die Prävention getan werden. Insgesamt sei in den letzten Jahren bei diesem Thema viel passiert. Es gebe „eine erhöhte Sensibilität in der gesamten Truppe“, beteuerte Högl. „Die roten Linien sind völlig klar, und auch, daß es da keine Toleranz gibt.“ Laut einem Bericht des Verfassungsschutzes leitete der Militärische Abschirmdienst der Bundeswehr von Juli 2018 bis Juni 2021 insgesamt 108 Verfahren wegen des Verdachts auf rechtsextreme Einstellungen ein. 23 Fälle endeten bisher mit einem Disziplinarverfahren, in fünf Fällen gab es arbeitsrechtliche Maßnahmen, nur einmal kam es bisher zu einem Strafverfahren. (st)