© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 24/22 / 10. Juni 2022

Über die sprachgewaltige AfD im Deutschen Bundestag
Kopftuchmädchen und Messermänner
(wm)

Sprachliche Gewalt kommt in öffentlich-politischer Kommunikation in verschiedenen Erscheinungsweisen zur Geltung. Für den Bereich der parlamentarischen gelten dabei bestimmte institutionelle Rahmenbedingungen. So sind Debattenreden in der Regel auf drei bis fünf Minuten begrenzt, erlauben aber eine durchaus meinungsstarke und polarisierende Auseinandersetzung, inklusive wertender Zwischenrufe. Beobachte man, wie Germanisten und Linguisten im Themenheft „Sprachgewalt“ der Zeitschrift Der Deutschunterricht (2/2022) feststellen, den Sprachgebrauch in den Debatten des Deutschen Bundestags seit Einzug der AfD im Jahr 2017, so lasse sich registrieren, wie sich Redner dieser Partei nicht in diese sehr großzügigen „Rahmenbedingungen“ einfügten, um einen „nicht respektvollen Sprachgebrauch“ zu praktizieren. Sie riskierten daher immer wieder im Kontext von Debattenreden „bewußt sprachliche Provokationen“. Diese könnten linguistisch durchaus dem „Phänomenbereich sprachliche Gewalt“ zugeordnet werden. Bestes und bis heute bekanntestes Beispiel für solche Rhetorik sei jene Formulierung der AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel, die gegen „Burkas, Kopftuchmädchen, alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichtse“ zielte. Ohne den Sachgehalt dieser und vieler anderer zitierter Aussagen von AfD-Parlamentariern über „Deutschland, das Einwanderungsland für Unqualifizierte“ empirisch zu überprüfen, ordnen die Deutsch-Didaktiker sie als bloße „Unterstellungen“ ein, mit denen „Zugewanderte“ pauschal durch „sprachliche Gewalthandlungen herabgesetzt“ würden. 


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