© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 27/22 / 01. Juli 2022

Deutscher Bundestag schafft § 219a ab
Niveaulos und unwissend
Alexandra Maria Linder

Nach Bestimmung des „Schwangerschaftsalters“, Prüfen der „Fruchtblase“ und der Vorlage von „Bargeld“ (falls keine Indikation vorliegt) wird das „Schwangerschaftsgewebe“ ausgestoßen beziehungsweise „abgesaugtes Gewebe“ kontrolliert. Soweit zu den angeblich verbotenen wissenschaftlichen Sachinformationen, zitiert aus dem Werbeblatt der Abtreibungsärztin Kristina Hänel (Stand 2018). Die Rhetorik der in diesem Bereich lukrativen Gewinnerzielungsabsicht ist von Ideologie geprägt und nach der Entscheidung des Bundestags ab sofort erlaubt. Der Zweck von Hänels Werbebroschüre ist genau das, was § 219a StGB verbot, nämlich ihr eigener Vermögensvorteil. 

Das Kind kommt begrifflich nicht vor, die Mütter werden offensichtlich nicht vollständig aufgeklärt. Es überrascht, wie willig und unreflektiert, wie niveaulos, wie unwissend oder wohlwissend Bundestagsabgeordnete sich instrumentalisieren lassen. Zu wesentlich mehr Abtreibungen wird die Entscheidung wohl nicht führen. Sehr wohl aber zum nächsten geplanten Schritt der Abtreibungslobby: Wenn man für eine Handlung werben darf, wird sie als legal betrachtet und darf folglich nicht verboten sein. Endziel: Kinder als Gewebe, Abtreibung als bezahlte Gesundheitsversorgung. Doch der Kampf geht weiter – so hatte man in Deutschland etwa vier Stunden zum Jubeln, bis aus den USA Pro-Life-Nachrichten eintrafen.






Alexandra Maria Linder ist Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA).