© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 26/22 / 24. Juni 2022

Zeitschriftenkritik: Impact
Jedes Leben ist schützenswert
Werner Olles

Es passiert nicht alle Tage, daß ein kleiner Video-Film vom französischen Staat gecancelt und im Fernsehen zensiert wird. Die Jérome Lejeune-Stiftung hatte das Video mit der Botschaft, daß Menschen mit Trisomie 21 ein erfülltes und glückliches Leben führen können, verbreitet. Die Stiftung setzt sich seit Jahren für Standards in Wissenschaft, Forschung und Pflege zum Down-Syndrom ein. Auf ihre Initiative lief das Video auf diversen TV-Sendern. Doch dann verbot die französische Medienaufsichtsbehörde die Ausstrahlung mit der dubiosen Begründung, der Inhalt sei nicht von allgemeinem Interesse und zensierte die hoffnungsvolle Botschaft. Kurz zuvor war der Film bei den Internationalen Festspielen in Cannes mit sechs Löwen ausgezeichnet worden. Das Verbot löste eine Kontroverse aus, da der Verwaltungsrat es damit begründete, daß es Frauen verstöre, die ihre behinderten Kinder abgetrieben hätten. Tatsächlich werden in Frankreich 96 Prozent aller Kinder mit Down-Syndrom abgetrieben, in Deutschland sind es neun von zehn Kindern. Erst vor kurzem hatte Präsident Macron erklärt, es gebe ein Recht auf Abtreibung. Die Stiftung ließ sich jedoch bei ihrem Kampf um das Lebensrecht nicht von einigen Bürokraten einschüchtern und zog vor Gericht, wo ihre Beschwerde allerdings abgewiesen wurde. Mit Unterstützung von AFD-International bringt sie den Fall nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Über Lebensschutz in den USA berichtet in der aktuellen Ausgabe von Impact der Beitrag „Ein Fest des Lebens am 4. Juli?“ Am Tag der Unabhängigkeitserklärung wird ein Urteil erwartet, das das „goldene Kalb“ der Abtreibungslobby revidieren könnte. Medien auf der ganzen Welt überschlagen sich vor Aufregung, wie der Supreme Court entscheiden könnte. Begonnen hatte alles mit einem der meistdiskutierten Gerichtsfälle der USA: Roe. vs. Wade. Eine Schwangere wurde damals von zwei Anwältinnen überredet, eine Klage gegen das Abtreibungsverbot in Texas einzureichen. Das Gericht urteilte, daß das Gesetz verfassungswidrig sei, da es die Privatsphäre der Mutter verletze. Abtreibung wurde nun in den ersten 28 Wochen erlaubt, in einigen demokratisch regierten Bundesstaaten sogar bis zur Geburt. Nachdem der republikanisch regierte Bundesstaat Mississippi ein Gesetz erließ, das Ungeborene bis zur 15. Woche schützt, klagte eine Abtreibungsklinik dagegen, worauf das Gesetz mit einer einstweiligen Verfügung außer Kraft gesetzt wurde. Nach der Gegenklage kam der Fall 2021 an den Supreme Court. Zur Zeit verhandelt das höchste US-Gericht, ob das Gesetz verfassungsmäßig ist. Die Chancen stehen gut, da viele Richter für eine Revision von Roe vs. Wade stehen.

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